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Aus meinen Notizb�chern: Heft XI
Heft XI
Vorbemerkung:
Den folgenden Text aus meinen Notizb�chern habe ich eigentlich nicht für die Ver�ffentlichung sondern für mich selber geschrieben, um meine
eigenen Gedanken festzuhalten und zu klären. Sie haben deshalb einen vorl�ufigen
Charakter, insbesondere was die benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T.
grundlegender überarbeitung sind diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als
andere Texte der Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die
für die Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und
für die Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht
bin als damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und
begr�ndet.
*XI-1*
*XI-2*
Ein
Grund, warum die Bestimmung des Guten aus den Interessen der Individuen
problematisch erscheint: Es m�ssen dann die schwer bestimmbaren Interessen
zuk�nftiger Individuen und auch die zuk�nftigen Interessen der existierenden
Individuen ber�cksichtigt werden. Diese verschwimmen im Unbestimmten.
Als Ersatz für die spezifischen individuellen Interessen tauchen "allgemein
menschliche Werte" auf, die von einem pauschalen Menschenbild her bestimmt
werden.
*XI-3*
Ist auch der Wille von Verstorbenen zu ber�cksichtigen? M�ssen
die Normen auch gegenüber diesen konsensusf�hig sein?
*XI-4*
Zur Generalisierung
von Normen:
Die Generalisierung ist in der Rechtfertigung jeder singul�ren
Handlung enthalten, sofern man zeitliche und r�umliche Daten nicht als
Eigenschaften der Handlung auffasst. Um eine Handlung zu beschreiben,
ben�tige ich Begriffe, die allgemein sind, denn ich kann nicht sagen: "diese
Handlung hier und jetzt". Man muss Eigenschaften der Handlung angeben.
*XI-5*
Ich habe als Bedingung einer qualifizierten
Interessen�u�erung die Sanktionsfreiheit genannt. Aber ist dem so? Angenommen
ein Wahnsinniger ist im Besitz einer Wasserstoffbombe. Er droht, eine
Millionenstadt auszul�schen, wenn nicht bestimmte Forderungen erf�llt werden. Er
kann nicht überw�ltigt werden. wäre es dann nicht im Gesamtinteresse, seine
Forderungen zu erf�llen?
Hier ist bereits die Drohung als gegeben gesetzt. Wenn man auch die
Drohung zur Disposition
stellt, so wäre es im Gesamtinteresse, dass die Drohung
zur�ckgenommen bzw. nicht wahr gemacht wird. Es kommt also auf den Bereich der
Alternativen an, der als ver�nderbar betrachtet und in die überlegungen einbezogen wird.
*XI-6*
Der
Interessenbegriff wird auch zur allgemeinen Problemorientierung benutzt: Man
sagt, man habe "Interesse an viel Sonne", selbst wenn das Wetter überhaupt nicht beeinflussbar ist.
Mit der �u�erung wird jedoch die
Aufmerksamkeit auf bestimmte Dinge gelenkt, um Mittel und Wege zu ihrer
Beeinflussbarkeit zu gewinnen. Der Interessenbegriff wird hier wertend gebraucht
und nicht direkt entscheidungsleitend.
*XI-7*
Bewertungen
unabh�ngig von konkreten Entscheidungssituationen enthalten wohl eine
(unausgesprochene) ceteris-paribus-Klausel: "Vorausgesetzt alles andere bleibt
gleich, so
ziehe ich Sonne gegenüber Regen vor". Oder lautet die unausgesprochene
Annahme: "Unter normalen Umst�nden ziehe ich Sonne gegenüber Regen vor"?
*XI-8*
Gerade weil es h�ufig nicht klar ist, ob jemand sein eigenes Interesse oder
das Gesamtinteresse artikuliert, können eigene Interessen das Urteil über das
Gesamtinteresse verf�lschen. In der politischen Argumentation mischen sich
h�ufig Appelle ans Eigeninteresse mit überlegungen zum langfristigen Gesamtinteresse.
*XI-9*
Eigeninteresse und Gesamtinteresse divergieren dann nicht so stark, wenn das
Wohlergehen jedes Individuums faktisch mit dem Wohlergehen jedes anderen
verkn�pft ist. Man kann solche Verkn�pfungen auch bewusst herstellen, zum
Beispiel bei Versicherungen auf Gegenseitigkeit.
*XI-10*
Zur
Interessenterminologie:
Wenn man "individuelles Interesse" umfassend
definiert als das, was ein Individuum will, gleichg�ltig, was es will und wenn
man "Eigeninteresse" enger fasst und sagt: "Eigenes Interesse ist
individuelles Interesse, sofern es sich auf die eigene Person bezieht", so
scheint etwas Klarheit geschaffen. Aber wie ist es, wenn es um kollektive G�ter
geht? Der Bau eines Deiches ist im Gesamtinteresse. Ist meine Beteiligung an den
Kosten eines Deiches auch in meinem Eigeninteresse?
*XI-11*
Wie definiert man "Missgunst" und "Wohlwollen"?
*XI-12*
Die verschiedenen Abstraktionsstufen normativer
Theorie abklären.
Die eine Stufe: Was sind die besten Normensysteme unter
der Voraussetzung, dass alle sich daran halten? Also Abstraktion von der Frage
der Befolgung. Bei der Realisierungsproblematik erhebt sich dann die Frage nach der
menschlichen Motivations- und Handlungsstruktur, nach dem
"Menschenbild": Wie moralisch bzw. vern�nftig bzw. sozial sind die Individuen?
Gibt es anthropologische Konstanten des eigenn�tzigen bzw. sozialen Verhaltens?
Wie formbar ist der Mensch? Mit welchen Mitteln? Welches Anreizsystem ist
erforderlich, um ein bestimmtes Normensystem zu
realisieren? Diese Fragen sind empirischer Natur; allgemeines Gerede oder
Ideologiekritik hilft hier nicht weiter.
*XI-13*
Zur Priorit�t von
Eigenn�tzigkeit:
Die eigenen Bed�rfnisse melden sich als Information und als
Motivation automatisch: Wenn ich Nahrung brauche, wei� ich das unmittelbar und
mit dem n�tigen emotionalen Druck durch das Hungergef�hl. über die Tatsache,
dass ein anderer hungert, muss ich erst informiert werden und der emotionale
Druck muss erst auf Umwegen hergestellt werden über Identifikation mit dem
anderen.
*XI-14*
Welche Theorien über die menschliche
Motivation gibt es? Entwicklungsgeschichtlicher Art? S�ugetiervergleiche? Hier
mal die Literatur durchforsten. Vor allem die vergleichende Soziologie wäre hier
wichtig, Erfahrungen mit sozialen Experimenten auch in kleinen Gruppen. Eine
gro�e Rolle wird der Faktor "Gruppengr��e" spielen.
*XI-15*
Zum interpersonalen
Nutzenvergleich:
"... die Interessen jedes anderen so zu ber�cksichtigen, als
seien es die eigenen". Das kann nicht bedeuten, die Pr�ferenzen der anderen
zu übernehmen, wie dies scheinbar von Harsanyi gemeint ist. Darin
eingeschlossen ist die Kritik unqualifizierter Pr�ferenzen. Man w�rde ja auch
die eigenen Pr�ferenzen korrigieren, wenn man w�sste, das sie unqualifiziert
sind. Am
unproblematischsten ist das wohl bei Pr�ferenzen, die auf faktischen Irrt�mern
beruhen. Man kann nicht von unterschiedlichen, zum Teil irrt�mlichen subjektiven
Vorstellungen der Realit�t ausgehen, wenn man das Gesamtinteresse bestimmen
will.
In meiner Diss habe ich diese Problematik im Zusammenhang mit dem
Solidarit�tsprinzip nicht er�rtert, obwohl dies n�tig gewesen wäre. Ich habe das
im Zusammenhang mit individualistischen Entscheidungsystemen (M�rkte und Wahlen) getan, die
eine sekund�re Form der Bestimmung des Gesamtinteresses darstellen.
*XI-16*
Wie
ist es mit Pr�ferenzen, die man zwar rational kritisiert, die man aber trotzdem
weiterhin hat, etwa traumatisch verankerte �ngste, deren sachliche
Unbegr�ndetheit man kennt, die man aber dennoch nicht los wird. Hier ist ein Wille der Person erst herzustellen. Aber soll man auf solche
irrationalen Einstellungen, Hemmungen etc. R�cksicht nehmen? Solange die
Therapie nicht erfolgreich war und die willensm��ig unkontrollierbaren Bereiche
neurotisch das Handeln diktieren, muss man solche Einstellungen wohl ber�cksichtigen. So wie
man das z�hneknirschend auch bei sich selber tut. Dies betrifft zum Beispiel die
Behandlung religi�s verankerter Einstellungen. Andererseits sind das
historisch gesehen nur übergangsprobleme.
*XI-17*
"Ber�cksichtige die
Interessen der anderen so, als seien es deine eigenen!". Was hei�t das für den
"Idealisten", der nicht nach eigenen Interessen sondern nach
"Idealen"," Prinzipien" etc. lebt: Man denke an den weltverneinenden Asketen, der seine
Bed�rfnisse abt�ten will, oder an den fanatischen Patrioten, der sein Leben für
das Vaterland opfert etc. (s. Hare). Diese Leute verlangen die gleiche
Missachtung der eigenen Interessen auch von anderen, sie w�rden die fremden
Interessen genauso wenig ber�cksichtigen wie die eigenen.
Dagegen muss
man
zeigen, dass die Ideale und Prinzipien bereits Formulierungen des normativ
verbindlichen Gesamtinteresses darstellen, das ja erst bestimmt werden soll.
Dies wird daran kenntlich, dass diese Ideale mit dem Anspruch auf allgemeine
Befolgung auftreten. Und wenn sie das nicht tun? Was sind sie dann? Individuelle
Klugheitsregeln � des langfristigen Interesses? Gruppenspezifische Moralen, etwa
beim Patrioten?
*XI-18*
Wie kann man das Problem pers�nlicher Loyalit�ten versus
unpers�nliche Moralit�t analysieren? Es sind zwei Ebenen irgendwie berechtigter
Anspr�che. Man muss dazu stammesgeschichtliche Verankerungen analysieren,
L�sungen der Praxis für solche Konflikte suchen etc.
*XI-19*
Damit die
individuellen Interessen eine brauchbare Basis zur Bestimmung des
Gesamtinteresses sein können, m�ssen auf jeden Fall moralische Erw�gungen,
Einfl�sse vergangener, gegenw�rtiger oder zuk�nftiger Sanktionen ausgeschaltet
werden. Aber was ist mit den wohlwollenden und missg�nstigen Absichten? F�hren
sie nicht zu "unsolidarischer" Interessenber�cksichtigung? So bin ich z. B.
benachteiligt, wenn viele mir �bel wollen. Vielleicht die L�sung: individuelle
Interessen d�rfen sich zwar auch auf Dinge beziehen, die Andere betreffen � dies
lässt sich gar nicht vermeiden. Aber sie m�ssen unabh�ngig von dem sein, was
andere Individuen wollen. Die individuellen Interessen
d�rfen also weder explizit ("Ich will, dass es dir schlecht geht") noch implizit
("Ich will x, weil ich wei�, dass Du x überhaupt nicht magst") in die
Interessen anderer Individuen eingehen. Damit entspricht diese Bestimmung des individuellen Interesses die
Beantwortung der Frage: "Was ist für mich am besten?"
*XI-20*
Der implizite Bezug
auf fremde Interessen bei der Bestimmung individueller Interessen lässt sich nur
schwer nachweisen. Dabei geht es ja um Motivunterstellungen: Will ich den
Sachverhalt X, weil ich Person A wohl will (�bel will) oder weil ich mein
Wohlergehen will? Wie will man das nachweisen?
*XI-21*
Meine Argumentation, warum
die individuellen Interessen ber�cksichtigt werden m�ssen, ist problematisch.
Ich argumentiere etwa so: Der Ausgangspunkt des normativen Fragestellung ist ein
Interessenkonflikt. Deshalb m�ssen für einen gewaltfreien Konsensus alle
individuellen Interessen ber�cksichtigt werden, und zwar solidarisch. Man k�nnte
ja auch sagen: Der Ausgangsunkt der normativen Fragestellung ist ein Konflikt moralischer
Prinzipien, also Dissens. Die Probleme h�ngen vor allem an dem Begriff der
Konsensusf�higkeit.
Was hei�t hier, dass ein gewaltfreier Konsens m�glich sein
soll? Gefordert ist ja nicht ein tats�chlicher Konsens. Wenn aber der
Konsens faktisch nicht erreicht ist, dann war er ja aus irgendwelchen Gr�nden
(bisher) nicht m�glich. Welcher Begriff von M�glichkeit ist hier gemeint?
M�glich, wenn alle vern�nftig sind und einen herrschaftsfreien Konsens anstreben?
Hier einmal die Situation im Bereich der empirischen Methodologie vergleichen.
Dort ist zum Beispiel Falsifikationsf�higkeit kein G�ltigkeitskriterium sondern
erstmal nur ein Abgrenzungskriterium gegenüber unzul�ssigen Behauptungen.
*XI-22*
über die G�ltigkeit von Normen kann jeder diskutieren, nicht nur der
Betroffene. So können wir hier in Deutschland über Gesellschaftsordnungen in
S�damerika diskutieren. Wir können hier auch darüber streiten obwohl wir keine
individuellen Interessen dabei vertreten, sondern Auffassungen von
Gerechtigkeit. Die Ber�cksichtigung individueller Interessen lässt sich nicht so
direkt aus der Konsensf�higkeit ableiten. Warum soll ein Gerechtigkeitsprinzip
nicht ebenfalls konsensf�hig sein?
*XI-23*
Ich argumentiere für die Priorit�t von
Freiheitsrechten, weil sich ohne Freiheit gar nicht mehr argumentieren lie�e, auch
nicht, dass der kollektive Nutzen maximiert wird. Aber diese Priorit�t ist
problematisch. Die Argumentationsebene kann ja eine ganz andere sein als die
Ebene, auf der die umstrittenen Normen liegen. Auf der ersten Ebene muss
Argumentationsfreiheit gegeben sein, jedoch nicht auf der zweiten Ebene. Ich kann zum
Beispiel Gesellschaften rechtfertigen, in denen keine Argumentationsfreiheit
existiert. Dafür brauche nur ich Argumentationsfreiheit.
*XI-24*
Beim
intersubjektiven Nutzenvergleich m�ssen die individuellen Interessen für andere
nachvollziehbar, verst�ndlich gemacht werden. Einmal die Bedingungen für die Nachvollziehbarkeit
herausarbeiten. Sind missg�nstige Interessen nachvollziehbar?
