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Notizbuch VII
Heft VII
Vorbemerkung: Die
folgendenTexte aus meinen Notizb�chern habe ich urspr�nglich nicht für die Ver�ffentlichung
sondern für mich selber geschrieben, um meine eigenen Gedanken festzuhalten und
zu klären. Sie haben deshalb einen vorl�ufigen Charakter, insbesondere was die
benutzte Terminologie betrifft. Trotz z. T. grundlegender überarbeitung sind
diese Notizen auch in der Formulierung holpriger als andere Texte der
Ethik-Werkstatt. Es sind m. E. darin jedoch Gedanken enthalten, die für die
Entwicklung einer normativen Theorie der kollektiven Entscheidung und für die
Ethik allgemein von Interesse sein können. Wo ich heute anderer Ansicht bin als
damals, habe ich dies manchmal in eckigen Klammern hinzugef�gt und begr�ndet.
beendet am 07.03.1976
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*VII-1*
Zum Begriff der
M�glichkeit:
Was ist einem Individuum m�glich? Einem einzelnen Individuum kann
es z.B. unm�glich sein, mit eigenen Kr�ften einen schweren Stein zu entfernen.
Nun bittet es andere Individuen um Hilfe (oder motiviert sie anderweitig zum
Helfen, z. B. durch Drohungen). Gemeinsam wird der Stein entfernt. War es dem
Individuum doch m�glich, den Stein zu entfernen, weil es ihm m�glich war, weitere Ressourcen zu
mobilisieren?
*VII-2*
Gegen die Entschuldigung bei einer Normverletzung, dass es
nicht anders m�glich war, als so zu handeln, wie man es getan hat, kommt im
Alltag oft das Gegenargument: "Du hast es ja gar nicht versucht". Diesem Einwand
wird durch die Versicherung begegnet: "Ich habe nichts unversucht gelassen."
*VII-3*
Delegation
Wenn eine dazu befugte Autorit�t
einer untergeordneten Autorit�t die Befugnis erteilt, für einen bestimmten
Bereich Normen zu setzen, so haben diese Normen die gleiche Legitimation als
seien sie direkt von der h�heren Autorit�t gesetzt worden.
Solche
Befugniserteilungen (Kompetenzerteilungen, Erm�chtigungen) stellen keine
deduktive Folgebeziehung von Normen dar. Deshalb folgt aus der G�ltigkeit der
Befugniserteilung die G�ltigkeit der einzelnen Normen, die
die untergeordnete Autorit�t setzt.
Folgt daraus ihre Verbindlichkeit
für das Handeln? können ung�ltige Normen für mein Handeln verbindlich sein?
*VII-4*
G�ltigkeit - Verbindlichkeit
Wenn existierende Normen für das Handeln nicht verbindlich sind, so besteht
in
diesem Bereich ein Konflikt im praktischen Handeln. Da die Bestrafung wegen der
Verletzung einer nicht-verbindlichen Norm als ungerechtfertigt anzusehen ist,
weitet sich der Konflikt mit der sanktionierenden Instanz aus, d.h. es kommt zu
einem Konflikt mit der Zentralgewalt. (Es sei denn, es werden Strategien des
bewusst begrenzten Konfliktes verfolgt, indem man sich ausdr�cklich auch gegen
eine als ungerechtfertigt angesehene Bestrafung nicht wehrt und sich hier auch
nicht einer Sanktionierung zu entziehen versucht. Solche konfliktbegrenzenden Strategien hat es in
B�rgerrechtsbewegungen gegeben.)
Wenn die Norm zwar als ung�ltig aber
trotzdem als handlungsverbindlich angesehen wird, findet der Konflikt nur
theoretisch statt, auf argumentativer Ebene. d.h. der Friede ist erhalten.
Rechtssysteme wie Verfassungen sind meist so konstruiert, dass jeder m�gliche
Konflikt auf der Handlungsebene sowie die Entscheidung durch unnormierte
Machtanwendung vermieden wird. Kelsen vertritt die Auffassung, dass Recht den
Frieden (und nicht die Gerechtigkeit) sichern soll. (In Amerika spricht man auch
vom "Friedensrichter".)
*VII-5*
Rechtfertigung des B�rgerkriegs
Selbst wenn ein
Normensystem seine Legitimation verloren hat, wenn es also selber keine Gr�nde
seiner Befolgung mehr enth�lt, so kann es doch andere Gr�nde für seine Befolgung
geben, etwa moralische Bedenken gegenüber den Opfern eines dadurch entfachten
B�rgerkrieges oder partikulare Klugheitserw�gungen bez�glich des
Kr�fteVerhältnisses und der zu erwartenden eigenen Niederlage.
*VII-6*
Vorl�ufige
Entscheidung über G�ltigkeit
Das Besondere an Rechtsnormen ist, dass st�ndig
definitiv darüber entschieden werden muss, welche Norm Geltung besitzen soll
(in welchen Sinn eine Norm interpretiert werden soll, d.h. welche
Varianten einer Norm Geltung besitzen sollen.) Hierfür muss es einen definitiven
Entscheidungsmechanismus geben, denn irgendwelche Normen m�ssen ja auf das
konfligierende Handeln angewandt werden, wenn der Konflikt entschieden werden
soll.
Auch für empirische Theorien ist ein solcher Entscheidungsmechanismus
notwendig, wenn Handlungszwang besteht. Dann muss auch ein
Entscheidungsmechanismus institutionaliaiert sein, der aus den vertretbaren Theorien eine
Theorie heraussucht, die zur Grundlage des Handelns
gemacht wird.
Da Wissenschaft normalerweise handlungsfern betrieben wird,
kann man sich endlos über die Wahrheit alternativer Theorien ohne definitive
Entscheidung streiten. Man muss ja nicht handeln.
*VII-7*
Methodologie
Methodologische Normen sind Argumentationsregeln im Unterscgied zu inhaltlichen
Normen, die Handeln regeln. Argumentationsregeln gelten nur unter der Bedingung,
dass jemand Allgemeing�ltigkeit beansprucht und dies strittig ist.
*VII-8*
Logische
Ebenen: normativ und faktisch
Geht man bei der Bestimmung von Normen von individuellen Willens�u�erungen oder
von empirischen Aussagen über Willens�u�erungen aus? Von Letzteren kann man nur zu
�u�erungen über den kollektiven Willen gelangen aber nicht zu
kollektiven Willens�u�erungen.
Beide
Ebenen m�ssen deutlich unterschieden werden.
*VII-9*
B�ndelung von Entscheidungen,
Pr�ferenzintensit�t, Stimmentausch
Spielt die Ber�cksichtigung von
Pr�ferenzintensit�ten nur für den interpersonalen Nutzenvergleich eine Rolle
oder auch für den intrapersonalen Nutzenvergleich? Angenommen ein
Individuum A hat einmal zwischen den Alternativen w und x und bei einem anderen
Problem zwischen den Alternativen y und z zu entscheiden. A hat die Pr�ferenzrangfolgen
w < x und y<z. Allerdings zieht es w gegenüber x nur mit
schwacher Intensit�t vor, d.h. es ist nahezu indifferent, w�hred es y gegenüber
z mit sehr gro�er Intensit�t vorzieht. Vor die Wahl zwischen den alternativen B�ndeln
(x+y)
oder (w+z) gestellt, w�rde es folglich das B�ndel (x+y) w�hlen,
denn x ist beinahe so gut wie w und y ist sehr viel besser als z (bei Abnahme der
Unabh�ngigkeit der Nutzen). Die Pr�ferenzintensit�t spielt also auch für die
individuelle Entscheidung eine Rolle, sofern man eine Entscheidung als aus
Teilentscheidungen zusammengesetzt betrachtet.