*XI-25*
Beim
argumentativen Konsensus über die individuellen Interessen k�nnte das
Eigeninteresse der Beteiligten verzerrend wirken. Wie kann man dies
feststellen? Durch die Frage: "W�rdest Du den individuellen Nutzen von B
genauso einsch�tzen, wenn Du in seiner Lage wärest?"Das Problem ist, dass zur Lage eines Individuums nicht nur die �u�eren Lebensbedingungen
und die pers�nlichen Eigenschaften geh�ren sollen, sondern auch die
Interessen-bzw. Pr�ferenzstrukturen selber. Was macht man, wenn jemand sagt:
"Unsere �u�ere Lage und unsere pers�nlichen Lebensbedingungen sind v�llig gleich,
aber meine Interessen wiegen doppelt so schwer wie deine."
Angenommen es geht
um die Entscheidung, welcher von 2 Matrosen eine lebensgef�hrliche Aufgabe zur
Rettung eines Schiffes durchf�hren soll. Allgemein gesprochen: Was macht man,
wenn jemand seine Nutzendifferenzen im Verhältnis zu anderen mit 10
multipliziert und dies mit der besonderen individuellen St�rken seiner
Interessen begr�ndet? Die einzige Antwort wäre wohl die Aufforderung, die
Unterschiede in der St�rke zu begr�nden. Aber womit k�nnte er die Unterschiede
begr�nden, wenn die sonstige Lage v�llig gleich ist? Eventuell k�nnten
lebensgeschichtliche Entwicklungen zur Begr�ndung der Unterschiede herangezogen
werden.
*XI-26*
Die interpersonal vergleichbare St�rke von Interessen k�nnte man
auch durch die individuellen Reaktionen auf die Realisierung bestimmter
Alternativen zu erfassen suchen. Gef�hlsm��ige Reaktionen lassen sich nicht nur
introspektiv � über sprachliche �u�erungen � sondern auch durch ihre
physiologischen Korrelate (Nervenstr�me, Muskelspannung, Mimik, Tr�nen, Schreie,
Durchblutungsver�nderungen, Atmungs- und Pulsfrequenz, Hautfeuchtigkeit etc.)
erfassen. Allerdings reagieren manche Individuen st�rker als andere auf die
gleichen Reize. Letztlich wird man wohl eine allgemeine Psychologie aufstellen
m�ssen
hinsichtlich der Gewichtigkeit verschiedener Bed�rfnisse und ihrer Befriedigung.
*XI-27*
Wie ist es mit besonderen pathologischen Empfindlichkeiten einzelner
Individuen? Soll man darauf R�cksicht nehmen? Oder soll man diese nicht
ber�cksichtigen?
Es kommt immer auf die Ausgangslage an, (die bei der
Diskussion abstrakter Alternativen nicht ins Blick r�ckt). In einer Situation,
wo sich 2 (Gruppen von) Individuen bekriegen, ist es von �u�erstem Interesse des
einen, wie sein Gegner bei der Entscheidung wegkommt, denn was diesen st�rkt,
schw�cht die eigene Position. Insofern wird die Missgunst durch die
Kampfsituation erzeugt. Solange es Kampfsituationen gibt, muss es auch Missgunst
gegeben. Wobei diese Missgunst mehr oder weniger direkt auf ein Eigeninteresse
im engeren Sinne zur�ckzuf�hren ist. ähnlich bei Konkurrenzsituationen. Mir kann
nicht gleichg�ltig sein, ob mein Konkurrent seine M�glichkeiten erweitert, denn
dadurch gerate ich ins Hintertreffen. Missgunst kann sich auch vom
Eigeninteresse abl�sen und selbstst�ndig weiterwrken.
*XI-28*
Auch Wohlwollen hat
seine Grundlage oft im Eigeninteresse. In kooperativen Situationen gewinne ich durch
die Gewinne meines Partners. Indirekt kommen seine Besserstellungen auch mir
zugute, dort wo wir gemeinsame Sache machen.
Insofern lässt sich h�ufig
Missgunst und Wohlwollen als Eigeninteresse deuten, das nur dadurch nicht
sichtbar wird, weil die langfristigen Konsequenzen der Besser- oder
Schlechterstellung der andern für mich dabei nicht explizit gemacht werden.
*XI-29*
Stimmt es, dass bei einer selektiven Verwendung des Mehrheitsprinzips jede
Form der Koalitionsbildung unterbleiben sollte? Wohl nicht, wenn die
Koalitionsbildung frei von Eigeninteresse ist und nur der eigenen Auffassung vom
Gesamtinteresse zur Mehrheit verhelfen soll.
H�ufig ist das
Mehrheitsprinzip eine Mixtur aus Jury-und Interessenproblemen, zum Beispiel in
der universit�ren Selbstverwaltung bei Stellenbesetzungen. Wenn die
Stellenbeschreibung feststeht, geht es darum, den dafür am besten
geeigneten Kandidaten auszuw�hlen. Eigentlich handelt es sich um ein
Juryproblem. Andererseits gebe ergeben sich im Rahmen der für die Universit�t
gesetzten Aufgaben Spielr�ume für unterschiedliche Auffassungen über die
Erf�llung dieser Aufgaben. Aber mit den Interessen der Abstimmenden kann eigentlich
gar nicht argumentiert werden, es sei denn die Befriedigung dieser Interessen
geh�re bereits zum Aufgabengebiet der Universit�t. Demokratie in partikularen
Bereichen mit gesamtgesellschaftlichen Funktionen (und noch dazu
gesamtgesellschaftlich finanziert) ist insofern eine recht verwickelte Sache.
*XI-30*
Um besser voran zu kommen habe ich die normative Methodologie mit der
empirischen Methodologie m�glichst parallel diskutiert, zum Teil etwas gewaltsam. Vielleicht sollte ich jetzt einmal die umgekehrte Position
einnehmen und die Unterschiede zwischen beiden herausarbeiten � auch auf die
Gefahr hin, dass manches wieder wackelt.
*XI-31*
Es gibt Dinge, die nur ein
Mensch gesehen hat. Er ist der einzige Augenzeuge. Einmal klären, welche Methoden
bei Gericht angewandt werden, um die Wahrnehmungen des Zeugen kritisch zu pr�fen. Vielleicht ergeben
sich daraus Hinweise, um analog die subjektiven Interessen�u�erungen eines
Individuums überpr�fen zu können.
Wenn es nur um 2 Individuen geht,
gen�gt eine ordinale Messung der Pr�ferenzen � allerdings interpersonal
vergleichbar -, um sagen zu können: "Die Interessen von A wiegen (bei dieser
Entscheidung) schwerer als die Interessen von B."
Schwieriger wird es bei
einem Vergleich von 2 Alternativen x und y, wenn auf jeder Seite mehrere
Individuen stehen zum Beispiel A und B für x und C und D für y. Die Interessen
welcher Gruppe wiegen schwerer? Ich muss dazu die aggregierten
Interessen von A und B und die von C und D gegeneinander abw�gen. Aber warum
Addition der Nutzen? Warum kardinale Messung? Ergibt sich das aus dem
Solidarit�tsprinzip? Gegen die Beschr�nkung auf Rangfolgen ist einzuwenden, dass
man darüber hinaus gewichtet. Abw�gen besagt als Metapher schon mehr als das
Erstellen von Rangfolgen.
*XI-32*
Zum Problem der Introspektion
Bei
Wahrnehmungen der �u�eren Realit�t verlangt man zu Recht die
intersubjektive Nachvollziehbarkeit. Bei "inneren" Wahrnehmungen geht das in
dieser Weise. Was macht denn die �u�eren Wahrnehmungen aus? Letztlich
gehen die inneren Wahrnehmungen ja auch auf �u�eres zur�ck, etwa der Schmerz auf
das hei�e Eisen, dass ich anfasse.
Aber wenn von der �u�eren Wahrnehmung des
hei�en Eisens die Rede ist, ist nicht von meinem Schmerz die Rede. Die so
genannte "�u�ere" Wahrnehmung ist also gereinigt von allen inneren
Wahrnehmungen, die damit verkn�pft sind. Sie ist objektiv rein
gegenstandsbezogen, klammert alles subjektive, mit der Person verbundene aus.
Der Satz: "Das gl�hende Eisen ist hellrot" bliebe im Bereich des
gegenst�ndlichen, von mehreren Subjekten gleichzeitig beobachtbaren. Die
benutzten Begriffe lassen sich direkt oder indirekt auf entsprechende
gegenst�ndliche Ma�st�be zur�ckf�hren: L�ngenma�e, Gewichtsma�e, Farbskalen,
Thermometer� Es geht um eine Konsistenz im Gegenst�ndlichen.
Wenn ich einem
Gegenstand eine bestimmte Eigenschaft zusprechen, etwa eine elektrische Spannung
von 220 V, so muss das einem bestimmten Zeigerausschlag auf dem Voltmeter
entsprechen. Es geht immer nur um Vergleiche zwischen Gegenst�nden. Empirie oder
Erfahrung wird hier in einem eingeschr�nkten Sinne benutzt als Erfahrung, die in
gegenst�ndlichen Begriffen, d.h. im Vergleich mit anderen Gegenst�nden
formulierbar ist.
Genau genommen ist aber auch der Satz: "Das gl�hende Eisen
tut mir weh" eine Erfahrung, sogar eine �u�erst wesentliche und elementare.
Allerdings ist das keine rein objektiver Erfahrung bzw. Wahrnehmung, sondern sie
enth�lt die Mitteilung über ein Gef�hl, den Schmerz, also über eine nur innere
Wahrnehmung. für Schmerz gibt es keinen direkten gegenst�ndlichen Ma�stab wie
etwa für Farben, der Ma�stab ist gewisserma�en nur im Subjekt selber, in seiner
Introspektion.
Das Subjekt nimmt Schmerzfreiheit oder Schmerz
unterschiedlicher St�rke innerlich wahr. Diese innere Wahrnehmung ist nicht nur
subjektiv. Zum einen gibt es ähnliche Wahrnehmungen von Schmerz bei anderen
Individuen in der gleichen Situation. Wenn A ein gl�hendes Eisen anfasst, dann
tut das B nicht weh, sondern nur A. Aber wenn statt A nun B das Eisen anfasst,
tut es nun B weh, ähnlich wie vorher A. Insofern kann man unabh�ngig vom
spezifischen Subjekt sagen: "Das Anfassen eines gl�henden Eisens tut dem
Betreffenden weh."
Aber wie kann man zum Beispiel über die
Feststellung "A empfindet beim Anfassen des gl�henden Eisens Schmerz" einen
argumentativen Konsens erzielen? Zum einen geh�ren die inneren Empfindungen ja
keiner andern Welt an sondern stehen in einem vielf�ltigen Zusammenhang zur
gegenst�ndlichen Welt. Insofern hier Regelm��igkeiten bestehen, gibt es
gegenst�ndliche Indikatoren des Schmerzes, wie Gesichtsausdruck, Nervenstr�me,
Muskelspannungen, Schwei�ausbr�che, St�hnen, Entfernungsreaktionen usw. Zum
andern haben wir die Selbstbeobachtung und die Mitteilung des Betreffenden,
wobei allerdings das Problem der Wahrhaftigkeit auftaucht, ebenso wie bei den
Reaktionen das Problem der Simulation auftaucht. Allerdings gibt es Reaktionen,
die sich nicht simulieren lassen, da sie unwillk�rlich sind. Mich einmal mit den
Verfahren der Psychologie zur Kontrolle von Erlebnisdaten befassen .
*XI-33*
Entscheidend bleibt immer noch das
Problem der interpersonalen Kommensurabilit�t des Nutzens. Wie ist das Problem bei
standardisierten Einstellungsmessungen?
*XI-34
*
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Inwiefern beziehen sich die
inneren Wahrnehmungen auf Wertungen, Wollen, Sein sollen? Dies ist ja nur eine
Dimension des inneren Erlebens (besser � schlechter).
*XI-35*
Bisher habe ich im
wesentlichen statische Modelle des Mehrheits-Systems konstruiert. Welche
Probleme ergeben sich durch dynamische Prozesse, zum Beispiel aus der
Ver�nderung der Realit�t in Bezug auf die Alternativen oder die Pr�ferenzen?
Gibt es so etwas wie einen optimalen Zeitpunkt der Entscheidung? "Zu fr�h" hie�e
vor allem, dass die Informationsbasis noch h�tte verbessert werden können, "zu
sp�t" hie�e, dass optimale Alternativen nicht mehr existieren.
*XI-36*
Zum
Begriff der Alternative
Wenn man die Alternative x beschreibt, dann
beschreibt man gewähnlich einen bestimmten Bereich bzw. eine m�gliche
Ver�nderung in diesem Bereich. Gemeint ist aber wohl ein alternativer Zustand
der Welt, also x enth�lt eine Ceteris-paribus-Klausel. Die Weltzust�nde x, y, z
unterscheiden sich nur in dem bezeichneten Aspekt und sind ansonsten gleich.
Aber was ist eigentlich alternativ im Sinne von "einander ausschlie�end", wenn
die Alternativen hei�en:
x � Besitz eines Motorrades
y � Besitz eines
Autos
z � Besitz eines Autos und eines war Motorrades?
Genau genommen sind
das doch nur unterschiedliche, m�gliche Zust�nde der Welt.
Hinzu kommt die
Frage, ob man sich zwischen Zust�nden der Welt oder zwischen Handlungsverl�ufen
entscheidet.
*XI-37*
Bei allen generalisierten Normen, die auf Individuen anzuwenden sind, die noch
gar nicht als solche bekannt sind, kommen die rein pers�nlichen Abwandlungen der
Interessenstruktur gar nicht zum Tragen. Es kann h�chstens um allgemein
menschliche Interessenstrukturen gehen. Das erleichtert die ganze Problematik
erheblich. Ich brauche nicht mehr in die Mikrostrukturen zu gehen.
*XI-38*
Lassen
sich die individuellen Interessen unabh�ngig voneinander bestimmen? Wenn A sagt: "Ob x mehr in meinem Interesse ist als y, kann ich erst
sagen, wenn ich wei�, ob x auch für B besser ist", dann ist das Interesse nur in
Abh�ngigkeit von B's Interesse bestimmbar.
*XI-39*
Gibt es ein Interesse der
Ungeborenen? Sicherlich gibt es Interessen zuk�nftiger Individuen, denen
gegenüber auch Verantwortung besteht. Aber es gibt keine Verantwortung gegenüber
nur potentiellen Individuen, die nie geboren wurden. Deren Interessen sind
fiktiv.
*XI-40*
Individuelles Interesse: "Willst Du das deinetwegen oder
seinetwegen?"
*XI-41*
Auch bei sanktionsfreier, gleichberechtigter Abstimmung
nach dem Mehrheitsprinzip bleiben MachtVerhältnisse wirksam. Dies geschieht über die
Konsequenzen, die m�chtige Gruppen an bestimmte Wahlentscheidungen kn�pfen
können. Insofern ist im Hintergrund ein Machtgef�lle, eine
Bargaining-Situation. Dies wird erst deutlich, wenn man die abstrakten
Alternativen (x, y, z) konkretisiert. Allerdings k�nnte die souver�ne
W�hlerschaft versuchen, zur Verhinderung derartiger Machtpolitik zus�tzliche
Entscheidungen durchzusetzen, die die Machtressourcen, die eingesetzt werden
sollen, beschneiden. (Beispielsweise das Verbot politischer Streiks, das Verbot
der Ausfuhr von Gold und Geld).
*XI-42*
Welche methodologische Rolle spielen die
Beispiele, die "contra-intuitiv" sind, die also mit unserem moralischen
Empfinden nicht in Einklang zu bringen sind? Es geht hier wohl auch um das
Verhältnis von Besonderem und Allgemeinem. Das Solidarit�tsprinzip soll als
Allgemeines einleuchten, leuchtet es dann auch für einzelne F�lle ein?
*XI-43*
Auch das Solidarit�tsprinzip ist entscheidungstheoretisch konstruiert, das
hei�t, es gibt eine momentane Entscheidungssituation und dann ergeben sich
Konsequenzen � oder sind das zuk�nftige Handlungsverl�ufe?
*XI-44*
In der
subjektiven Entscheidungstheorie (rationales Handeln eines Akteurs) ist der
Bereich der M�glichkeit einfacher zu bestimmen als in der kollektiven
Entscheidungstheorie.
*XI-45*
Was ist ein "m�glicher Handlungsverlauf?"
Welches Verhalten der Individuen steht zur Disposition (als zu normierendes) und
welches ist als wahrscheinlich zu prognostizieren? Was ist mit den positiven
oder negativen Konsequenzen einer Alternative, die erst von Menschen erzeugt
werden und insofern Machtaus�bung darstellen? Hinter den x-, y-, z�Alternativen
verbergen sich die Probleme einer entscheidungstheoretisch orientierten Ethik.
*XI-46*
Die individual-ethische Fassung
des Utilitarismus konzentriert sich auf das Handeln des isolierten Individuums.
Mein Problem war jedoch immer der "volonte generale": Was wollen wir?
Individual-ethisch ist es unproblematisch, dass Konsequenzen zu meinen
Handlungen bewusst geschaffen werden, sie sind real und ich habe sie zu
ber�cksichtigen. Sozialethisch ist das schon problematischer, wenn in dieser
Weise Macht mit ins Spiel kommt, die nicht kontroliert wird.
*XI-47*
Bei Mehrheitsentscheidungen geht es
gewähnlich nicht um die Auswahl zwischen mehrstufigen Handlungsstrategien
sondern um die Auswahl von Einzelentscheidungen bzw. Entscheidungen über
generelle Normen. Hier ist es ohne weiteres denkbar, dass eine
Mehrheitsentscheidung von
m�chtigen Gruppen im Rahmen ihrer legalen Macht sanktioniert wird.
Interessanterweise ist in der Bundesrepublik der politische Streik � gegen
Parlamentsbeschl�sse � illegal. Wie ist es mit negativen Reaktionen der
Kapitalseite auf Parlamentsbeschl�sse? Von hier aus einmal das Problem
demokratischer Souver�nit�t des Volkes versus �konomische Macht einer Klasse
analysieren.
*XI-48*
Das utilitaristische, individualethische Kalk�l beginnt
immer am Punkte Null. Obwohl aus utilitaristischen Gr�nden bestimmte Handlungen
unter Strafe gestellt wurden, kann es im Einzelfall aus
utilitaristischen Gr�nden geboten sein, einen T�ter nicht zu bestrafen.
*XI-49*
Sind generelle Normen mehr als Methoden, mit vielen Einzelentscheidungen
kostensparend umzugehen � auf Kosten der Genauigkeit im Einzelfall?
*XI-50*
Die
Probleme, die jetzt auftauchen, h�ngen mit der Beschaffenheit der zu regelnden
Gegenst�nde zusammen, von denen ich bisher abstrahiert hatte. Genauer klären, welcher
Art die kollektiven Entscheidungen sind.
*XI-51*
Auf einer ersten Stufe der
Reflexion stehen alle menschlichen Handlungen zur Disposition. es wird
angenommen, die Menschen k�nnten, wie sie sollten. Auf einer n�chsten Stufe muss
dann mit den Normwidrigkeiten gerechnet werden. Dann kann sich der Versuch der
Durchsetzung einer an sich guten Norm als zu kostspielig erweisen bzw. als
überforderung für viele Individuen.
*XI-52*
Als Grundlage für die Bestimmung des
individuellen Interesses d�rften nur Tatbest�nde aber keine Wertungen eingehen.
Aber wenn einem nun mal das Wohlergehen bestimmter anderer Individuen so stark
am Herzen liegt?
*XI-53*
Das Solidarit�tsprinzip verlangt wohlwollende, positive
Ber�cksichtigung fremder Interessen. Aber gilt dies auch, wo diese
b�swillig sind? Ist das nicht ein Widerspruch?
*XI-54*
Psychisch verselbstst�ndigen sich
bestimmte Werte, sie werden zu erlernten Trieben, obwohl ihre rationale Basis
bereits hinf�llig ist. Die Entscheidungstheorie bezieht sich gewisserma�en nur
auf "Gro�hirn-Lernen", nicht auf das assoziative "Gewohnheits-Lernen", das wir
in fr�heren Phasen unserer Stammesgeschichte erworben haben.
*XI-55*
Unterscheiden bei der Anwendung des Mehrheitsprinzips:
1. eine Sanktionierung
der individuellen Pr�ferenz�u�erung. Dies ist unzul�ssig bei freien Wahlen.
2. eine Sanktionierung der Mehrheitsentscheidung in Form einer negativen
Reaktion auf diese Entscheidung, zum Beispiel Steuerflucht als Reaktion auf eine
Erh�hung des Steuersatzes, Kapitalflucht als Reaktion auf eine Verstaatlichung
etc.
3. Investitions- und Einstellungsboykott als Reaktion auf eine
unternehmerfeindliche Wirtschaftspolitik,
4. Generalstreik als Antwort auf eine
arbeitnehmerfeindliche Gesetzgebung.
Wir m�ssen hier noch einmal unterscheiden
zwischen legalen Gegenma�nahmen, die aufgrund existierender Rechte zul�ssig
sind, und illegalen Sanktionen, die unabh�ngig von gesetzlichen Beschr�nkungen
die verf�gbaren Ressourcen einsetzen, zum Beispiel Drohung mit einem
Milit�rputsch, Staatsstreich, bewaffneten Aufstand, Bombenanschl�gen, Fememorde
etc.
Sofern nur legale Gegenma�nahmen ber�cksichtigt werden, k�nnte eine
souver�ne Bev�lkerung Gesetze beschlie�en, die die Gegenma�nahmen unm�glich
machen und verbieten. D.h. es m�ssen vor bzw. parallel zu den geplanten
Ma�nahmen flankierende Beschl�sse gefasst werden, um den M�chtigen ihre
Ressourcen zu nehmen oder diese zu neutralisieren.
Ein anderer Aspekt ist,
dass viele Beschl�sse zu ihrer Umsetzung und Realisierung die Duldung bzw. den
"guten Willen" bestimmter Akteure ben�tigen. Mit steigender Unabh�ngigkeit und
Macht dieser Akteure können deshalb Mehrheitsbeschl�sse sabotiert werden. Zum
Beispiel lässt sich schwer kontrollieren, ob jemand den Einsatz vorhandener
Leistungsreserven verweigert. Vorschriften über Arbeitsleistungen und Sanktionen
bei Erf�llung bzw. Nichterf�llung sind nur ein sehr grobes
Instrumentarium.
*XI-57*
Starre Normen:"Du sollst mindestens 10 St�ck pro Stunde
herstellen!"
Flexible Normen:"Du sollst m�glichst viele St�cke herstellen".
Mit entsprechend flexiblen Sanktionen. Letzteres ist in der �konomie verbreitet.
*XI-58*
Man m�sste für bestimmte Situationen einmal die legalen und illegalen
Sanktionspotenziale analysieren, die antizipierend die individuellen
Pr�ferenzen beeinflussen k�nnten. Das theoretische Problem besteht darin, dass
die Alternativen einschlie�lich ihrer Konsequenzen bewertet werden sollen. In
der Gesellschaft sind Konsequenzen jedoch nicht unabh�ngig vom Handeln
bestimmter Menschen: Konsequenzen können erzeugt und dadurch auch angedroht
werden. Je m�chtiger jemand ist, desto gr��er ist seine M�glichkeit zur
Erzeugung bestimmter positiver oder negativer Konsequenzen. So kann jede
Alternative unattraktiv für die Individuen gemacht werden, wenn man für den Fall
ihrer Realisierung bestimmte negative Konsequenzen androht. Durch eine ungleiche
Machtverteilung kann so unter Umst�nden ganz legal das Mehrheitsprinzip
ausgeh�hlt werden.
*XI-59*
Das schwierige Problem einer demokratischen Politik
gegen die Interessen von m�chtigen Gruppen besteht darin, deren Ressourcen zu
neutralisieren, um ihre � oft unausgesprochenen � Drohungen mit negativen
Gegenma�nahmen zu entkr�ften bzw. die Umsetzung dieser Drohungen zu verhindern.
*XI-60*
Den Machtbegriff noch einmal analysieren: Drohung, Gegendrohung, Bestechung,
Erpressung, N�tigung� über welche Ressourcen verf�gen Individuen, Gruppen,
Organisationen legal oder faktisch? Welche Nachteile können Sie anderen zuf�gen
und welche Nachteile m�ssen sie dabei selber in Kauf nehmen?
*XI-61*
Aus meiner
normativen Demokratietheorie empirische Fragestellung ableiten, um zu testen,
inwiefern die existierenden Verhältnisse dem normativen Ideal entsprechen.
Anschlie�end m�sste sich bei Diskrepanzen die Frage nach den Ursachen hierfür
und eventuell auch die Frage nach �nderungsm�glichkeiten stellen.
*XI-62*
Ein
Punkt betrifft die Tatsache, dass in jedem politischen System eine Auswahl der
zur Entscheidung gestellten Alternativen bzw. der thematisierten Probleme
vorgenommen wird. Dies ist unumg�nglich. Zu fragen ist, ob wichtige und
eventuell langfristig sogar mehrheitsf�hige Punkte ausgeblendet wurden. (Dazu die
Theorie der non-decisions von Bachrach/Baratz.)
*XI-63*
Zur Rollenbezogenheit von
Interessen (Dahrendorf)
Was meint man, wenn man von "meinen Interessen als
Arbeiter" (Steuerzahler, Staatsb�rger et cetera) spricht? Insofern soziale
Rollen normative Erwartungssysteme sind, ist es unzul�ssig, den Rollen bestimmte
Interessen zuzusprechen. Diese können nur den Tr�gern zukommen. Allerdings,
insofern die Rollenerwartung ein bestimmtes Verhalten und eine bestimmte
Lebenslage erzeugen, ergeben sich für die Betroffenen darauf bezogene
Interessen, die insofern gleichartig sind, als die Menschen gleichartig sind.
*XI-64*
Wenn Rationalit�t als maximale Zielerreichung definiert wird
(Nutzenmaximierung), so reicht die Bewertung der sicheren Ereignisse nicht aus.
Bei Entscheidungen unter Risiko oder Ungewissheit muss die Bewertung der
Sicherheit hinzukommen. Die Maximierung des Erwartungswertes bei Entscheidung
unter Risiko ist dort, wo es nicht um gro�e Serien von Entscheidung geht, nicht
immer zwingend. Hier kommt auch ein Maximinprinzip infrage.
*XI-65
Das Gesetz
antizipierter Reaktionen n�her untersuchen, die Verinnerlichung der
MachtVerhältnisse.
*XI-66*
Die Problematik h�ngt mit der Beschaffenheit der
Alternativen zusammen. Die Alternativen werden bewertet einschlie�lich ihrer
Konsequenzen. Aber wie kann man in sozialen Dingen Konsequenzen bestimmen, wenn
diese von den Entscheidungen bestimmter Subjekte abh�ngen? Es sind ja keine
Naturgesetzm��igkeiten sondern sie geschehen vermittelt über menschliche
Handlungen. Sozial M�chtige können jede Alternative mit Konsequenzen
versehen, die für viele Individuen unerw�nscht sind. Die Frage ist, ob man diese
unerw�nschten Konsequenzen den Alternativen anlasten soll. Eine L�sung besteht
darin, dass über die Handlungen der M�chtigen selber mitentschieden wird � zum
Beispiel indem eine drohende Gegenreaktion ausdr�cklich mit verboten wird.
*XI-67*
Die Antizipation von Gegenreaktionen der M�chtigen betrifft nicht nur die
einzelnen W�hler sondern auch � und wahrscheinlich noch st�rker � das Parlament
und die Regierung. Sofern diese wiedergew�hlt werden wollen, m�ssen sie
Verschlechterungen für die W�hler aufgrund von Gegenreaktionen vermeiden. Es sei
denn, es gelingt ihnen, den Machtkonflikt offenzulegen und die Verantwortung für
die angedrohten Nachteile von sich abzuwehren.
*XI-68*
Insofern die Gesellschaft
Produkt menschlicher Handlungen ist, kann man sie verstehen wollen, kann man dem
Sinn nachsp�ren, den die Sch�pfer dieser sozialen Ph�nomene diesen zugelegt
haben, die Intentionen, die sie damit verbunden haben.
Und insofern es sich
um überkommene gesellschaftliche Ph�nomene handelt, bedarf es der Geschichte, um
den urspr�nglichen Sinn aufzudecken. Aber was bringt ein solches
sozialen Verstehen? Unter anderem ist solch ein Verstehen normativ relevant,
bei Kritik und Rechtfertigung sozialer Ph�nomene.