Dies bekommt Bedeutung beim
Stimmentausch, wo unter den Bedingungen des Mehrheitsprinzips eine Ber�cksichtigung
von unterschiedlichen Pr�ferenzintensit�ten der Individuen in Bezug auf
verschiedene Entscheidungen, Wahlabsprachen, Koalitionen et cetera stattfinden.
(W�rde das gleiche Ergebnis erzielt, wenn man die Entscheidungen entsprechend
b�ndeln w�rde?)
*VII-10*
Nutzeninterdependenz, Alternativen
Was hei�t eigentlich: Entscheidung
zwischen Alternativen? Zu jedem Zustand der Welt lassen sich doch unendlich viele
Alternativen formulieren, aber im allgemeinen werden die Entscheidung zu
einzelnen Punkten getrennt voneinander durchgef�hrt, d.h. die anderen Bedingungen
werden konstant gehalten und es werden nur Variationen einer Dimension betrachtet, zum
Beispiel alternative Formulierungen zum � 218 BGB. Man stimmt nicht zwischen den
Alternativen (Fristenregelung + Steuerreform) oder (Indikationsregelung+Mietgesetz)
ab, obwohl dies auch Alternativen wären. Dies macht man h�chstens bei
starken Nutzeninterdependenzen, die die Entscheidung über ein ganzes Paket
aufeinander abgestimmter Ma�nahmen sinnvoll machen. Im allgemeinen vernachl�ssigt
man
Nutzeninterdependenzen.) Wenn keine Nutzeninterdependenzen existieren, kann
man über die einzelnen Dimensionen unabh�ngig voneinander entscheiden.
*VII-11*
Pr�ferenzintensit�t
"Pr�ferenzintensit�t" kann als ein
psychologischer Begriff missverstanden werden (St�rke eines Begehrens) , ähnlich wie im klassischen Utilitarismus der
Begriff "Nutzen" psychologisch verstanden wurde als "pleasure", als "Gl�cksgef�hl".
*VII-12*
Delegation von Kompetenzen
Die Delegation von
Entscheidungsvollmachten besteht in der Auswahl eines geeigneten Kondidaten für
eine Position. Mit dieser Wahl werden unbegrenzt viele Entscheidungen des
Positionsinhabers erm�glicht. Die Delegation kann in mehreren Stufen erfolgen.
Die Rechtfertigung eines sochen Stufenbaus der Verantwortlichkeiten und
Zust�ndigkeiten liegt in der begrenzten F�higkeit von Menschen, Informationen
aufzunehmen und zu verarbeiten in den Vorteilen der Arbeitsteilung, die
Spezialisierung und Rationalisierung erm�glicht.
*VII-13*
Ideale, Interessen
Sind "Ideale" eigenst�ndige Gebilde
gegenüber den "Interessen", wie Hare meint? Die Ideale eines Menschen scheinen
nicht an dessen Eigeninteresse gebunden zu sein. Aber wahrscheinlich handelt es sich
hier nur um die entfremdete Form, in der Interessen sich verdreht artikulieren.
Ideale wären unter dem Gesichtspunkt "unqualifizierte Interessenartikulation"
zu diskutieren, die zu wahnhaften und zwanghaften Vorstellungen der wirklichen
und der idealen Welt f�hren kann. Die Ideale kann man nur dann neben den
Interessen ber�cksichtigen, wenn sie
bereits gem�� dem Solidarit�tsprinzip erfasst werden. Dann m�ssen sie sich aber
auch argumentativ rechtfertigen lassen und können nicht als fester Betrag in die
Abw�gungen eingehen.
*VII-14*
Dynamische Betrachtung
Die normative Problematik dynamisch betrachten. Nicht nur vom gegebenen
Alternativenbereich, gegebenem Qualifikationsstand der Pr�ferenzen, gegebener
Motivation zu normgerechtem Verhalten et cetera ausgehen, sondern
auch die erreichbaren Verbesserungen mit einbeziehen, Wissenserweiterungen,
Lernprozesse der Individuen et cetera. Zum Beispiel kann man demokratische
Verfahrensweisen selbst bei mangelhaften Resultaten u.U. damit
rechtfertigen, dass durch ihre Praktizierung die Individuen m�ndiger
werden.
*VII-15*
Grenzen der "fürsorglichen" Herrschaft
Die Selbstst�ndigkeit, der Wunsch selber
über die eigenen Angelegenheiten zu
entscheiden (Freiheit) kann für die Individuen ein Wert sein. Dieser Wert kann durch fürsorgliche Herrschaft nicht realisiert werden,
h�chstens durch deren Selbstbeendigung.
*VII-16*
Unterscheidung der
Ebenen / Neutralit�tsbedingung
Zur Neutralit�tsbedingung Mays (Keine
Alternative darf diskriminiert werden). Angenommen
es geht um die Entscheidung zwischen den Alternativen x (Bau eines neuen Flughafens) und
y (Kein Bau eines neuen Flughafens). 2/3 aller Individuen ziehen x vor.
In einem andern Fall
geht es um die Entscheidung zwischen den Alternativen z (Einf�hrung eines Verbots, die
Regierungspolitik zu kritisieren) und w (Keine Einf�hrung eines
solchen Verbotes). Ebenfalls 2/3 der Individuen ziehen z vor.
Gem�� der Neutralit�tsbedingung muss eine
akzeptable kollektive Entscheidungsregel x und y in dieselbe Rangfolge bringen
wie z und w. Nach dem Mehrheitsprinzip, das die Neutralit�tsbedingung erf�llt,
w�rde x gegenüber y und z gegenüber w sozial vorgezogen. Aber die Alternative z
ist keine zul�ssige Alternative.
*VII-17*
"Terminologisches: "Vernunft"
Im
Englischen fallen die Ausdr�cke für "Vernunft" und "Begr�ndung" in dem Begriff
"reason" zusammen. "reasonable" bedeutet "vern�nftig" und "begr�ndbar". Aber was
hei�t genau "begr�nden"? Begr�nden tut man immer nur etwas, was angezweifelt wird.
Abgesehen vom Fall des Selbstzweifels ist Begr�ndung immer ein Vorgang zwischen verschiedenen Subjekten.
*VII-18*
Entscheidungsregeln / Entscheidungsverfahren
Die Unterschiede
herausarbeiten zwischen einer
kollektiven Entscheidungsregel und anderen Verfahren, die
Entscheidung produzieren. Bei Arrow oder Sen ist die "Collective Choice Rule" so
definiert, dass sie eine eindeutige Beziehung zwischen individuellen Pr�ferenzen
und kollektiven Pr�ferenzen herstellt. Dies wäre zum Beispiel nicht der Fall bei
einem
Entscheidungsverfahren, das auf Zufallsmechanismen beruht, zum Beispiel W�rfeln,
oder das auf St�rkevergleichen beruht, zum Beispiel Duellieren. Die Frage ist, ob der Markt
ein solcher Mechanismus ist, wie Arrow behauptet und Buchanan und Mackscheidt bestreiten.
Wie ist es mit bestimmten Spielen, die nach Regeln
stattfinden und wo Gl�ck, strategische F�higkeiten oder individuelle Pr�ferenzen
gemischt die Entscheidung über den Spielausgang bestimmen?
*VII-19*
Vorteile
genereller Regeln
Warum sind generelle Regeln notwendig, warum
beschr�nkt man sich nicht auf singul�re Vorschriften?