*XI-69*
Sich einmal bewusst
machen, inwiefern fast alles Mitteilungen von Menschen über sich an andere
Menschen sind. Selbst Informationen enthalten meist, wie der andere die Welt
wahrnimmt. Nur die Wissenschaft als "nicht subjektive" Erkenntnis abstrahiert
v�llig vom jeweiligen Subjekt, das deshalb nicht genannt wird. Die Behauptungen
gelten für jedes beliebige Subjekt.
*XI-70*
Zum Beispiel ein Bild eines Malers.
Man k�nnte empirisch alles über das Bild wissen. Der Gehalt, die Bedeutung des
Bildes ist damit noch gar nicht tangiert.
*XI-71*
Ich habe Normen als
subjektlose Willensinhalte bezeichnet. Die Kategorie des willensm��igen Bezugs
zur Welt genauer darstellen. Zum Willen geh�rt der Bezug auf eine beeinflussbare
Welt, die so oder so sein k�nnte, das hei�t, dass verschiedene M�glichkeiten
bestehen m�ssen. Sowohl die Erf�llung des Willens als auch die Nichterf�llung
muss irgendwie m�glich sein, damit eine Willens�u�erung bzw. eine Norm sinnvoll
wird. Das Problem besteht darin, den Begriff der M�glichkeit mit seinen
unterschiedlichen Dimensionen genauer zu bestimmen.
*XI-72*
Eine Reihe
ungel�ster Probleme h�ngt mit dem Begriff der M�glichkeit zusammen: die
Pr�zisierung des Begriffs "Alternative", das Verhältnis von kausalgesetzm��iger
und normativer Erkenntnis, der Begriff der Konsensusf�higkeit.
*XI-73*
Einmal die
verschiedenen Verwendungsweisen des Begriffs "m�glich" analysieren. Im Sinne von
- m�glich (machbar) für ein Subjekt X oder
- m�glich als nicht
auszuschlie�en oder
- (logisch) m�glich im Sinne von denkbar,
-m�glich
(unter den Bedingungen XYZ), dass ein Ereignis eintritt.
*XI-74*
Insofern
als in sozialen Fragen das, was m�glich ist, immer von menschlichen Handlungen
mitbestimmt wird, können auch die Bedingungen in diesem Bereich herausgearbeitet
werden. Es mag m�glich sein, dass jemand ohne �u�ere Anreize gro�e
Arbeitsleistungen vollbringt, aber ist das zu erwarten? Welche Annahmen setzt
das Eintreten dieser M�glichkeit voraus?
"M�glichkeit" wird einmal auf
Ereignisse, auf die Existenz von Ph�nomenen bezogen; dann aber auch auf die
Geltung von Sätzen: "Er kann unm�glich recht haben!"
*XI-75*
"M�glich" unter
welchen Bedingungen oder unter allen Bedingungen? Entscheidungsm�glichkeiten
h�ngen allein von der Wahl des betreffenden Subjektes ab, Zufallsm�glichkeiten
nicht.
*XI-76*
Der Bereich der M�glichkeiten wird durch die verf�gbaren
Ressourcen bestimmt.
*XI-77*
M�glichkeit als Element von Dispositionsbegriffen:
Sie sind zerbrechlich, brennbar etc.
*XI-*78
Naheliegende und entfernte
M�glichkeiten, d.h. die M�glichkeit, wenn bestimmte m�gliche Bedingungen, die
wiederum von m�glichen Bedingungen abh�ngen, etc. erf�llt werden.
*XI-79*
M�glichkeit der M�glichkeit (analog den bedingten Wahrscheinlichkeiten).
*XI-80*
Gibt es etwas, was unter keinen Umst�nden m�glich ist? Die G�ltigkeit von p und
nicht-p? Ein Perpetuum Mobile? Eine Einwirkung auf die Vergangenheit? Eine
Sch�pfung aus dem Nichts?
*XI-81*
Gilt eine solche Aussage immer nur mit Bezug auf
die bekannten kausalen Gesetzm��igkeiten?
*XI-82*
Auch der Diktator
ber�cksichtigt die Interessen der Bev�lkerung, insofern er nicht allm�chtig ist.
Aber er tut das nur strategisch, aus eigenem Interesse.
*XI-83*
Entscheidungsm�glichkeiten eines Kollektivs beziehen sich auf die verf�gbaren
Ressourcen und Handlungen des Kollektivs: "Wenn die Individuen in der und der
Weise handeln, tritt das und das ein."
Aber: Zwar kann Individuum A im
Prinzip die Handlung ausf�hren, aber ist das tats�chlich zu erwarten? Dies
Problem taucht nicht beim einzelnen Akteur auf, der seine Interessen verfolgt
(h�chstens als Willensschw�che bei unangenehmen Zwischenschritten. Das ist
�brigens eine wichtige Grenze rationalen Verhaltens in der Realit�t.
Kurzsichtigkeit, zu enger Zeithorizont.)
*XI-84*
Beim Kollektiv sind es die
angenommenen Handlungen der Individuen für die einzelnen Normen, die bei
moralischer Schw�che erst noch durchgesetzt werden m�ssen. Das ist das
Motivationsproblem, das ich bisher kaum behandelt habe. Hier tauchen dann auch
Machtprobleme auf: Was ist durchsetzbar?
*XI-85*
Normative Theoriebildung lässt
sich auch mit Modellen machen, die nicht auf Annahmen von Rationalverhalten
beruhen. Wenn der Gemeinwohlpunkt bestimmt ist, können die verschiedensten
Modelle normativ getestet werden.
*XI-86*
Aufgabe der Wissenschaft wäre es
vielleicht nicht nur, neue M�glichkeiten zu schaffen, sondern die Welt zu
vereinfachen, die Welt gerade auch für Kinder wieder erlebbarer zu machen.
*XI-87*
Gleichgewicht
Meine I-Stabilit�t erg�nzen. Die 3 � 3 � 3 L�sung
(Aufteilung von 10 DM auf 3 Personen nach dem Mehrheitsprinzip) ist nicht sehr
attraktiv. Eine 5 � 5 � 0 L�sung reizt natürlich mehr.
*XI-*88
In der Sprache
gibt es das kollektive Subjekt "Wir wollen". Wo Normen widerspruchsfrei sind,
steht der Konstruktion nach ein Wille, ein Subjekt im Hintergrund. Allerdings
bleibt es eine Konstruktion.
*XI-89*
Das Wort "wir" in seiner Bedeutung
analysieren. Die Soziologen sprechen vom "Wir-Bewusstsein", um eine soziale
Gruppe zu identifizieren. "Wir" lässt sich nicht durch eine vollst�ndige
Aufz�hlung der dazugeh�rigen Subjekte wiedergeben. Dazu kommt die besondere
Zusammengeh�rigkeit, die von den Subjekten empfunden wird, sowie die
Zugeh�rigkeit des Sprechers zu dieser Gruppe. Das Ganze ist keineswegs etwas
Mystisches, sondern bezieht sich auf die Allt�glichkeit gemeinsamen Handelns und
Erlebens.
*XI-90*
Normen als intersubjektiver Wille.
Wille als Wahl einer
M�glichkeit unter anderen in Bezug auf die Realit�t. Also muss der Bereich des
M�glichen bestimmt werden: "Was k�nnte realisiert werden, wenn alle ihr
M�glichstes g�ben?"
*XI-91*
Inwiefern muss man mit der "menschlichen Schw�che"
rechnen und mit dem "b�sen" Willen?
Inwiefern gibt es in der Realit�t nur
zweitbeste L�sungen?
*XI-92*
(Am Beispiel eines Wahnsinnigen diskutieren,
der im Besitz einer Massenvernichtungswaffe ist, die er einsetzen w�rde, wenn
eine bestimmte, von ihm abgelehnte Entscheidung getroffen w�rde. Wenn man seiner
nicht Herr werden kann, steht nicht mehr die M�glichkeit zur Verf�gung, dass die
abgelehnte Entscheidung durchgef�hrt wird, ohne die Folge einer Z�ndung der
Waffe für eine Massenvernichtung.
*XI-93*
Durch das zu erwartende Handeln von
Menschen werden u.U. bestimmte Wahlm�glichkeiten ausgeschieden. Insofern kommen
in die Bestimmung der M�glichkeiten bereits Machtelemente.
*XI-94*
Mit
singul�ren Normen (Einzelentscheidungen) anfangen. Dann generelle Norm
diskutieren.
*XI-95*
Bestimmte Handlungsbereiche lassen sich nicht mit starren
Normen regeln, insofern die Handlungsm�glichkeiten schwer bestimmbar sind. Zum
Beispiel Arbeitsnormen. Wieviel kann jemand bei normaler Anstrengung schaffen?
Deshalb brauchte man in der DDR die Hennecke-Aktionen. Damit demonstrierte die
Parteif�hrung den Spielraum für eine Steigerung der Arbeitsnormen.
In
manchen Bereichen sind flexible Normen angebracht: "Leiste soviel wie m�glich!"
mit entsprechend abgestuften Sanktionen: "Je gr��er die Leistung, desto h�her
die Belohnung."
*XI-96*
Selbst wenn die M�chtigen uneinsichtig sind und bestimmte
M�glichkeiten durch angedrohte Sanktionen blockieren, m�ssen diese M�glichkeiten
theoretisch ausgearbeitet und bewertet werden, schon um das Verhalten der
M�chtigen kritisieren zu können. Allerdings l�st das nicht das Problem der
optimalen Strategie, bei der man mit den Reaktionen der M�chtigen rechnen muss.
*XI-97*
Die Alternativen einschlie�lich ihrer Konsequenzen zu bestimmen ist
eigentlich keine Prognose, sondern die Formulierung eines Systems von Normen für
die beteiligten Menschen. (Hierzu noch einmal lesen Streeten: Programme und
Prognosen.)
*XI-98*
natürliche Konsequenzen von menschlichen Reaktionen
unterscheiden.
*XI-99*
Wie kommen kollektive Identifikationen zustande? Welches
relative Gewicht haben diese in der Pers�nlichkeit des Individuums? Wie verh�lt
sich zum Beispiel das "Ich" zu diesen Identifikationen? Wie stabil sind diese
Identifikationen? Inwiefern sind diese Identifikationen bewusst, "m�ndig",
Ich-kontrolliert?
*XI-100*
Tullock: "Zu 95% handeln Menschen eigenn�tzig.
Gelegentlich sind sie zu moralischem, selbstlosen Handeln f�hig." Zu diesem
Problem ist auch auch interessant die Argumentation von Pannekoek: "Gerade die
Tatsache, dass gegenw�rtig der Egoismus dominiert, zeigt, wie sozial formbar der
Mensch ist � denn die alten 'kommunistischen Motivationen' sind v�llig
verschwunden".
*XI-101*
Wenn es richtig ist, dass auch in der politischen
Demokratie MachtVerhältnisse existieren, die den Alternativenraum einschr�nken,
so gibt es auch in der politischen Demokratie durch Macht gest�tzte Immobilit�t.
Dann treten auch hier die sich selbst beschleunigenden Umw�lzungsprozesse
auf, die damit zusammenh�ngen, dass � wenn ein erster Schritt zur Untergrabung
dieser Machtbasis gelungen ist � die n�chsten Schritte jeweils immer leichter
sind als die vorhergehenden, weil jeder Schritt die Machtbasis zunehmend
einschr�nkt.
*XI-102*
Eine Terminologie schaffen, die die formelle "Regierung" von
den MachtVerhältnissen unterscheidet ("Marionettenregierung").
*XI-103*
Wenn man
ideales Verhalten annimmt und entsprechende Normen formuliert, so ist
die Realisierung der Normen offen. Die n�chste Frage ist: Wie werden die
Beteiligten tats�chlich handeln, wie ist das wahrscheinliche Verhalten? Man muss
dann empirische Verhaltensannahmen machen und falls zu erwarten ist (bzw. es
faktisch so ist), dass die Normen verletzt werden, muss man sagen, welche
Ma�nahmen eine hinreichende Motivation zur Norm Befolgung der Norm herstellen können.
*XI-104*
Das Problem ist, dass die Situation für die einzelnen Individuen sehr
unterschiedlich sein kann. Hier muss die Motivationssituation untersucht werden.
Oder kann man, ohne auf Motivation einzugehen, das zu erwartende Verhalten aus
anderen Faktoren bestimmen? Kann man auf den Begriff der Motivation (Beweggrund)
verzichten?
Wie kann man überhaupt Motivationen intersubjektiv bestimmen?
Insofern der Begriff "Motivation" eine Funktion innerhalb einer erklärenden
Theorie menschlichen Verhaltens hat, lässt er sich vom Gesichtspunkt der
Erkl�rungskraft her bestimmen. Einmal unter diesem Gesichtspunkt den
Motivationsbegriff klären. Etwa so: Man spricht dann von einer st�rkeren
Motivation, wenn ein Handeln erfolgt, das dieser Motivation entspricht und nicht
einer anderen gegebenen Motivation. Wie stellt man fest, dass ein Handeln einer
bestimmten Motivation entspricht?
Wenn man Motivation von der
Erkl�rungskraft für das Handeln her bestimmt, wird das Bewusstsein überfl�ssig
bzw. kann diesem entgegenstehen. Ich kann dann jemandem ein Motiv unterstellen,
dass er bewusst nicht hat.
Wie wird bei Motivunterstellungen verfahren?
Die tats�chlichen Vorgehensweisen in Argumentationen herausarbeiten.
*XI-105*
Kann
man aus dem Bestehen von Konkurrenzbedingungen auf eigenn�tzige Motivation und
entsprechendes Handeln der Individuen schlie�en? Ja, weil uneigenn�tziges
Verhalten eines Konkurrenten seine eigene Situation verschlechtert und die
Wahrscheinlichkeit seines Ausscheidens erh�ht. Damit steigt die
Wahrscheinlichkeit, dass nur eigenn�tzige Akteure �brig bleiben. (Aber ist die
Situation tats�chlich so "darwinistisch"?)
*XI-106*
Die Wahrheit kann auch
schmerzlich oder unangenehm sein. Dann wird man sie vertuschen und verleugnen.
*XI-107*
Wissenschaft ist kollektive �ffentliche Wahrheitssuche. (Aber es gibt
auch geheime Forschung, deren Ergebnisse andere nicht kennen sollen. Man ist
meist nicht dagegen, selber die Wahrheit zu wissen, aber vielleicht dagegen,
dass andere sie wissen.
*XI-108*
Wenn jemand die Realit�t ganz anders empfinden
w�rde als ich, g�be es dann Probleme bei der empirischen Wissenschaft?
Wenn
jemand etwa dort, wo ich "rot" sehe, immer das sieht, was ich als "gr�n" sehe
oder umgekehrt, was h�tte das für Konsequenzen? Trotzdem k�nnten wir dieselben
Aussagen machen: Wir w�rden die gleichen Gegenst�nde als "rot" bezeichnen, wir
w�rden die gleichen Gesetzm��igkeiten zum Beispiel der Wellenl�nge von "rot"
feststellen etc. Offensichtlich spielt diese Dimension der subjektiven
Wahrnehmung keine Rolle in der empirischen Wissenschaft. Sie liegt noch
"unterhalb" der sprachlichen Ebene.
*XI-109*
Ist es sinnvoll zu fragen, ob wir die
gleiche Wahrnehmungsempfindungen haben?
Feststellen kann man Unterschiede der
Sensibilit�t, wenn ein Mensch Differenzen wahrnimmt, die der andere nicht
registrieren kann. So kann man durch Experimente das Wahrnehmungs- und
Unterscheidungsverm�gen von S�uglingen oder Tieren bestimmen. Dabei geht es
nicht um ein einfaches Verhältnis zwischen Gegenstand und Subjekt, sondern
jeweils um das Verhältnis von zwei Gegenst�nden zu demselben Subjekt. Es geht um
gleich � ungleich.
*XI-110*
H�ffe h�lt in seiner Kritik des Utilitarismus das
interpersonale Abw�gen und Aufrechnen von "Gl�ck" für kollektivistisch und
inhuman, für eine unzul�ssige übertragung des Modells der individuellen
rationalen Entscheidung auf die Gesellschaft. (1979, Seite 152). lässt sich dies
Problem des "Kollektivismus" diskutieren? lässt sich aus dem
Intersubjektivit�tsgebot die Berechtigung zum Aufrechnen und zur
Konstruktion eines Kollektivwillens ableiten? Ein Hinweis liegt darin, dass die
Frage: "Was sollen wir?" mit entsprechenden Qualifikationen gleichbedeutend ist
mit der Frage: "Was wollen wir?" Es geht um die Herstellung eines einheitlichen
kollektiven Willens, insofern entsteht so etwas wie ein kollektives Subjekt.
Dieses "wir wollen" als Ausdruck eines gemeinsamen Willens muss man
unterscheiden vom überereinstimmenden individuellen Wollen. Das eine hei�t:
"Alle gemeinsam wollen x", das andere "Jeder von ihnen will x".
*XI-111*
Anspruch
auf allgemeinen Geltung erhebt nicht nur die Wissenschaft. Aber nur die
Wissenschaft verpflichtet sich zur intersubjektiv nachvollziehbaren
argumentativen Einl�sung ihrer Behauptungen.
*XI-112*
Wie unterscheidet man
Eigeninteresse von Werten?
*XI-113*
Zu "M�glichkeit": die Analyse der
Dispositionsbegriffe aufnehmen (zum Beispiel in Quine, Ontologische Relativit�t
178 ff.) "Glas ist zerbrechlich", "Glas kann zerbrechen", "Es ist m�glich, dass
Glas zerbricht." (Letzteres bedeutet nicht "zerbrechlich" sondern "zerbrechbar".
*XI-114*
"können" hat verschiedene Bedeutungen.
1. "Unterwegs kann das Glas
zerbrechen" d.h.: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas unterwegs
zerbricht."
können ist hier bezogen auf ein Ereignis, das Zerbrechen.
2.
"Das Glas kann man zerbrechen, indem man mit dem Hammer darauf schl�gt." D.h. es
ist sicher, dass das Glas zerbricht, wenn man mit dem Hammer darauf schl�gt.
"können" ist hier bezogen auf den Handelnden, auf F�higkeiten.
*XI-115*
Skizze
meiner geplanten Arbeit zur "Normrealisierung"
Auf den Ergebnissen der ersten
Arbeit aufbauen. ("Wir sollen als Individuen das tun, was wir als universales
Kollektiv wollen. Der Gesamtwille bestimmt sich nach dem Solidarit�tsprinzip.
Alle Interessen sind so ber�cksichtigen, als wären sie zugleich die eigenen.")
Ohne auf die Probleme des intersubjektiven Nutzenvergleichs weiter
einzugehen, die Kl�rung auf das Gebiet der Normrealisierung weitertragen, um
n�her zur politischen Entscheidung, zur staatlichen Gesetzgebung vorzudringen.
(Vielleicht l�sen sich dann auch andere Probleme, die mit dem Interessenkalk�l
verbunden werden.) Die individuellen Interessen habe ich bisher durch
nutzenm��ig bestimmte Alternativen wiedergegeben. Dabei wurde das
Gesamtinteresse durch Addition der individuellen Nutzenwerte ermittelt.
Bei dieser x-, y-, z-Entscheidung blieb weit gehend ungekl�rt, welcher Art diese
Alternativen eigentlich sind. Sind Alternativen Handlungen oder Zust�nde?
Einschlie�lich der Konsequenzen oder nicht? Inwiefern sind sie alternativ im
Sinne von "einander auschlie�end"? Inwiefern sind sie m�glich (denkbar,
menschenm�glich, realistisch etc.)?
*XI-116*
Hierzu den Begriff der Alternative
bei Arrow, G�fgen u.a. klären. Dazu konkrete Beispiele nehmen, um die Probleme
wirklich in ihrer ganzen Komplexit�t zu erfassen. Unterscheiden m�sste man
vielleicht 2 Hauptgruppen von Normen:
1. Normen für das Handeln des
Kollektivs als Einheit (zum Beispiel Regierungsentscheidungen);
2. Normen für
das Handeln der Individuen (allgemeine Gesetzgebung).
Die Letzteren sind wohl
die wichtigeren.
*XI-117*
Es muss die Fragestellung genau gekl�rt werden, die
dem normativen Problem zugrundeliegt: Nach welchen Normen (Kriterien) sollen die
Individuen handeln? Welche Normen sollen (als staatliches Recht) gesetzt werden?
Beide Ebenen fallen nicht zusammen. Gerade dies Auseinanderfallen und die Gr�nde
dafür wären herauszuarbeiten. (Hier wären die Texte zum Verhältnis von Recht
und Moral heranzuziehen).
*XI-118*
Bei der individualethischen Fragestellung:
"Nach welchen Normen sollen die Individuen handeln?" stellt sich die Frage der
Realisierung als Motivationsproblem: "Inwiefern können Normen Individuen
moralisch überfordern?"
*XI-119*
Was ist mit Normen, die nicht befolgt werden?
Man kann sie einmal unter der Annahme bewerten, dass sie von jedem befolgt
werden. Aber wenn sie unter dieser Voraussetzung gut sind, so kann ihr Effekt
doch schlecht sein, weil sich einige, viele oder die meisten nicht daran halten.
Dann können zum Beispiel Koordinationsprobleme auftauchen. (für viele Normen
wird allerdings gelten, dass sie g�ltig bleiben, obwohl sie manchmal, h�ufig
oder gar meistens (?) verletzt werden.) Auf jeden Fall muss die Norm unter
realistischen Bedingungen beurteilt werden, d.h. unter Ber�cksichtigung des
tats�chlichen Ausma�es ihrer Nichtbefolgung.
*XI-120*
für die andere Fragestellung
("Welche Normen sollen staatliches Gesetz werden?") muss ber�cksichtigt werden,
dass vielleicht die Adressaten normgem�� handeln, aber dass die Konsequenzen
davon abh�ngen, wie andere Subjekte reagieren. /80/ Wenn man das Problem
ausschaltet, indem man auch deren Handeln durch erg�nzende Normen reguliert, so
stellt sich auch hier das Motivationsproblem: Wie gro� ist die
Wahrscheinlichkeit, dass diese Normen befolgt werden?
*XI-121*
Normalerweise muss
man davon ausgehen, dass die Motivation zur Normbefolgung nicht hinreichend
gegeben ist, denn sonst wäre die Norm ja überfl�ssig. Die Frage ist, welchen
Einfluss ihre blo�e Bekanntmachung hat, welche Motivation von einer
(akzeptierten) Begr�ndung ausgeht? Das wäre die Frage nach der moralischen
Motivation, der St�rke des Pflichtgef�hls.
Wo dies nicht hinreichend ist,
muss Motivation zur Einhaltung der Normen anderweitig erzeugt werden. Das
zentrale Mittel neben der moralischen Begr�ndung ist die positive oder negative
Sanktionierung. Aber eine Sanktionierung ist an bestimmte Voraussetzungen
gebunden, um wirksam zu sein: Insbesondere m�ssen Normverst��e feststellbar sein
(hier liegt ein analoges Problem zu manchen externen Effekten vor).
*XI-122*
Das entscheidende
Problem ist, dass die Sanktionierung selber meist negative Nebenfolgen hat, die
ebenfalls ber�cksichtigt werden m�ssen bei der Entscheidung, ob eine Norm
gesetzt werden soll oder nicht. Die andern Nebenfolgen ergeben sich daraus, dass
trotz Sanktionierung die Norm nicht befolgt wird (Frage: Spielt bei moralischen
Normen, die ja nicht staatlich sanktioniert werden, die Nichtbefolgung ebenfalls
eine Rolle?)
*XI-123*
Im Mehrheitssystem können b�swillige Pr�ferenzen einer
Mehrheit zu unertr�glichen Bedingungen für die Minderheit f�hren. Solche
missg�nstigen Pr�ferenzen existieren vor allem dort, wo Kampfsituationen
bestehen, wo deshalb die Verbesserungen für nur eine Seite das Machtgleichgewicht zu
deren Gunsten verschieben.
*XI-124*
Es gibt Normen, die keinen Zwangscharakter haben sondern die eine Institution definieren.
Zum Beispiel der Eid. Dabei ist die rechte Hand zu heben und zu sprechen: "Ich
schwäre es!" Andernfalls war es kein Eid. ähnliche Vorschriften gibt es für eine
ordnungsgem��e Heirat (Vertrag, Sakrament, Beitritt, Austritt, Testament,
Verlobung, K�ndigung, Scheidung et cetera). Diese Normen verpflichten nur den,
der sich dieser Institutionen bedienen will.
*XI-125*
Zur Ber�cksichtigung der
Handlungsfolgen siehe Smart/Williams.
*XI-126*
Es gibt Normen, die scheinbar
unabh�ngig von individuellen Interessen sind, wie z. B.: Du sollst Versprechen halten! Du
sollst nicht stehlen! Du sollst Dich an Mehrheitsbeschl�sse halten! usw. Du
sollst nicht ehebrechen! Dies alles sind Normen, die Bestandteile einer
Institution sind: Versprechen, Vertrag, Eigentum, Demokratie, Monogamie etc.
Unter der Voraussetzung, dass diese Institutionen gelten, muss man auch diese
Normen bejahen, weil sie zum Funktionieren der Institutionen erforderlich sind.
Damit ist jedoch noch nicht die Frage beantwortet, ob man überhaupt oder ob man
in einem speziellen Fall diese Institution anwenden soll.
Wie ist das mit
anderen grundlegenden Normen: Du sollst nicht t�ten! Du sollst nicht l�gen! ?
Hier ist der Bezug zu menschlichen Bed�rfnissen offensichtlich. Sie
gelten auch nicht ausnahmslos: T�ten ist im Krieg oder bei Todesstrafe h�ufig
erlaubt. Ebenso das L�gen in Notsituationen.
*XI-127*
Entscheidungen beinhalten
nicht immer ein normatives Problem. Man kann auch zu entscheiden haben, ob ein
Brett l�nger als 1 m ist. Allerdings gibt es auch dabei richtige und falsche
Entscheidungen. Wo es kein Kriterium der Auswahl gibt, da ist wohl auch nicht
sinnvoll, von Entscheidung zu sprechen. Oder ist es sinnvoll, immer dort von
Entscheidung zu sprechen, wo es ein Entweder-Oder gibt, eine Auswahl zwischen
Alternativen? Letzteres stimmt wohl: Entscheiden muss man sich bei einander
ausschlie�enden M�glichkeiten, also bei Alternativen, von denen entweder die
eine oder die andere gew�hlt werden kann.
*XI-128*
Zum
Determinismus-Problem
Auch für einen Deterministen wird die Frage: Was soll
ich tun? nicht überfl�ssig, denn die Auffassung von dem, was man tun soll, ist
selber ein wesentlicher Faktor für das, was er dann tats�chlich tut.
*XI-129*
Wenn ich zu jemandem sage: "Das h�ttest Du nicht tun sollen!", dann muss ich
nicht implizieren, dass er h�tte anders handeln können in dem Sinne, dass sein
Handeln indeterminiert gewesen ist. Sondern ich �be damit einen Einfluss auf ihn
aus, in Zukunft anders zu handeln. Wenn ich frage: Wie soll ich handeln?, so �be
ich damit (mit dem Ergebnis) einen Einfluss auf mein eigenes Handeln aus. Ich
muss dabei nicht voraussetzen, dass mein Handeln im Detail determiniert ist.
Wenn ich verschiedene M�glichkeiten zu handeln erw�ge, sind dies insofern
M�glichkeiten, als sie eintreten, wenn ich es will. Das hei�t: Diese Bedingung
wird von mir noch offen gehalten. Damit verschiebt sich die Frage des
Determinismus von der Frage der Determiniertheit des Handelns auf die
Determiniertheit des Willens.
Ist die Frage: "Was will ich?" eine empirische
Frage? Ist der Wille determiniert? Was macht man, wenn man sich fragt, was man
will? Auf jeden Fall ist es kein Prozess, der insofern zwangsl�ufig abl�uft, als
man diesem Prozess gegenübersteht, zu dem man au�erhalb steht, in den man nicht
eingreifen kann. Ich vergleiche die verschiedenen M�glichkeiten mit meinen
eigenen W�nschen und Zielen, ich w�ge die verschiedenen W�nsche gegeneinander ab
etc.
*XI-130*
Eine Reflektion der eigenen W�nsche hat noch ein besonderes Ziel:
Ich will meinen wirklichen Willen bestimmen, zum Beispiel in dem Sinne, dass ich
richtig handeln will, dass ich meine Handlung sp�ter nicht zu bereuen habe. Aber
es wäre mir im Prinzip natürlich auch m�glich, die Reflexionsprozesse
abzubrechen und impulsiv zu entscheiden, egal ob ich das hinterher bereue oder
nicht. Die Fragen "Wie soll ich handeln?" bzw. "Was ist mein wirklicher Wille?"
implizieren eine bestimmte reflektierte, rationale Verarbeitung verschiedener
W�nsche. Die Art der Verarbeitung � reflektiert (nach reiflicher überlegung)
oder impulsiv (ohne lange überlegung) � ist auch entscheidend für das Ergebnis.