Mit singul�ren
Vorschriften k�nnte man
nur sehr umst�ndlich festlegen, wie sich jemand zuk�nftig verhalten soll.Man
m�sste
unmittelbar befehlen:"Jetzt tue x! Jetzt tue y!".
In ähnlicher Weise k�nnte
man ohne verallgemeinernde empirische Aussagen nur sehr umst�ndlich ausdr�cken, was in der
Zukunft passieren wird. Man k�nnte nur prophezeihen: "Jetzt passiert x. Jetzt passiert
y".
für Vorhersagen und Erkl�rungen braucht man allgemeine Aussagen der Form: "Immer
dann, wenn x existiert, dann existiert auch y". für Normen gilt entsprechend: "Immer
dann, wenn x
existiert, dann tue y!" (?)
*VII-20*
Was sind die "Variablen" der Normenlogik,
"Zust�nde" oder "Handlungen"?
*VII-21*
Abstimmungsregel: Mehrheitsprinzip
Nach dem einfachen Mehrheitsprinzip m�ssen eigentlich s�mtliche Alternativen
paarweise abgestimmt werden. Hier können sich dann intransitive kollektive
Rangfolgen ergeben. Normalerweise wird nicht paarweise abgestimmt, weil das bei
einer gr��eren Zahl von Alternativen zu sehr vielen Abstimmungen f�hren w�rde.
*VII-22*
Zum Solidarit�tsprinzip
Ein wichtiges Problem: Kann man
das Solidarit�tsprinzip pr�zisieren und operationalisieren? Welche Bedingungen
ergeben sich daraus? In welchem Verhältnis stehen diese zueinander? Dies Problem
vorrangig behandeln.
A und B steigen in den Bus. Es ist noch ein Sitzplatz frei. A ist gesund,
B hat
eine Beinprothese. Wer soll sich setzen d�rfen? Beide ziehen "Sitzen" gegenüber
"Stehen" vor. Ordinal betrachtet gilt "x >y" und "y >x" (x = A darf sitzen;
y = B darf sitzen). Es g�be also ein Patt.
Nach dem Solidarit�tsprinzip
wird nicht verlangt, dass A die Entscheidung so trifft als wäre er an
B's Stelle und B so als wäre er an A's Stelle. Das w�rde wiederum ein Patt ergeben. Verlangt
wird von A und B, dass sie sich so entscheiden, als seien sie in ihrer eigenen Lage
und zugleich in der Lage des anderen. Dadurch wird die Entscheidung auf einen
intersubjektiven Nutzenvergleich zur�ckgef�hrt.
Die Frage ist ob diese
Bestimmungen festlegen, dass beide Individuen zu der gleichen Entscheidung
kommen. Welche Elemente gehen in die Entscheidung der Individuen einen und wie
lassen sich diese intersubjektiv nachpr�fbar bestimmen? �u�ere Bedingungen,
pers�nliche Bedingungen, Pr�ferenzen, Dringlichkeiten et cetera. Die Letzteren
sind nur introspektiv wahrnehmbar. Wie lassen sie sich objektivieren?
*VII-23*
Unaufrichtigkeit von Pr�ferenz�u�erungen
Entscheidungsregeln sind
unterschiedlich empfindlich gegenüber unaufrichtiger Pr�ferenzartikulation. Sie geben in unterschiedlichem Ma�e den Individuen Anlass,
in der Abstimmung zu ihrem eigenen
Vorteil nicht ihre wirklichen Pr�ferenzen zu �u�ern. Wenn man statt des
Mehrheitsprinzips zum Beispiel ein Minderheitsprinzip anwenden w�rde, so k�nnten
die Individuen die Chancen der von ihnen pr�ferierten Alternative dadurch
verbessern, dass sie nicht für sie stimmen. Beim Mehrheitsprinzip gilt dies nicht,
denn die Chance für die individuell pr�ferierte Alternative ist dann am gr��ten,
wenn man diese Pr�ferenz auch bei der Abstimmung ausdr�ckt.
Dies �ndert sich
allerdings, wenn mehr als zwei Alternativen zur Entscheidung stehen, denn dann
kann jemand, dessen eigentlich pr�ferierte Alternative aussichtslos ist, für
eine andere aussichtsreiche Alternative stimmen, um Schlimmeres zu
verh�ten. Er w�hlt dann das kleinere �bel.
*VII-24*
Mehrheitsprinzip:
Simultanabstimmung
Meist werden verschiedene Alternativen gleichzeitig zur
Wahl gestellt und diejenige mit den meisten Stimmen gilt als kollektiv gew�hlt.
Dabei tritt allerdings das Problem auf, dass es im Nachhinein für einige
Individuen rationaler gewesen wäre, die von ihnen am meisten bevorzugte
Alternative zur�ckzuziehen bzw. nicht für sie zu stimmen, weil sie aussichtslos
war. Die rationale Koalitionsbildung muss also bereits vorher erfolgt
sein, d.h. jedes Individuum muss die Erfolgschancen der Alternativen im Voraus
absch�tzen können.
Dies Problem kann allerdings dadurch gemildert werden, dass man
ein zweistufiges System wie im Parlamentarismus hat,wo die Koalitionsbildung
auch noch auf der zweiten Stufe erfolgen kann. ähnliche Wirkung hat die Bedingung der absoluten Mehrheit
(mehr als 50 Prozent der Individuen.) Aber auch das Prinzip der absoluten
Mehrheit wirft Probleme auf, zum Beispiel dass keine solche Mehrheit zu Stande
kommt oder dass es verschiedene m�gliche Mehrheiten gibt, so dass
Intransitivit�t existiert.
*VII-25*
Umstellungskosten, Intransitivit�t
Was ist an Intransitivit�t problematisch? Die Instabilit�t? Die Willk�rlichkeit?
Die Instabilit�t wird in der Realit�t meist durch "Reibung" bzw.
Umstellungskosten verhindert (Siehe Winch).
*VII-26*
Solidarit�tsprinzip / teilweise Verletzung
Wenn das Solidarit�tsprinzip in einer Hinsicht
verletzt wird, kann es besser sein, es auch noch in anderer Hinsicht zu verletzen.
Es gilt also nicht: "Je mehr Teilpostulate erf�llt werden, desto besser". Dies
ist ähnlich wie bei der Theorie des Zweitbesten.
*VII-27*
Alternativen /
M�glichkeit
Was sind Alternativen? Zust�nde der Welt, die nicht gemeinsam existieren können,
sei es weil dies logisch oder empirisch unm�glich ist. Damit ist jedoch noch
nicht gesagt, ob eine Alternative überhaupt realisierbar ist, ob sie überhaupt
im Bereich des M�glichen liegt.
(Zum Problem der M�glichkeit mich mit den
entsprechenden Untersuchungen der Modallogik befassen.)
*VII-28*
Intersubjektivit�tsgebot / unzul�ssige Pr�ferenzen
Gibt es Pr�ferenzen, die
unzul�ssig sind und deswegen bei der Bestimmung des Gesamtinteresses
nicht ber�cksichtigt werden d�rfen? Dies w�rde bereits die Bestimmung eines
Gesamtinteresses voraussetzen, das auf Basis der individuellen Interessen erst
ermittelt werden soll.