Diese Verarbeitungsform h�ngt mit von mir selber, von meinen eigenen
Entscheidung ab. D.h., das Ich als das Entscheidungszentrum, hat psychisch die
M�glichkeit, W�nsche in ihrem Einfluss auf das Handeln zu fürdern oder
zur�ckzudr�ngen, es kann über Motive und deren Befriedigung in gewissem Ausma�
disponieren. Dies Verhältnis der psychischen Distanz "Ich" zu den eigenen
Motiven, zu den Verarbeitungsformen, zum eigenen Handeln, der
Dispositionsbereich des Ich macht den Gegenstand der normativ relevanten
Willensfreiheit (Zurechnungsf�higkeit, Verantwortlichkeit etc.) aus.
Davon unabh�ngig ist das metaphysische Problem der Willensfreiheit, das darin
besteht, dass man auch die Disposition des Ich als verursacht ansehen muss und
insofern als nicht "frei". Wenn ich sage: "Ich habe verschiedene M�glichkeiten
zu handeln" oder "Ich habe die Freiheit zu verschiedenen Handlungen"oder "Ich
kann mich zwischen verschiedenen M�glickeiten entscheiden", so sage ich damit
nur, dass die Handlung von mir abh�ngt. Dass das, was ich bin, wiederum von
andern Bedingungen abh�ngt, tut dem keinen Abbruch. Das metaphysische Problem
der Willensfreiheit konstatiert nur, dass ich nicht die Freiheit habe, ein
anderer zu sein als der, der ich bin (Was nicht die M�glichkeit ausschlie�t,
dass ich mich �ndere � unter ver�nderten Bedingungen.
*XI-131*
Die
Begriffe" M�glichkeit" und "Macht" haben gemeinsame sprachliche Wurzeln:" etwas
verm�gen"," das Verm�gen"," machen".
Im lateinischen possibilis, posse,
potentia, Potenz, power, potentiell, F�higkeit, facere, facultas usw.. Es gibt
auch entsprechende sprachliche Wendungen: "Es steht in meiner Macht" ist gleich
"Es ist mir m�glich." englisch "might" und "I might come."
*XI-132*
Sprachliche
Wendungen zum Menschenm�glichen:
"Ich versuche mein m�glichstes."
"An mir
soll es nicht liegen".
" Ich tue mein Bestes".
"Ich habe es nach besten
Kr�ften versucht, aber ich konnte nicht."
"Du k�nntest, wenn Du nur
wolltest."
"Meine Beine versagten den Gehorsam (ihren Dienst)."
"Der Geist
ist willig, aber das Fleisch ist schwach".
"Du musst nur wollen, dann
schaffst Du es auch".
"Ich konnte es beim besten Willen nicht schaffen".
"Er gab sich die gr��te M�he, es zu schaffen".
" Es war mein Fehler".
*XI-133*
Wie kann man F�higkeiten bestimmen? Zum Beispiel die F�higkeit, 2 m hoch zu
springen? Die Tatsache, dass jemand es nicht tut, ist wohl für sich genommen
kein Argument gegen die Behauptung, dass er es kann. wäre es ein Beweis dafür,
wenn er es einmal tut? Bezogen auf den Zeitpunkt, wohl ja. Wenn jemand eine
Handlung tut, so impliziert
das, dass er die F�higkeit dazu hatte. Andererseits gibt es auch
"Zufallstreffer". Wenn jemand die F�higkeit hat, 2 m zu überspringen, so muss er
dies tun können, wenn es von ihm verlangt wird oder besser: Er muss es tun
können, sofern er es will. Wenn jemand 2 m überspringen will und sich alle M�he
gibt, und es doch nicht schafft, so kann man nicht sagen: "Er hat die F�higkeit
2 m zu überspringen." Man k�nnte dies jedoch qualifizieren und sagen "unter
normalen Umst�nden", "wenn er ausgeruht ist", "wenn er in guter Kondition ist", .�
Dann kann er 2 m überspringen.
*XI-134*
"Es kann sein" ist ein nicht
qualifizierter Wahrscheinlichkeitsbegriff (Ungewissheit), weder ist das Ereignis
gewiss noch ausgeschlossen. über den Grad der Wahrscheinlichkeit wird dabei
nichts gesagt.
*XI-135*
Unterscheiden: M�glichkeiten, die Subjekten
zugeschrieben werden (oder Dingen: "Die Br�cke kann 10 t tragen") von
M�glichkeiten, die Ereignissen zugeschrieben werden ("Die Br�cke kann
einst�rzen".) Das Erstere sind Aussagen über Eigenschaften (Dispositionen), das
Letztere sind Aussagen über die Ungewissheit von Ereignissen.
Aber sind die
Unterschiede wirklich so klar? Wenn jemand die F�higkeit hat, ein Ereignis
herbeizuf�hren, (wenn er ein Ereignis herbeif�hren kann), dann kann das Ereignis
auch passieren (dann kann ich nicht ausschlie�en, dass es passiert). Das
Ereignis ist gewisserma�en st�rker als ich. Es kann sein, d.h. ich kann es nicht
verhindern: "Es" hat die F�higkeit zu sein.
*XI-136*
Zu
Dispositionsbegriffen: Quine referiert Carnap (ontologische Relativit�t, S. 178) "Von
einem Gegenstand zu sagen, er sei wasserl�slich, hei�t nicht einfach, dass er
sich immer aufl�st, wenn er in Wasser getaucht wird, weil dies f�lschlicherweise
auf jeden, wenn auch unl�sbaren Gegenstand zutr�fe, wenn es zuf�lligerweise
dessen Schicksal ist, niemals in Wasser getaucht zu werden. Es hei�t vielmehr,
dass er sich aufl�sen w�rde, wenn er in Wasser getaucht w�rde. ... Letzteres ist
ein Bedingungssatz im Konjunktiv. Wer die F�higkeit hat, den Gegenstand in
Wasser zu legen, kann ihn aufl�sen. Die eine F�higkeit impliziert die andere
F�higkeit.
über "Wille � Motiv" s. Savigny: Normale Sprache, 109 ff.
Ryle: Mind. Zu Dispositionsbegriffen S. 103 ff.
zu" Wille", Geist,
S.
78 ff.
zu Dispositionen S. 153 ff
zu können S.26 ff. und S. 167 ff.
Zu "could
have" Nowell-Smith
*XI-137*
Unterscheiden zwischen: "Ich kann die Alternative
x
oder die Alternative y w�hlen" und "Es kann sein, dass ich die Alternative
x
w�hle oder dass ich die Alternative y w�hle." Das Letztere ist "m�glich" im
Sinne von "ist nicht auszuschlie�en". Das Erstere ist "m�glich" im Sinne von "ist
mir m�glich" = "Ich habe die Mittel und F�higkeiten".
*XI-138*
Muss man eine
Ding-Sprache von einer Subjekt- (Personen) Sprache unterscheiden? "Ich", "meine
Handlung"," mein Wille"?
*XI-139*
"freier Wille" oder "der Wille ist frei"
kann hei�en:
- "freiwillig", "meinem Willen entsprechend", "ohne
Zwang" (so Moore und viele andere)
- "nicht meinen Impulsen, Trieben
ausgeliefert, "mit einem von unmittelbaren Antrieben relativ autonomen
(moralischen) Willen ausgestattet" (so Campbell in Mind, (1951) S. 461 � 463.
Zitiert in Nowell-Smith, S. 218?)
- "nicht durch (�u�ere) Bedingungen kausal
bestimmt"," nicht kausalgesetzlich determiniert".
*XI-140*
Jemanden für eine
schlechte Handlung "verantwortlich machen" beinhaltet nicht nur, dass
man die
Handlung negativ bewertet, sondern dass ich sie ihm auch vorwerfe. Er bleibt mein
Adressat. Wo jemand nicht verantwortlich ist für seine Handlungen, bleibt die
negative Bewertung der Handlung und hinzu kommt die Erkl�rung der "Unzurechnungsf�higkeit".
Um dies zu verhindern, gibt es den "Willen zur Strafe".
*XI-141*
"Verantwortlichkeit" bezieht
sich nicht nur auf eigene Handlungen, sondern auf beliebige Ereignisse. Wer ist
dafür verantwortlich, dass die Eisenbahnschranke beim Herannahen eines Zuges
geschlossen wird? Dies sind meist die Probleme. Nur in Ausnahmef�llen ist jemand
für seine eigene Handlung nicht verantwortlich.
*XI-142*
Entgegnung zu Austin: "Ifs and
cans" von Nowell-Smith in Theoria (1960).
*XI-143*
Was "sein soll" (= "geboten
ist") muss auch "sein können" (= "m�glich sein").Eine Norm
"x soll sein" kann
man als adressierten Imperativ umformulieren: "Realisiere x!" Hier wird
deutlich, dass zuvor die Frage gekl�rt sein muss: "Ist x für A realisierbar?"
Wenn nein, dann wird A durch die Norm "überfordert", es wird von ihm
"Unm�gliches" verlangt. Dies ist die eindeutige Formulierung mit dem Verb
"realisieren".
*XI-144*
Bei der Bewertungen von Ereignissen spielt die
"M�glichkeit" keine Rolle, nur bei der Bewertung von Handlungen bzw. bei Normen.
Ich kann auch das Unvermeidliche bewerten, aber ich kann es nicht sinnvoll
verbieten.
*XI-145*
Jemanden verantwortlich machen und für die zu verantwortende
Handlung bestrafen ist nicht nur Konditionierung, es ist auch moralischer
Diskurs: Es geht um die Einsicht des Betreffenden in das Sch�dliche seines Tuns.
*XI-146*
Man bestraft nicht nach tats�chlichen Konsequenzen, sondern nach m�glichen
bzw. wahrscheinlichen Konsequenzen: man bestraft Alkohol am Steuer, auch wenn
kein Schaden angerichtet wurden. Aber es h�tte Schaden angerichtet werden können
*XI-*147
Man verbietet Handlungen generell, weil unter Umst�nden der Nachweis der
sch�dlichen Konsequenzen viel zu schwierig und aufw�ndig wäre. Jemand mag mit
seinem Auto auf einer Landstra�e links gefahren sein und dabei darauf geachtet haben, dass er
niemandem am überholen hindert. Trotzdem wird er wegen Verletzung des
Rechtsfahrgebots bestraft.
*XI-148*
Entschuldigungen, die nicht oder
nur sehr schwer nachpr�fbar sind ("Das kann jeder sagen") sind nicht
justiziabel.
*XI-149*
Es ist verboten, andere in Versuchung zu f�hren � zum Beispiel sein Auto nicht
abzuschlie�en.
*XI-151*
Den Grad von Moralit�t (St�rke der moralischen Motivation) in
einer Gesellschaft bzw. in einen Menschen darf man nicht nur generell bestimmen:
es kann von Bereich zu Bereich verschieden sein.
*XI-152*
Warum werden nur
willentliche Fehlhandlungen dem Handelnden vorgeworfen? Weil sich Vorw�rfe auf
seinen Willen
beziehen: "Streng dich an! Bem�he dich!" Nimm Dich zusammen!" "Tut das nie wieder!"
etc. W�hrend man bei unwillk�rlichen Fehlhandlungen, zum Beispiel bei Sucht,
keine Vorw�rfe macht sondern eine Therapie beginnt.
*XI-153*
Sprache der
M�glichkeit: "es mag sein" �" es ist m�glich"
" er vermag es" �" er hat das
Verm�gen"
"es ist ihm m�glich � "er hat die Macht dazu".
*XI-154*
Der Satz
"x ist zu realisieren" ist doppeldeutig:
1." x soll realisiert werden"
2."x kann realisiert werden".
Sich nicht in die
Besonderheiten und und Undeutlichkeiten der Alltagssprache verlieren. Es geht allein
um eine Pr�zisierung derjenigen Begriffe, die in der normativen Methodologie
erforderlich sind.
*XI-155*
Zu: "F�higkeit". RYLE, Geist, S. 175:
"Tendenzen" m�ssen von "F�higkeiten" unterschieden werden. "w�rde, wenn ..." ist
etwas anderes als "k�nnte ..." ... und "tut regelm��ig, wenn ..."
ist etwas anderes als "kann ...."
*XI-156*
Wenn man sagt: "Er kann Klavierspielen", dann
beziehen wir "können" auf Leistungsverben (RYLE). Es hat keinen Sinn, dieses
"können" anzuwenden auf Versagensverben wie: "Er kann daneben schie�en". Oder?
Es hat jedoch Sinn zu sagen: "Es steht in seiner Macht, daneben zu
schie�en".
*XI-157*
Hier interessiert "m�glich"
und "können" nur in der Bedeutung, die es sinnvoll macht, dass man eine
entsprechende Norm formuliert als realisierbar oder genauer: als "durch Menschen
gezielt realisierbar". Man kann "(bisher) Unm�gliches m�glich machen".
Etwas kann bis zu einem gewissen Zeitpunkt unm�glich sein, und dann (durch eine
Erfindung) m�glich werden.
*XI-158*
Man unterscheidet zwischen F�higkeits � und
Willensvoraussetzungen des Handelns. "können" bezieht sich nur auf das Erstere
nicht auf willensm��ige Voraussetzungen. Deshalb wäre es paradox zu sagen: "Er
konnte nicht kommen (es war ihm nicht m�glich zu kommen), denn er wollte
nicht." Allerdings wäre es sinnvoll zu sagen: "Es konnte nicht sein,
dass er kommt (es war nicht m�glich, dass er kommt), weil er nicht wollte." Dies
im Sinne von "Es war nicht zu erwarten, dass er kommt, weil er nicht wollte."
*XI-159*
Jemand kann die "F�higkeit" zu einer Handlung haben, kann den "Willen" dazu
haben und trotzdem "kann" er die Handlung nicht ausf�hren. Der Alkohols�chtige
hat die F�higkeit, nicht die Flasche zu kaufen. Er will die Flasche auch nicht kaufen
und trotzdem kauft er sie. Der Drang nach Alkohol ist in ihm überm�chtig. Hier
unterscheidet man (schwachen) Willen und (überm�chtigen) Drang.
*XI-160*
Manchmal werden Kenntnisse von F�higkeiten unterschieden: "Ich habe die
F�higkeit, meinen Freund anzurufen, aber ich wei� seine Telefonnummer nicht".
Also kann ich ihn nicht anrufen.
*XI-161*
Ich kann einen bestimmten Zustand nicht herstellen
(eine Handlung nicht ausf�hren), wenn notwendige Bedingungen nicht erf�llt sind
bzw. ihrerseits nicht hergestellt werden können.
*XI-162*
"M�glichkeit" bezieht
sich nicht nur auf die Realisierung sondern auch auf die Vermeidung von
Zust�nden. Aber "einen Zustand vermeiden" ist gleichbedeutend mit "die
Nicht-Existenz dieses Zustandes realisieren".
*XI-163*
Etwas "wollen" ist etwas
anderes als etwas "positiv bewerten" oder etwas "w�nschen". Den Begriff "wollen"
reservieren für Entscheidungen mit entsprechenden Handlungen.
*XI-164*
Unrealistisches "Wollen" und "Wollen". Magische Beschw�rungen der Dinge: Beim
Roulette: "Die '17' soll kommen". Aber dies ist mehr ein "Hoffen" oder
"W�nschen" als ein "Wollen", eher ein "Sehnen nach" als ein "Streben nach", denn
es steht in niemandes Macht zu bewirken, dass die '17' kommt. (Unklare Willensterminologie).
*XI-165*
"Recht" ist gebunden an das für den Staat,
für die
Regierung m�gliche.
"Moral" ist gebunden an den Bereich des "Menschenm�glichen"
*XI-166*
Das Recht muss mit Willensschw�che, B�swilligkeit, MachtVerhältnissen etc.rechnen. Und die Moral?
*XI-167*
Anfangen mit den Fragen: "Was soll sein? Was
wollen wir? Was können wir?"
Daran die Analyse von M�glichkeit und
Alternative, von Konsequenzen generell anschlie�en.
*XI-168*
Die notwendigen
Bedingungen, um einen Zustand zu realisieren (um eine entsprechende Norm zu
erf�llen), wie das Fehlen �u�erer Hindernisse, die Verf�gbarkeit sachlicher Mittel,
der Besitz von F�higkeiten d�rfen nicht nur isoliert betrachtet werden, denn es
kommt auch auf die Kombination an. So können M�ngel an Mitteln durch
gr��ere Geschicklichkeit wettgemacht werden, �u�ere Hindernisse können durch
entsprechendes Werkzeug beseitigt werden etc.
*XI-169*
Ein Problem ist, dass
der Bereich des M�glichen � insbesondere des kollektiv M�glichen � riesig
ist. Es gibt fast nichts, was man nicht �ndern k�nnte. Deshalb geht es nicht um
eine Auflistung und Bewertung aller Alternativen, sondern nur um die
vorgeschlagenen Alternativen. Bei der Formulierung und Auswahl der Alternativen kann man
sich von Problemen leiten lassen, die einen Handlungsbedarf
begr�nden.
*XI-170*
Man muss ber�cksichtigen, dass es nicht darum gehen kann, ein
und für alle mal den ferneren Lauf der Dinge zu entscheiden. Aufgrund mangelnder
Information, Voraussicht, Ungewissheit, Risiko et cetera. werden deshalb Entscheidungen
getrennt für verschiedene Teilbereiche getroffen (Fragmentierung), werden
Entscheidungen immer wieder neu getroffen (serielle Entscheidungen). Wie beim
Steuern eines Schiffes greifen wir immer wieder korrigierend in den Kurs ein. Es ist unm�glich und sinnlos, mit einer einmaligen Berechnung
aller Faktoren bestimmen zu wollen, wie man handeln und steuern wird, um das
Ziel zu erreichen. Dies wird von der "incremental decision-making theory"
richtig erkannt. Allerdings kann es auch Entscheidungen mit unkorrigierbaren,
endg�ltigen Ergebnissen geben.
*XI-171*
Der Bereich des M�glichen wird auch durch existierende Normen eingeengt. Bei
Geltung rechtsstaatlichen Normen ist es zum Beispiel kaum m�glich, einen
Unschuldigen zu verurteilen. Andererseits beruhen Normen und ihre Existenz auf
menschlichem Willen, d.h. im Prinzip wäre es m�glich einen Unschuldigen zu
verurteilen.
Aber dies Beispiel ist vielleicht schlecht, weil es sich
hier um eine Institutionen zerst�rende Norm handelt. Die Norm: "Unschuldige
d�rfen bestraft werden" untergr�bt den sanktionierenden Rechtsstaat, denn
normgerechtes Verhalten wird jetzt bestraft. Folglich muss man diese
Entscheidung revidieren. Auf keinen Fall kann man die Institution
bejahen und zugleich im Einzelfall den Bruch der institutionellen Normen
bejahen. (Es sei denn, in der Verfassung sind entsprechende Klauseln
formuliert.)
*XI-172*
Man kann Institutionen in ihrem
Anwendungsbereich einschr�nken: Vertr�ge, Vereinigungen, Eheschlie�ungen,
Mehrheitsabstimmungen in bestimmten F�llen verbieten bzw. für nichtig erklären.
So kann man die Institution retten und doch dem Rigorismus ausnahmsloser
Befolgung entgehen.
*XI-173*
Die Frage: "wäre es w�nschenswert, wenn jeder
so handeln w�rde?" ist für sich genommen kein sinnvolles Kriterium. Denn dann
wäre es z.B. unmoralisch, um 11:00 Uhr zur Post zu gehen, weil es zu
hoffnungslosen Staus bei der Abfertigung an den Postschaltern kommt.
*XI-174*
Brandts Einwand gegen Akt-Utilitarismus (Quelle: CASTANEDA/NAKHNIKIAN: Credible
Utilitarianism, 109 f.): "It implies that if you have employed a boy to mow your
lawn and he has finished and asks for his pay, you should pay him what you
promised only if you cannot find a better use for your money." Das Problem
entsteht hier durch die Tabula-rasa-Perspektive, die fragt: "Wie soll ich
handeln?" allein aus der Perspektive eines bestimmten Zeitpunkt, dem des
Bezahlens.
*XI-175*
Man k�nnte stattdessen auch fragen: "Ist es richtig,
den Jungen gegen das Versprechen einer Bezahlung den Rasen m�hen zu lassen und
ihm dann nichts zu geben?" Dies wird nicht mehr gefragt: Was in der
Vergangenheit falsch gehandelt wurde, taucht jetzt überhaupt nicht mehr auf, da
es nur um die Zukunft (die besten Konsequenzen) geht. Stattdessen w�rde man
sagen: "Das h�ttest Du vorher wissen m�ssen, dass es eventuell für das Geld eine bessere
Verwendung gibt und Du den Jungen deshalb nicht bezahlen wirst!"
*XI-176*
Interessant sind die Argumente bei Brandt, warum es moralisch
geboten sein kann, die bestehenden Regeln einer Gesellschaft zu befolgen, obwohl
man sie nicht für die besten h�lt. Diese Gr�nde weiter ausarbeiten Koordination,
Rechtssicherheit, Friede et cetera.
*XI-177*
Man
soll Versprechen halten, unabh�ngig von jeder Interessenabw�gung. Das erscheint
selbstverst�ndlich. Schon weil 'Versprechen einhalten' mit der Institution
"Versprechen" definiert ist. Wenn man sich dieser Institutionen bedienen will,
muss man sich diesen Institutionen auch f�gen.
*XI-178*
Obwohl Tiere sicherlich
nicht schuldf�hig sind, 'bestraft' man sie. Man bestraft sie im Sinne einer
Dressur, etwa der Erzeugung von negativen Assoziationen, Angst und
Vermeidungsverhalten im Bezug auf ein bestimmtes Verhalten. ähnliches gilt für
kleine Kinder. Es gilt hier also nicht das Prinzip: "Wo keine Schuld ist, da ist
auch keine Strafe." � Offensichtlich gibt es verschiedene Ebenen von Schuld vom
blo�en Verursachen eines Schadens ("Dass die Tapete zerkratzt ist, daran ist der
Hund schuld") bis hin zum bewussten Versto� gegen Regeln, deren Bedeutung und Sinn
bekannt sind (zum Beispiel ein geplanter Raubüberfall).
*XI-179*
Die
Willensterminologie ist sehr unklar. Man gebraucht den Ausdruck "wollen" auch
bei der Beschreibung widersprüchlicher Bestrebungen: "Er will gewaschen
werden, aber
will nicht nass dabei werden".Dies ist "wollen" im Sinne von positiver Bewertung und nicht von
notwendiger Entscheidung zwischen Alternativen.
*XI-180*
"Er h�tte anders handeln
können, ...
- wenn er nur gewollt h�tte ...
- wenn er es nur versucht
h�tte ...
-wenn er sich nur gen�gend M�he gegeben h�tte ...
*XI-181*
Das
Verhältnis zwischen "wollen", "versuchen, "sich bem�hen" klären. Was hei�t es,
"etwas zu wollen?" Wenn jemand sagt: "Ich will abnehmen", aber er frisst wie ein
Scheunendrescher, kann man dann sagen, dass er wirklich abnehmen will? Oder
muss man von einem "angeblichen Willen" sprechen, der nicht real vorhanden ist?
"Das sagst Du nur so, Du willst in Wirklichkeit gar nicht abnehmen."
*XI-182*
"Wollen" ist ein seltsames Ph�nomen: Ist es empirisch, so wie "Denken"? Wichtig
ist die Verbindung zwischen "Wollen" und "(entsprechendem) Handeln". Wenn hier die
Verbindung locker ist, spricht man von "Willensschw�che": "Der Wille ist zu
schwach, das Handeln entsprechend zu lenken. Es k�nnte jemand sagen: "Dann
will er es also nicht." Aber das geht daran vorbei, dass mit "Wille" nicht jede
Motivation gemeint ist, sondern nur ein bestimmter Motivationsbereich, eine
innerpsychische Instanz unter anderen. Ein dranghafter Trieb ist nicht "Wille" in
diesem Sinne. Ohne eine differenzierte Pers�nlichkeitstheorie kommt man
hier nicht weiter:
*XI-183*
"Ich konnte mich nicht überwinden ...
"Meine Angst war
st�rker als ich ...
"Er k�mpfte mit seinem Ekel ... "
*XI-184*
Vor allem muss
zwischen willk�rlichen und unwillk�rlichen Verhaltensweisen
unterschieden werden.
*XI-185*
Wenn jemand durch sein Fehlverhalten sich selber
einen gro�en Schaden zugef�gt hat, wenn er etwa bei der missgl�ckten Ausf�hrung eines
Bombenanschlags einen Arm verloren hat, so sagt man: "Er ist bestraft genug" und
mildert die gerichtliche Strafe.
*XI-186*
Rechtsprechung und Moral: Soll die
Gerichtsverhandlung nicht auch die Einsicht des T�ters in die Berechtigung der
Norm und die Verwerflichkeit eines Normversto�es wecken? Inwiefern handelt es
sich um einen Dialog mit dem Ziel moralischer Einsicht? Allerdings k�nnten dabei
die Normen infrage gestellt werden, und das wäre nicht Aufgabe des Richters �
(oder? Er muss ja auch Normen anwenden, die er selber für falsch h�lt.) Dann
bliebe nur, die Einsicht für die allgemeine Gesetzestreue zu wecken. Oder
ist "Strafe" durch die Schuldf�higkeit definiert?
*XI-187*
"Ursache des Unfalls war menschliches (technisches) Versagen."
"Versagen" hei�t hier "nicht richtig handeln (funktionieren)" also: gemessen an
einer Norm, gemessen an einem Standard des Verhaltens, dem des richtigen
Funktionierens.
*XI-188*
Man wendet interpersonale Nutzenvergleiche
verschiedentlich an: zum Beispiel bei der Bestimmung der H�he einer Strafe.
*XI-189*
Zum Problem "Er h�tte anders handeln können". Kurt Baier in Analysis
XXIII. für Bayer impliziert der Begriff 'agent' die M�glichkeit,
anders zu handeln als gehandelt wurde. Organisationen � insbesondere
wirtschaftliche und milit�rische � bestehen aus einem komplizierten Geflecht
verschiedener Funktionen, die ineinandergreifen und von verschiedenen Individuen
arbeitsteilig ausgef�hrt werden. Hier ist es besonders gef�hrlich, Individuen in
Bezug auf die Aufgaben und Pflichten zu überfordern, denn das Versagen einer
Teilfunktion kann das Funktionieren der ganzen Organisation gef�hrden. Normen
m�ssen für durchschnittliche Menschen (manchmal sogar narrensicher) erf�llbar sein.
*XI-190*
Die Bedingungen für hohe moralische Motivation analysieren, historische
Beispiele untersuchen. Horvath meint � am Beispiel Jugoslawien � dass die
Aufopferung für die Gemeinschaft im revolution�ren Elan sich in Routine
verliert. Das wären dann Ausnahmesituationen, die nicht in Daueranforderungen
verwandelt werden können. Beispiele: japanischer Harakiri Flieger, der
.Unteroffizier der sich über die Handgranate wirft; die Krankenschwester die
Leprakranke in Afrika pflegt.
*XI-191*
Bei der individuellen Moral stellt sich
immer das Problem, ob und wie das Handeln der andern als gegeben genommen wird,
zum Beispiel als der entsprechende Norm gem��. Wenn die Anderen nicht so handeln, ergeben sich
Probleme, zum Beispiel bei 2 Leuten, die gemeinsam ein Boot rudern. (J.Harrison
in Brody ed.)
*XI-192*
Die verschiedenen Typen von Handlungen bzw. auf diese
bezogenen G�ter analysieren: kollektive G�ter, Schwellenwerte, Unteilbarkeit,
unteilbare G�ter, Interdependenzen zwischen Handlungen verschiedenster Art.
*XI-193*
Mich vorerst auf soziale Ethik beschr�nken: "Welche Normen sollen gelten?"
und nicht die Fragen individueller Ethik aufnehmen:"Nach welchen Normen soll
ich handeln?" Die individuelle Pflicht und Schuld wirft besondere Probleme auf.
*XI-194*
Die Gr�nde klassifizieren, die den Bereich des
Menschenm�glichen bei der kollektiven Entscheidung einengen wie: Unwilligkeit
der M�chtigen und Unf�higkeit bzw. Nachl�ssigkeit der Willigen.
*XI-195*
Manche Normen
werden in ihrem Effekt bereits hinf�llig, wenn nur eines der Individuen sie
nicht befolgt (zum Beispiel Geheimhaltung strategischer Pl�ne im
Krieg). Andere Normen kann man aufrechterhalten, obwohl sie h�ufig übertreten werden
(zum Beispiel Abtreibungsverbot). Die Arten aufzeigen, wie man diesen
Problemen begegnen kann: "flankierende Ma�nahmen",
Sanktionssysteme, Erziehungsziele etc.