Die einzige M�glichkeit wäre es, Pr�ferenzen von den
bereits begr�ndeten methologischen Normen her zu kritisieren. können Pr�ferenzen
bereits den methodologischen Normen widersprechen? Was ist, wenn jemand die
Pr�ferenz �u�ert, alle anderen Individuen mit Gewalt zu unterdr�cken, wenn es
also das Intersubjektivit�tsgebot nicht anerkennt und auch gar nicht
argumentieren und sich einigen will? Ihm selber ist natürlich die
Argumentationsgrundlage entzogen. Drei das Inter Subjektivit�t Gebot nicht
anerkennt, braucht sich mit ihm auch braucht man sich mit ihm auch nicht
argumentativ auseinander zusetzen. Aber daraus folgt ja noch nicht, dass
man nicht auch seine Interessen ber�cksichtigen soll, oder? Wahrscheinlich
m�ssen wir zwischen solchen Interessen eines Individuums unterscheiden, die die
methodologischen Norm verletzen und solchen Interessen, die dies nicht tun. Nur die
Ersteren wären problematisch.
*VII-29*
Tausch und Unaufrichtigkeit der Pr�ferenzen
Inwiefern stellt Unaufrichtigkeit
der Pr�ferenz�u�erung beim Tauschprinzip bzw. Vertragssystem ein Problem dar?
Hier geht es ja um wechselseitige Leistungen. Man stellt die Nachteile, die man
selber auf sich nimmt, m�glichst gro� dar, um den anderen zu h�heren
Leistungen zu bewegen. Allerdings hat dies seine Grenze dort, wo der Tausch, der
eigentlich vorteilhaft für ein Individuum wäre, durch seine unaufrichtigen
Pr�ferenz�u�erungen nicht zu Stande kommt.
*VII-30*
Was entspricht in der Empirie
dem Begriffspaar "G�ltigkeit" und "Existenz" von Normen? Ist es "Wahrheit" und
"???" von Aussagen? Ist es
"fürwahrhalten" oder "Glauben" oder "überzeugung" oder "Bekenntnis zu"? Oder gibt es
keine Parallele zwischen Empirie und normativer Theorie?
*VII-31*
Intersubjektivit�tsgebot
Das Intersubjektivit�tsgebot: "Suche nach Normen,
deren Existenz gegenüber jedermann argumentativ gerechtfertigt werden kann" ist so wohl
nicht korrekt formuliert. Es lohnt sich ja auch, mit jemandem zu
diskutieren, der nur negativ den G�ltigkeitsanspruch anderer kritisiert. Auch er hat eine argumentative Position.
*VII-32*
Perspektive / Empirie Normen
In der empirischen Wissenschaft
gibt es genau genommen auch die Aufteilung zwischen einem Urteil vom
individuellen Standpunkt aus und einem Urteil von einem allgemeinen Standpunkt
aus. In der normativen Wissenschaft tritt dies deutlich hervor als Unterschied
zwischen Klugheitsregeln und allgemein g�ltigen Normen. Klugheitsregeln
ber�cksichtigen nur das Interesse des Handelnden, allgemein g�ltige Normen
ber�cksichtigen das Gesamtinteresse.
Ebenso wie verschiedene Individuen
unterschiedlich von ihrer Lage aus zu unterschiedlichen Handlungsnormen kommen,
ebenso kommen verschiedene Individuen von verschiedenen Perspektiven aus zu
unterschiedlichen Wahrnehmungen der Wirklichkeit. Nehmen wir zum Beispiel einen
K�rper in der Form eines Quaders. Individuum A sieht ihn von der Stirnseite aus, sieht
also nur die kleinere Fl�che. B sieht ihn von der L�ngsseite und sieht eine eine
der gr��eren Fl�chen. Beides mal handelt es sich je nach Standpunkt und
Perspektive um unterschiedliche Wahrnehmungen und Beobachtungen. Die
empirischen Perspektiven spielen allerdings deshalb in der Methodologie keine
besondere Rolle, weil es dem Individuum sehr leicht f�llt, die eigene Perspektive
zu �ndern, indem es sich bewegt und den K�rper auch aus anderen Perspektiven
wahrnimmt aus anderen Perspektiven wahrnimmt. Es kann sehr leicht die Position
des anderen einnehmen und ist daran gew�hnt, denselben Gegenstand st�ndig aus
verschiedenen Perspektiven zu sehen.
Wie gelangt man zu einer allgemeinen, intersubjektiv
übereinstimmenden Ansicht des K�rperss? Man f�gt die verschiedenen Perspektiven zu
einem widerspruchsfreien Bild oder besser: Modell zusammen. Dies ist in gewisser Weise auch eine
Aggregationsverfahren. Von der L�ngsseitenperspektive sieht man die vier Eckpunkte A B C
und D. Von der Stirnseitenperspektive sieht man ebenfalls vier Eckpunkte, zwei davon sind mit den
zwei Punkten C und D der L�ngsseitenperspektive identisch. Also sieht man die
Eckpunkter C, E, F,D usw. Am Ende stellt man fest, dass es unter allen
eingenommene Perspektiven acht nicht-identische Ecken gibt. Man sagt jetzt unter
Abstraktion von jeder Perspektive: "Der K�rper hat acht Ecken. Er ist achteckig.
Wie geschieht die Zusammenfassung der verschiedenen individuellen Standpunkte
in der normativen Methodologie?
*VII-33*
Normen und Aussagen
Normen sind
Ausdruck des Wollens. Aussagen sind Ausdruck der Wahrnehmung. Dem Willen
entsprechen die efferenten Nervenbahnen, der Wahrnehmung die afferenten
Nervenbahnen.
*VII-34*
Aussagen über Willens�u�erungen Willens�u�erungen / Norm,
Autorit�t
Normen sind Willensausdr�cke, in deren Formulierung das Subjekt
des Willens nicht genannt wird. Dies ist bei Imperativen auch normalerweise
nicht n�tig, denn zusammen mit dem Imperativ nimmt man ja auch die Quelle, den
Urheber, die Autorit�t wahr. Der Befehl: "Komm!" wird in einer bestimmten
Situation gegeben, wo Adressat und Urheber der Norm klar sind. Ausf�hrlicher
hie�e der Befehl: "Ich will, dass du kommst!" Hier sind Urheberadressat und
Willensaspekt genannt, aber handelt es sich wirklich bei dem zweiten Satz um eine
Umformulierung des ersten Satzes? Handelt es sich beim zweiten Satz um einen
Willensausdruck oder um eine empirische Aussage über einen Willen? Dies wäre
noch deutlicher, wenn man den Satz in der dritten Person wiedergibt:" Er will, dass
du kommst!". Hier f�llt es schon schwerer, ein Ausrufezeichen ans Ende zu
setzen. Allerdings sind die Formulierungen in der ersten und der dritten Person
nicht unbedingt analog. natürlich hat jeder Willensausdruck auch ein Element der
Mitteilung, denn dem Adressaten muss ja der Wille des Andern mitgeteilt werden, damit er
ihn erf�llen kann
*VII-36*
Intersubjektivit�tsgebot
Zur Formulierung des Intersubjektivit�tsgebots:
"Suche nach g�ltigen Normen!"
"Streben nach G�ltigkeit der von
dir vertretenen Normen!"
"Versuche, die von dir vertretenen Normen für den
anderen nachvollziehbar zu begr�nden!"
*VII-37*
Bedingungen der
Argumentation
Was sind die Voraussetzungen normativer Argumentation?
- Die
Individuen m�ssen sich sprachlich verstehen;
-Die Individuen m�ssen die Beantwortung der gleichen Frage versuchen:
Ist die Norm x g�ltig?
-Die Individuen m�ssen über die Beantwortung der Frage verschiedener Meinung sein,
d.h. sie m�ssen zur G�ltigkeit der Norm unterschiedliche Positionen
vertreten. (Oder gibt es auch die M�glichkeit des nicht engagierten Kritikers, der
nur m�gliche Argumente vortr�gt, aber selber keine bestimmte Position vertritt?)