*XI-196*
Das Faktum der Selbsterziehung macht
deutlich, dass es innerhalb der Pers�nlichkeit
relativ unabh�ngige Kr�fte gibt, die auch gegeneinander arbeiten. Das bewusste, reflektierende, wollende
Ich ist dagegen Repr�sentant der gesamte Pers�nlichkeit, oder sollte es
wenigsten sein.
*XI-197*
Der Utilitarismus sieht nur auf die Zukunft, die
Vergangenheit kann noch nicht mehr ge�ndert und damit verbessert werden. Somit bleiben vergangene
Versprechen unber�cksichtigt.
*XI-198*
Der Streit
zwischen Handlungs- und Regel Utilitarismus bezieht sich darauf, ob als
Bezugspunkte die Konsequenzen einzelner Handlungen oder die Konsequenzen von
(befolgten bzw. akzeptierten) Regeln bewertet werden sollen. Wo liegen die
Unterschiede und wo die übereinstimmungen?
*XI-199*
Zum einen: die Bewertung der
Konsequenzen von Regeln wären handlungsutilitaristisch für den Gesetzgeber
vorgeschrieben. Kann es hier Differenzen geben? Kann es nutzenmaximal sein, eine Regel
zu verletzen, die selber nutzenmaximal ist? Auf jeden Fall dann,
wenn es sich nur um eine Verallgemeinerung von unterschiedlichen F�llen
handelt, wenn also die Regel noch weiter differenziert werden k�nnte, dies aber aus
Gr�nden der Praktikabilit�t unterblieben ist.
*XI-200*
Die Nutzenkalkulation
f�hrt nicht immer zu einem faktischen Konsens. Der Willenskonflikt ist dann
nur in einen Konflikt unterschiedlicher Kalkulationsergebnisse verwandelt und
die kollektiv verbindliche Entscheidung steht aus. Dies mag ein Grund sein,
konsensf�hige Kriterien wie zum Beispiel Vorschriften des
richtigen Handels aufzustellen.
*XI-201*
Gibt es hier ein Problem der Aggregation, dass
die Anwendung des Nutzenkriteriums auf die Untermengen (Handlungen) andere
Resultate erbringt als ihre Anwendung auf die Mengen (Regeln). Aber es handelt sich
natürlich nicht um Mengen und Untermengen. Trotzdem mag es solche Probleme geben.
*XI-202*
Man kann das Bewertungsproblemen v�llig vom Realisierungsproblem l�sen, indem
man hypothetische (angenommene) Zust�nde miteinander vergleicht. Ich kann
fragen: W�rst Du lieber Bundeskanzler oder lieber Generaldirektor eines privaten
Unternehmens (ohne mich um die Realisierbarkeit beider zu k�mmern). Aber
solche Bewertungen sind nicht handlungsanleitend.
*XI-203*
Zu
Schwelleneffekten siehe Lyons zum Beispiel, Wenn zwei Autos gleichzeitig die Br�cke befahren, bricht
sie zusammen. Das erste Auto ist unsch�dlich, das zweite Auto wirkt katastrophal: "Wenn
zwei
dasselbe tun, ist es nicht dasselbe", sagt das Sprichwort. Beide befahren die
Br�cke, aber der eine f�hrt über die Br�cke, als schon ein Auto darauf
ist. Nur der zweite überschreitet die Belastungsgrenze. (Problematisch wird es, wo
nicht ein entscheidbar ist, wie viele fahren werden, zum Beispiel bei fehlender
Kommunikation oder Sicht.)
*XI-204*
Lyons Beispiel, S. 128 ff.: Sechs Leute, A, B, C,
D, E und F, von denen nur f�nf n�tig sind, um das Auto anzuschieben. Da das Anschieben l�stig ist, gilt, dass es besser ist (Nutzenmaximum), wenn nur
f�nf schieben, d.h. wenn einer
nicht schiebt. Wenn die Situation aller Beteiligten gleich ist, ergeben sich
sechs Alternativen
des Anschiebens, die jeweils nutzenm��ig gleich und nutzenmaximal sind: jeweils ein anderer
der sechs schiebt nicht mit an.
Nun k�nnte einer der sechs, z. B. A sagen: "Ich schiebe nicht mit an,
denn es gibt keine bessere Alternative."
Wegen Nutzengleichheit kann allein der Nutzen zwischen den Alternativen nicht
entscheiden. Dasselbe k�nnte aber auch jeder andere sagen. Bedeutet dies,
dass ein zus�tzliches nicht-utilitaristisches Kriterium wie zum Beispiel eine
Zufallsauswahl notwendig ist?
*XI-205*
Kann das Solidarit�tsprinzip hier helfen? Kann
man A vorwerfen, dass er die Bed�rfnisse anderer nicht so
ber�cksichtigt, als wäre es zugleich seine eigenen, denn A zieht trotz
Nutzengleichheit
seine eigenen Bed�rfnisse vor.
*XI-206*
Aber k�nnte man das nicht gegen jede
L�sung einwenden, bei der einer nicht mitschiebt? Dessen Bed�rfnisse werden ja
anders ber�cksichtigt als die der anderen. Ergibt sich dann aus dem
Solidarit�tsprinzip das Fairnessprinzip der Ungleichbehandlung nach
Zufallsauswahl?
Wie ist es im umgekehrten Fall, wo
nur einer der sechs zum Anschieben n�tig ist? Auch hier wäre die willk�rliche Bestimmung
irgendeines Beteiligten problematisch ähnlich wie oben.
*XI-207*
Aber wie ist es, wenn einer sich
freiwillig meldet, die Anstrengungen auf sich zu nehmen? Meist wird diese L�sung
akzeptiert. Die Bed�rfnisse der
andern st�rker zu ber�cksichtigen als die eigenen ist scheinbar kein
Versto� gegen das Solidarit�tsgebot � oder doch?
Ist das Lob, das demjenigen
gespendet wird, der freiwillig das notwendige Opfer auf sich nimmt, nur ein
überbleibsel der christlichen Moral der "Selbstlosigkeit"? Man k�nnte
zur Rechtfertigung
sagen, dass Abweichungen vom Solidarit�tgebot im eigenen Interesse eine starke
Tendenz jedes Individuums ist, die bek�mpft werden muss. Deshalb sind "übertreibungen"
der Solidarit�t bzw. deren Lob
p�dagogisch gerechtfertigt zu sein scheinen. (Man k�nnte auch sagen, dass die
freiwillige Meldung den Entscheidungsprozess vereinfacht und deshalb akzeptiert
wird. Aber dies w�rde auch für die freiwillige Meldung zum Nicht-Schie�en
zutreffen, und dort wird das Verfahren meist nicht akzeptiert (Allerdings findet
man bei Kindern manchmal die Regel "Wer es zuerst
sagt, bekommt es.") Das Verfahren der freiwilligen Meldung kann auch dann nicht
funktionieren, wenn sich viele Freiwillige melden
aber nur einer gebraucht wird.
(Ein Gesichtspunkt ist noch von Bedeutung bei der
Bewertung von Alternativen bzw. Entscheidungsverfahren. Beim freiwilligen "Dr�ckeberger"
wendet man sich nicht gegen die Alternative, sondern gegen das
Verfahren. Dasselbe
Ergebnis im Losverfahren h�tte man akzeptiert.)
*XI-208*
Ein
zu ber�cksichtigender Aspekt der Entscheidung ist, ob dadurch Streit, Hass,
Missgunst etc. unter den Beteiligten entsteht. Beim freiwilligen Dr�ckeberger ist
dies zu erwarten, beim freiwilligen Opfer nicht, denn jeder ist froh, dass er nicht
zu schie�en braucht, /132/ Denn als relevante Folge normativer Entscheidungen
ist
auch zu ber�cksichtigen, ob damit der Streit beigelegt ist oder ob weiterhin
oder gar verst�rkt Unzufriedenheit, Hass, Streit, Missgunst et cetera herrschen.
Dadurch
kommen die normativen Vorstellungen der Beteiligten ins Spiel und
m�ssen ber�cksichtigt werden. Die Durchsetzungung einer "an sich" richtigen Norm f�hrt
zu Unzufriedenheit mit der Entscheidung und kann weiteren Schaden bedeuten. Insofern kann
die Entscheidung von den herrschenden Normen zu sein. (Brandt in "Credible Utilitarianism")
*XI-209*
v. WRIGHT ("Norm and Action")
unterscheidet zwischen "tun-können" in Bezug auf einzelne Handlungen (act-individuals)
und in Bezug auf Handlungskategorien (act-categories). Nur das letztere sind
F�higkeiten (abilities).
*XI-210*
v. Wright kritisiert Hare, wenn dieser Normen
als "prescriptions" auffasst und Werturteile ebenfalls von ihm als pr�skriptiv
interpretiert werden. (Verweis auf die Kritik von Segerstedt "Imperative
Propositions and value Judgements" in Theoria Bd. 11 (1945)
*XI-211*
Warum halte ich an der utilitaristischen Position trotz Kritik fest? Wohl
wegen ihres antiautorit�ren Grundcharakters: Die einzige Quelle der Moral und
der Normen bleibt der menschliche Wille. (Aber vielleicht k�nnte man die
deontologische Theorie zum Beispiel der des Versprechens ebenso rekonstruieren?)
*XI-212*
Die politische Frage: "Welche Normen sollen existieren?" im Sinne von
"sanktioniert werden" etc. ist nicht fundamental für das G�ltigkeitsproblem
sondern bereits abgeleitet. Meine Dissertation ist hier zu korrigieren. Das
Einf�hren von Normen durch bestimmte Instanzen mit all den
Realisierungsproblemen et cetera setzt die Einbeziehung vieler kontingenter
(empirischer) Faktoren voraus, z. B. Kosten der Bestrafung. Besonders dann, wenn man es auf eine bestimmte
Gesellschaft bezieht und auf bestimmte Instanzen im Sinne von: "Soll diese
Regierung hier und jetzt das Gesetz X erlassen?"
*XI-213*
Hier sind bereits verschiedenen
Abstraktionsstufen zu unterscheiden.
Einmal gibt es die individualethische
Fragestellung: "Nach welcher Norm soll Individuum A handeln?"
Aber
diese Fragestellung scheint nicht fundamental zu sein sondern unter anderem
davon abh�ngig zu sein, wie die andern handeln. Grundlegender (abstrakter?) scheint
die Frage zu sein:"Nach welcher Norm sollen alle (betreffenden)
Individuen handeln?" Hier k�nnte man von Unf�higkeiten, vielleicht sogar
Unm�glichkeiten jeder Art abstrahieren. Dann wären schrittweise verschiedene
Konkretisierungsstufen einzuf�hren, constraints, die durch die begrenzte
F�higkeit und Moralit�t der Individuen zur Befolgung der Norm gegeben sind.
*XI-214*
Manche Normen werden in ihrer Existenz schon problematisch, wenn sie in in
einigen F�llen verletzt werden, andere vertragen mehr Verst��e. Immer kommt es
auf die Bewertung der Ergebnisse an. Inwiefern ist die Bewertung fundamentaler
als die Normsetzung?
*XI-215*
Das Verhältnis von Einzelnorm und - in Bezug auf
Adressaten und Umst�nden - genereller Norm klären. Die Gr�nde für die Verwendung
genereller Normen analysieren. Hierzu die Diskussion zu Handlungs- und
Regelutilitarismus heranziehen. (Koordination, Rechtssicherheit, generalisierte
Erfahrungen, Faustregel, Gleichbehandlung, Kostensenkung etc.)
*XI-216*
Es hei�t:
"Versprechen soll man halten". Diese Norm ist Bestandteil der Institution
"Versprechen". Jemand, der diese Norm nicht anerkennt, ist
als Teilnehmer der Institution ungeeignet. Ich schlie�e keinen Vertrag mit
jemandem, der sich durch den Vertrag nicht verpflichtet f�hlt. Jemand der sein
Versprechen bricht, muss zugeben, dass es falsch war, sein Versprechen zu geben.?
Wenn es allerdings ausdr�ckliche oder implizite
Klauseln gibt, unter denen das Versprechen gegeben wird, so liegt kein Bruch des
Versprechens vor. Es war ja von vornherein nur ein bedingtes Versprechen.
*XI-217*
Wie ist es mit der Norm: "Man soll kein Versprechen geben, wenn man es nicht einhalten kann (will)"
Diese Norm ist offensichtlich von anderer
Art.
Um einen Verbrecher (Erpresser, Geiselnehmer etc.) zu t�uschen, kann es gerechtfertigt sein,
"leere" Versprechen abzugeben. Aber hier
zeigt sich, dass man sowohl rechtfertigen kann, ein leeres Versprechen zu geben,
als auch es zu brechen.: Etwa weil ein solches Versprechen aufgrund
einer Erpressung nicht verpflichten kann.
von Wright macht das Prinzip "Sollen
impliziert können" zu einer logischen Beziehung: können ist für ihn eine
Voraussetzung für Sollen. Aber sinnvoller ist wohl eine methodologische
Rechtfertigung des Prinzips.
*XI-218*
Die deontische Logik bringt noch nicht sehr
viel. Eher sind es Versuche, die umgangssprachliche Argumentation und
Begrifflichkeit zu rekonstruieren und zu pr�zisieren, und dies bezogen nicht auf
G�ltigkeitsfragen sondern auf Geltungsfragen.
*XI-219*
Grundlegend sind wohl
Formulierungen des Sein-Sollens der folgenden Art: "Zustand X soll sein!" Zum Beispiel "Alle Menschen
sollen ausreichend zu essen haben!" Das k�nnte man als
"Ziel-Normen" bezeichnen. Es sind empirisch formulierte, gesollte Zust�nde der Welt. Diese
Zust�nde d�rfen also nicht durch Bezug auf andere normative Elemente (moralische
Prinzipien, Pr�ferenzen et cetera) bestimmt werden, wie etwa: "Es soll der Zustand
sein, der den W�nschen der Menschen am besten entspricht." Dies wären
Kriterien, um unter verschiedenen Zust�nden auszuw�hlen.
Wie ist es mit
Zust�nden, die über subjektive Eigenschaften definiert sind? Z. B. "Der Zustand
soll sein, in dem alle Menschen satt (gl�cklich, zufrieden o.�.) sind". Hier
gibt es vielleicht Grenzf�lle, aber man muss die Bestimmung von Zust�nden mithilfe
empirischer konkreter Beschreibung unterscheiden von den Bestimmungen durch die
Entsprechung in bestimmten Teilnormen.
(Ende von Heft XI)
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Letzte Bearbeitung
01.10.2014 / Eberhard Wesche
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