*VII-38*
Universalit�tsanspruch / Wahrheit
Kann man sagen: "für mich ist die
Allaussage wahr, selbst wenn sie für dich falsch ist"? Man kann dies als eine
Beschreibung des "fürwahr Haltens" verstehen in dem Sinne: "Ich halte die Aussage für wahr,
selbst wenn du sie für falsch h�ltst". Dies wirft keine Probleme
auf, aber um diese Bedeutung geht es nicht. Es geht darum, ob die S�tze: "Diese
Aussage ist wahr" und "Diese Aussage ist falsch" von zwei Individuen sinnvollerweise aufrechterhalten werden können.
"Wahr" ist ein einstelliges
Pr�dikat, das sich auf Aussagen bezieht. Es ist nicht zweistellig derart, dass es sich
auch auf Individuen bezieht: "Die Aussage x ist wahr für Individuum A" Wenn "wahr" ein
zweistelliges Pr�dikat wäre, so k�nnten die S�tze "Die Aussage x ist wahr für
A"
und "Die
Aussage y ist falsch B" gleichzeitig einen Sinn geben ("relative" Wahrheit) Aber dann k�nnte man sich nicht über eine solche relative
Wahrheit streiten, so wie man sich über Geschmack nicht sinnvoll streiten kann.
für X sind Austern wohlschmeckend, für Y sind Austern unangenehm.
Man
kann die Unterschiede nur konstatieren. Um die Wahrheit von Aussagen streitet
man sich jedoch. Der Eine meint, die Aussage a sei wahr. Der Andere bestreitet dies und
sagt, sie sei falsch. Die Tatsache des Streits besagt, dass beide Parteien davon
ausgehen, dass nur einer von beiden Recht haben kann, dass die Aussage entweder
wahr oder falsch ist aber nicht beides zugleich. Sonst wäre ja ein Streit
deswegen gegenstandslos.
Wenn der Streit zum Beispiel auf einem MissVerständnis
beruht, weil beide Individuen nicht dieselbe Aussage meinen, so l�st sich der Streit
schnell auf, denn nun widersprechen sich die Positionen nicht mehr. Unter Umst�nden
haben beide Recht: "Aussage a1 ist wahr" und "Aussage a2 ist wahr".
Ein Streit muss also
zwischen zwei (oder mehr) sich widersprechenden Positionen
gef�hrt werden. Wenn man nun argumentiert, so will man, dass die von einem selbst
für richtig geachtete Position von anderen übernommen wird.
Es gibt
mindestens zwei Leute, die meinen, dass sie Recht haben, wobei ihre Positionen
widersprüchlich und nicht miteinander vereinbar sind. Beide bem�hen sich um die
Einigung auf eine, die richtige Position (wobei allerdings jeder eine andere
Position für die richtige h�lt). Beim Anspruch auf "Wahrheit" ist es das Besondere, dass der Streit argumentativ entschieden werden muss
(entschieden
werden kann?).
*VII-39*
Normativ-faktische Doppeldeutigkeit
Beispiele für
Begriffe, die
normativ faktisch doppeldeutig sind: Qualit�t: 1. faktisch im Sinne von
eigenschaftsm��ig verschieden, zum Beispiel ein roter und ein gr�ner Ball. 2. normativ im Sinne von
"besser" d.h. wenn man
Qualit�tsklassen bei Obst unterscheidet- (In der Dialektik wird der Umschlag von
Quantit�t in Qualit�t als Entwicklung zum H�heren interpretiert.) (Allerdings
können zwei widersprüchliche Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt "vertretbar"
sein.)
*VII-40*
Wahrheit,
G�ltigkeit
Empirische Wahrheit: Zustimmung zu der Aussage: "Ich teile diese
Vorstellung von der Wirklichkeit."
normative G�ltigkeit: Zustimmung zu der Norm:
"Ich teile diessn Wollen in Bezug auf die Wirklichkeit".
*VII-41*
Konsens
/ G�ltigkeit /.Argument :
Anspruch auf G�ltigkeit:"Diese Norm ist g�ltig" bedeutet
u.a.:
"Jeder soll dieser Norm zustimmen."
Was ist das Kriterium der G�ltigkeit?
"G�ltig"
ist ein Pr�dikat, das der Norm zugeschrieben wird. Es ist nicht nur eine
Aufforderung, etwas mit der Norm zu tun (ihr zuzustimmen). Das Kriterium ist nicht die faktische
Zustimmung der Individuen. Eher schon impliziert das Pr�dikat "g�ltig", dass jeder
dieser Norm zustimmen kann, also die M�glichkeit allgemeiner Zustimmung.
Aber was
hei�t es, dass einem Individuum die Zustimmung zu einer Norm "m�glich" ist? Wenn ich
dem andern die Pistole an die Schl�fe halte und ihn frage: "Stimmst du der
Norm zu?" und er sagt:"Ja, ich stimme der Norm zu", so hat sich damit die Norm ihm
gegenüber als zustimmungsf�hig erwiesen, allerdings in einem
offensichtlich nicht gemeinten Sinne. In diesem Sinne ist jede Norm zustimmungsf�hig durch jedes Individuum. Dies h�ngt nicht von den
Eigenschaften der Norm ab sondern von den Zwangsumst�nden, unter denen das
Individuum die Zustimmung abverlangt wird. Es handelt sich nicht um eine Eigenschaft,
mit der man Normen unterscheiden k�nnte. Diese Unterscheidung zwischen g�ltigen
und ung�ltigen Normen ist jedoch beabsichtigt.
*VII-42*
Was ist mit der
"M�glichkeit
der Zustimmung durch ein Individuum" gemeint? Gemeint ist wohl, dass die Zustimmung auf einem bestimmten Wege
erreicht werden kann, n�mlich mit den Mitteln der Argumentation. Was sind jedoch Argumente?
Nicht alle sprachlichen
Mittel sind Argumente. Es gibt zum Beispiel auch verbale Bedrohungen oder
Beschimpfungen. Argumente sind "Gr�nde": Der andere soll mittels "Begr�ndungen" zur
Zustimmung gebracht werden. Das Motiv seiner Zustimmung zur allein in solchen
"Gr�nden" liegen. "Gr�nde" sind dabei intersubjektiv einsehbare Feststellungen d.h.
was für Individuum 1 ein Grund ist, muss auch für Individuum II ein Grund sein -
oder? "Gr�nde" sind dabei intersubjektiv einsichtige Feststellungen. D.h., was für
Individuum 1 ein Grund ist, muss auch für Individuum 2 ein Grund sein - oder?
Gr�nde sind nicht zu verwechsel mit "Motiven". Jemand mag viele Motive haben,
um einer Behauptung zuzustimmen (Angst, Konformismus, Provokation, Lust oder
Gleichg�ltigkeit). Aber Motive sind keine Gr�nde. Gr�nde sind Motive, die auch vom
andern anerkannt werden. "Grund" ist die tragf�hige Basis, das Anerkannte, auf dem
man aufbauen kann, von dem aus man logisch folgern kann. Gr�nde sind intersubjektiv
übertragbare Motive für die Zustimmung zu einer Behauptung. Wichtiges
Element in einer Begr�ndung sind logische Schlussfolgerungen. Sie sind Beweise im
engeren Sinne.
*VII-43*
Aber wieso sind logisch g�ltige Schl�sse "zwingend". Sie zwingen ja
gewaltlos. Sie enthalten nur Elemente, die der andere auch anerkennt (Pr�missen)
Zusammen mit der Schlussregel ergibt sich die Konklusion "zwingend".
Methodologische Regeln leiten sich aus der Pr�misse ab, dass man sich mit
"Mitteln der Vernunft" einigen will, ohne den andern zu einer Zustimmung zu
bringen, die er selber nicht wollen kann. Eine empirische Behauptung kann man dadurch
begr�nden, dass man sagt: "Du kannst dich mit deinen eigenen Augen davon
überzeugen, dass es so ist, wie ich sage". Damit ist der Grund nicht mehr vom
Willen des behauptenden Individuums abh�ngig. Der Satz gibt ein Grund, der allein auf der
Wahrnehmung der Realit�t durch den anderen beruht. Es ist kein
HerrschaftsVerhältnis, keine Zustimmung durch Machtanwendung.
*VII-44*
Adressat
Jede Norm muss sich an ein Wesen richten, das die Norm verstehen und das sich in seinem Handeln
danach richten kann. Wenn man eine Maschine programmiert, indem etwa einen
bestimmten Ablauf einstellt, hat man dann einen Norm gesetzt? Zum Beispiel wenn
man ein Wecker stellt, hat man dann gegenüber dem Wecker die Norm ausgesprochen: "Wecke mich um sieben Uhr!"?
Es
geht dabei auch um die Beherrschung von zuk�nftigen Ereignissen, so wie bei der
Aufstellung von Normen. Aber man hat durch das Stellen des Weckers eher ein Mittel
benutzt zu einem Zweck. Das Problem des Konsenses kann nicht auftreten, weil der
Wecker selber keinen Willen hat und sich keinen Zweck setzen kann, sich nicht entscheiden kann.
*VII-45*
determiniert / M�glichkeit
Woher wissen wir, dass Menschen sich entscheiden können, dass sie
sich Ziele setzen, dass sie verschiedene M�glichkeiten des Handelns haben?
K�nnte ein anderes Wesen, dem die Intuition fehlt und das die menschliche
Sprache nicht versteht, feststellen, dass Menschen verschiedene
Handlungsm�glichkeiten haben? Intuitiv wissen wir, dass es so ist; wir sehen,
dass wir w�hlen, dass wir verschiedene M�glichkeiten erw�gen.
*VII-46*
Normen / Bewertungen
Die Willens�u�erungen haben sich auf Zust�nde der
Realit�t gerichtet: der gewollte Zustand ist beschrieben worden. In der
Formulierung war nicht enthalten, wie der Zustand realisiert und damit der Wille
erf�llt werden kann. Dazu ist ein handelndes Eingreifen n�tig, oder man h�tte
sich auf eine Prognose beschr�nken können. Wenn ich einen Zustand, der sowieso
eintreten wird, will, so kann ich mir die �u�erung dieses Willens ersparen. Ich
muss nicht sagen: "Ich will, dass morgen die Sonne aufgeht". Das wäre
funktionslos. Allerdings ist es sinnvoll, auch zu solchen Ph�nomenen, die ohne
irgendein Zutun eintreteten, seine Bewertung mitzuteilen: "Ich finde es gut,
dass morgen die Sonne aufgeht", "Ich finde es schlecht, dass jetzt die k�ltere
und dunklere Jahreszeit kommt" et cetera.
In ähnlicher Weise ist es sinnlos
etwas zu wollen, das mit Gewissheit nicht eintreten wird, das also absolut
unm�glich ist, so wie z. B. der Bau eines Perpetuum
mobile".
Trotzdem kann ich es bewerten, denn auch etwas Unm�gliches kann
man bewerten, wenn es vorstellbar ist. Die Formulierung ist dann im Konjunktiv:
"Es wäre gut, wenn es ein Perpetuum Mobile g�be."
Hier nimmt man
gelegentlich auch den Willensausdruck im Konjunktiv: "Ich wollte, ich wäre ein
Vogel und k�nnte fliegen."
Auch W�nschen fehlt manchmal der Bezug zum handelnden
Eingreifen: "Ich w�nsche mir für meinen Urlaub gutes Wetter". Damit ist
ausgesagt, dass man handeln w�rde, wenn es m�glich wäre, den Wunsch zu
erf�llen.
*VII-47*
Bewertungen werden oft verallgemeinert durchgef�hrt, d.h. es werden
nicht individuelle Ereignisse, sondern Klassen von Ereignissen bewertet:
"Sonnenschein ist gut", "Regen ist schlecht"," Hunde sind gut", "Schlangen sind
schlecht." Dies kann jedoch auch bei Willens�u�erungen der Fall sein: "Ich will
immer Kaffee zum Fr�hst�ck trinken", " Ich will, dass niemand die Grenze
überschreitet".
*VII-48*
Eine sinnvolle Willens�u�erung wendet sich an jemanden,
dessen Handeln für die Erf�llung des Willens relevant sein kann. Wenn ich ihm
nur den von mir gewollten Zustand mitteile, so bleibt die empirische Frage
offen, welche seiner m�glichen Handlungen die Erf�llung positiv oder negativ
beeinflussen kann. Je nach dem Ma� empirischer Unwissenheit bei den relevanten
Adressaten kann es zu Handlungen kommen, die den gewollten Zustand negativ
tangieren (bzw. zur Unterlassung von Handlungen, die ihn positiv tangieren).
Deshalb können Willens�u�erungen für die Erf�llung des Willens ineffizient sein,
die nur die Beschreibung des gewollten Zustandes enthalten. Wenn das wollende
Subjekt über entsprechende Kenntnisse verf�gt, kann es deshalb seinen Willen
durch Handlungsvorschriften an die Individuen erg�nzen. Dabei können die
Individuen unterschiedliche Vorschriften erhalten.
Ein Beispiel: Jemand
will in seinem Zimmer Ruhe zum Schlafen.haben. Wenn er diesen Zustand als
gewollt bekanntgibt, so kann jemand in Unkenntnis (tats�chlich oder
vorget�uscht) im Nebenzimmer das Radio anstellen. Und wenn man ihm sagt "Ich
will doch Ruhe haben", so kann er entgegnen: "Ich wusste nicht, dass man das
nebenan noch h�hren kann". Um dieser Unkenntnis zu begegnen, kann man
konkretisieren, welche Verhaltensweisen man nicht will: "Ich will nicht, dass
w�hrend dieser Zeit Radio angemacht, Staub gesaugt oder geh�mmert wird." (Wobei
man noch anh�ngen kann:"...oder dass in anderer Weise L�rm erzeugt wird." Aber
hier ist das Problem, was die Adressaten unter dem vagen Begriff "L�rm"
verstehen). Die Umsetzung von Zielnormen in Handlungsnormen dient so der
Pr�zisierung der mit der Erf�llung des Willens zu vereinbarenden Handlungen.
*VII-49*
generelle Normen
Wenn die Normen in genereller Form formuliert sind, so kann
jeder selber bestimmen, was die generelle Handlung ist. Es ist natürlich
denkbar, dass jemand st�ndig das zu Tuende vorschreibt:"Jetzt tu dies, jetzt tu
das!"
Dies ist analog zu empirischen Gesetzm��igkeiten.Wenn sie allgemein
formuliert sind, kann jeder aufgrund dieser Gesetze bestimmen, was sein wird.
Denkbar wäre natürlich auch jemand, der immer sagt: "Jetzt wird dies sein, jetzt
wird das sein". (�brigens wurde in beiden F�llen die Frage offen gelassen, ob
die Normen oder Gesetze allgemeing�ltig sind.)
*VII-50*
M�glichkeit
Was bedeutet es zu sagen:"Alles ist determiniert. Es gibt keine
verschiedenen M�glichkeiten". Oder spezifischer: "Alle menschlichen Handlungen
sind determiniert. Es gibt keine verschiedenen Handlungsm�glichkeiten"?
*VII-51*
Norm
Eine Norm enth�lt die gedankliche Vorwegnahme eines
zuk�nftigen Zustandes plus den Willensausdruck: "...soll sein!"
*VII-52*
Universalit�t
Die
Allgemeing�ltigkeit einer Norm bedeutet nicht, dass sie an alle adressiert ist,
sondern dass sich jedermann darauf berufen kann.
*VII-53*
Terminologisches
Man
sagt: "Im Geltungsbereich des Grundgesetzes ..." oder "In England haben die
Normen keine Geltung". Hier sollte man vielleicht besser vom "Anwendungsbereich"
sprechen. Das Wort "Geltung" hat die verschiedensten Bedeutungen: "G�ltigkeit",
"Adressatenkreis", Verbindlichkeit für das Handeln etc.
*VII-54*
Normen,
Formulierungen
"Sei ruhig!"
"Du sollst ruhig sein!"
"Ich will,
dass Du ruhig bist!"
"Ich will: 'Sei ruhig!'"
*VII-55*
Ziel, Zustand, Intention
Wann kann man sagen, ein Ding habe ein Ziel?
Hat der Fluss ein Ziel, der zum
Meer flie�t?
Hat die Kugel ein Ziel, die in Richtung auf die Zielscheibe
fliegt?
Hat die Rakete ein Ziel, die mit automatischem Ger�t das
eingestellte Ziel sucht?
Hat der Schmetterling ein Ziel, der dem Geruch des
Weibchens folgt?
Hat der Hund ein Ziel. der sein Herrchen sucht?
Hat der
Mensch ein Ziel, der für ein Auto spart?
Inwiefern ist eine teleologische
(Finale) und eine kausale Betrachtungsweise menschlichen Handelns miteinander
vereinbar? Wie verhalten sich
beide zueinander? Wie verh�lt sich Gesetzm��igkeit
und Entscheidungsm�glichkeit?
*VII-56*
G�ltigkeit, Gehorsam
Beim Milit�r werden
Befehle nicht begr�ndet, denn Gr�nde können falsch sein, können bezweifelt
werden. Verlangt wird "absoluter Gehorsam"; gehorchen, ohne zu fragen: "Warum?"
und ohne "Widerrede". über Befehle gibt es keine Diskussion", der Vorgesetzte
braucht sich auf keine Diskussion einzulassen, verlangt wird Gehorsam,
gleichg�ltig ob die Untergebenen den Befehl als richtig akzeptieren oder nicht.
*VII-57*
Begr�ndung, Nachvollziehbarkeit, Gehorsam, Glaube
Das Analogon zum blo�en
Anspruch auf Gehorsam gegenüber Normen (bzw. Willens�u�erungen) ist auf
empirischem Gebiet der Anspruch auf blo�en Glauben an bestimmte Aussagen. In
beiden F�llen Fall fehlen argumentative Begr�ndungen, die dem Adressaten die
G�ltigkeit der Norm bzw. die Wahrheit der Aussage nachvollziehbar machen. Das
Problem steckt immer noch in dem Wort "nachvollziehbar".
Welche Ausdr�cke
werden traditionell benutzt um "G�ltigkeit für mich" beschreiben?
- Ich muss
die Argumente selber nachvollziehen, einsehen, pr�fen, bejahen ... können,
-
Ich muss selbst�ndig für richtig halten, anerkennen, akzeptieren, mir zu eigen
machen, beurteilen können.
*VII-58*
Motivation zur Normbefolgung
Man sagt:
"Gelegenheit macht Diebe". Insofern kann es verboten sein, dem potentiellen
Normverletzer Gelegenheiten zur Normverletzung zu geben. z. B. kann es
bei Strafe verboten sein, das eigene Auto unabgeschlossen stehen zu lassen.
*VII-59*
G�ltig
"G�ltig für mich": ich muss selber davon überzeugt sein, die
Meinung haben, annehmen, dass�
*VII-60*
Argument, Grund
(Vielleicht kann man nicht
definieren, was ein Argument ist.)
Wenn jemand eine Begr�ndung versucht
und der andere sagt: "Dies ist für mich kein Grund", so muss er wiederum seine
Ablehnung begr�nden.
Dabei liegt die Ablehnung auf einer
methodologisch übergeordneten Ebene, denn sie bezieht sich auf Kriterien für
Gr�nde. Zum Beispiel in der Empirie: "Ich habe von jemandem geh�rt, dass A
geheiratet hat". Dagegen: "Dass jemand das gesagt hat, ist für mich noch kein
Beweis".
Jetzt ist die Frage nicht mehr, ob A geheiratet hat, sondern ob die
�u�erung eines Dritten eine Begr�ndung darstellt. Auf dieser Ebene
zur�ck argumentiert: "Aber derjenige, der das gesagt hat, war selber bei der
Hochzeit von A dabe"". Nun haben wir den Bericht eines Augenzeugen, allerdings
indirekt vermittelt. Wenn die Bedingungen der qualifizierten Wahrnehmung, der
Glaubw�rdigkeit und der Ausschaltung von MissVerständnissen gegeben sind, so
wird man den Augenzeugen als Beweismittel bzw."Grund" gelten lassen. Warum? Weil
man dies selber sehen kann? Dies ist z. B. bei vergangenen Ereignissen direkt nicht
m�glich, allerdings indirekt. Weil man sich "mit eigenen Augen davon überzeugen
kann"? Dementsprechend wäre bei Normen Kriterium, dass man den Norminhalt selber
wollen kann.
*VII-61*
Allgemeinheit, empirische Perspektive
Auch empirische Behauptungen kann
man nicht immer selber sehen. Man muss dazu die
raumzeitliche Position und Perspektive des andern einnehmen. Versuchsanordnungen
enthalten deshalb Hinweise, von welcher Perspektive aus man sehen
soll, wann man auf welches Instrument blicken soll und was man dann sehen wird.
Es wird nicht beschrieben, was jeder aktuell sieht, sondern was jeder sehen
kann. Ebenso beziehen sich g�ltige Normen nicht auf das, was jeder aktuell
will, sondern auf das, was jeder wollen kann, wenn er die Dinge aus der
Position von jedermann beurteilt, wenn er gewisserma�en eine "Gesamtschau"
macht.
*VII-62*
Regelung bei Normverst��en
Jemand, der gegen eine Regel
verst��t, kann sich nicht gleichzeitig auf diese Regel berufen. Der normative
Konsens ist - zumindest partiell - durchbrochen. Wenn man jetzt nicht ein reines
GewaltVerhältnis eintreten lassen will, so bedarf es auch der Regelung in diesem
Fall.
*VII-63*
Argument
Vielleicht kann man nicht a priori bestimmen, was
Gr�nde sind. Es muss vielleicht eher davon ausgegangen werden, was Menschen als
Gr�nde tats�chlich akzeptieren. Im Falle der Uneinigkeit muss man sehen, wie sich auf
einer methodologisch h�heren Ebene Einigkeit erzielen lässt (oder auf der
niedrigsten Ebene des konkreten Falles?)
*VII-64*
Gewalt, Vernunft, Konsens
Ist es die oberste methodologische Regel, zur Einigkeit der Auffassungen zu
kommen? Aber was ist eine Einigkeit, die durch Sanktion erzwungen wird? Man sagt,
das sei keine wirkliche Einigkeit. Aber das ist wirkliche Einigkeit? Man k�nnte
die Gewaltfreiheit bzw. Herrschaftsfreiheit in die Definition von "Erkenntnis"
mit hinein nehmen, zum Beispiel sagen: "Mit den Mitteln der Vernunft die Fragen
beantworten hei�t, einheitliche Antworten ohne Anwendung von Gewalt zu erzielen."
Unterscheiden: GewaltVerhältnisse und VernunftsVerhältnisse. Vern�nftige
Argumente m�ssen gewaltfrei sein. Die Erkenntnistheorie kann nur sagen, welche
Antworten sich bei gewaltfreier Einigung ergeben. (Der Wille zur Einigung ist
schon dadurch gegeben, dass man die verschiedenen individuellen Antworten als
Problem empfindet, dass man auch nach der einen richtigen Antwort sucht.)
GewaltVerhältnisse kann man nur abgrenzend als "nicht vernunftf�hig" bezeichnen.
Aber das gen�gt, um sich ihrer zu entledigen, denn GewaltVerhältnisse bed�rfen keiner Argumente sondern der
Macht.
*VII-65*
Wahrheit, Universalit�t
Intersubjektivit�t: A:"für mich ist der Montblanc der h�chste Berg der Erde".
B:"für mich ist der Mount Everest der h�chste Berg der Erde". Auf dieser
subjektiven Ebene muss sich kein Widerspruch ergeben, beide dr�cken Ihre Meinung
aus. Erst wenn von den Subjekten abgesehen wird und intersubjektive Behauptungen
aufgestellt werden, kommt es zum Widerspruch. A: "Der Montblanc ist der h�chste
Berg der Erde" und B: "Der Mount Everest ist der h�chste Berg der Erde". Da nur
ein Berg der h�chste sein kann, muss eine der beiden Aussagen falsch sein.
ähnlich bei normativen Fragen: A:"für mich ist die SPD die beste Partei". Und B:
"für mich ist die CDU die beste Partei". Auf dieser Ebene muss sich kein
Widerspruch ergeben. Erst wenn von den Subjekten abgesehen wird und eine
intersubjektive Behauptung aufgestellt wird, kann es zum Widerspruch kommen, denn
von den Werturteilen: "Die SPD ist die beste Partei" und "Die CDU ist die beste
Partei" kann nur eines richtig sein, denn nur eine Partei kann die beste sein.
*VII-66*
Eine Norm, deren Einhaltung niemand will, existierte gar
nicht. Aber was ist dann mit Normen in Schriften untergegangener Kulturen? Den
Normsatz gibt es in dieser Schrift, aber existiert damit auch die Norm selber?
*VII-67*
Der Begriff "Ziel" ist pr�skriptiv, deskriptiv oder normativ-empirisch
doppeldeutig. Wenn ich sage:" Mein Ziel ist das Diplom", so dr�cke ich einen
Willen aus. Wenn ich sage: "Das Ziel des Pendels ist der Gleichgewichtszustand",
so bezeichne ich damit den Endzustand, das Ergebnis eines Prozesses.
Diese Doppeldeutigkeit wird in der Geschichtsphilosophie benutzt: "Das Ziel der
Geschichte (notwendiger Endzustand und gewollter Zustand) ist der Kommunismus."
Dabei wird der Beweis auf der deskriptiven Ebene angetreten, um dann den Satz
normativ anzuwenden.
Ebenso in der sozialdarwinistischen
Evolutionsphilosophie."Das Ziel der Entwicklung des Lebens ist die
H�herentwicklung (die Entwicklung des Geistes, des Bewusstseins, die
Beherrschung des sinnlich animalischen et cetera)". Dabei wird deskriptiv eine
bestimmte Entwicklung, ein Entwicklungsergebnis konstatiert und dies dann
normativ verwendet.
*VII-68*
Aussage: Sachverhalt Wahrnehmung
Normsatz: Norm Wille
*VII-69*
Normsatz, Norm
Die Unterscheidung
zwischen Normsatz und Norm macht klar, dass die Existenz eines Normsatzes noch
nicht die Existenz einer entsprechenden Norm bedeutet
*VII-70*
Gesamtinteresse,
Eigeninteresse, Mehrheitsprinzip
volont� de tous "Was ist in deinem
eigenen Interesse?"
volont� g�n�ral "Was ist im Gesamtinteresse?"
Beide
Ebenen sind im Mehrheitsprinzip enthalten. Bei der Abstimmung entsteht der
volont� de tous. Die Mehrheit repr�sentiert (eine Ann�herung an) den "volont�
g�n�ral". Der B�rger kann auch einer Alternative zustimmen, die seinem
Eigeninteresse widerspricht (als "vern�nftiges Wesen", wie man im idealistischen
Sprachgebrauch sagen w�rde.)
*VII-71*
Gebrauch und Erw�hnung einer Norm
Vielleicht bringt die Unterscheidung zwischen dem Gebrauch und der Erw�hnung
einer Norm usw. uns weiter. Nur wenn jemand eine Norm gebraucht, existiert sie.
Man kann sie jedoch erw�hnen und über sie diskutieren. Damit existiert
sie nicht aktuell sondern nur potentiell (vergleiche Seifert: Wissenschaftstheorie
1, Seite 84).
*VII-72*
Definitive Entscheidung, handlungsentlastet
Soll die
normative Wissenschaft handlungsentlastet nach g�ltigen Normen suchen, oder soll
sie Kriterien für konkretes, zeit- r�umlich bestimmtes Handeln liefern? Wie ist
es bei der empirischen Wissenschaft? Soll sie handlungsentlastet nach wahren
Aussagen suchen, oder soll sie Kriterien für Annahmen liefern, die einem
konkreten Handeln zugrunde zu legen sind? Auf jeden Fall muss der Bezug zur "Praxis"
problematisiert werden.
*VII-73*
Intrapersoneller versus interpersoneller Konflikt
Manchmal wird das moralische Problem nicht im Interessenkonflikt
verschiedener Personen gesehen, sondern im innerpers�nlichen Konflikt. Nicht die
Einw�nde der anderen sondern Einw�nde des eigenen Gewissens gilt es aufzul�sen,
nicht die soziale Harmonie sondern die Harmonie der Person, der Einklang mit
sich selbst wäre Ziel der moralischen und ethischen Anstrengungen.
Aber das Problem der
internen Harmonie ist Folge der sozialen Disharmonie, insofern
das Gewissen, das Ich- Ideal oder die Wertvorstellungen durch Sozialisation und
Erziehung dem Individuum eingepflanzt werden. Der "Frieden mit sich selbst" ist der Frieden mit den Kr�ften, die die eigene Person
in ihrer kindlichen Bildungsphase beeinflusst haben.
*VII-74*
Bedingtheit von Normen,
Interdependenz
Normen lassen sich nicht als einzelne isoliert beurteilen.
Sie h�ngen von der Existenz und Wirksamkeit anderer Normen ab, sie sind insofern
"bedingt".
*VII-75*
Normen und Sanktionen
Was geh�rt zur Norm: "Du sollst
nicht stehlen!"? Auch: "Wer stiehlt, soll mit Sanktion X bestraft werden!"? Kann
man Norm und Sanktion unabh�ngig voneinander diskutieren?
*VII-76*
Durchsetzbarkeit
Zur
Ber�cksichtigung der Durchsetzbarkeit von Normen: Brandt in Brody. Brandt
diskutiert das Ma� der gesellschaftlichen Anerkennung einer Norm und das Ma� für die
Gewissenhaftigkeit der Leute.
*VII-77a*
G�ltigkeit
bezieht sich G�ltigkeit von
Normen auf die "Forderung nach Existenz (Einf�hrung der Norm" oder auf die
"Forderung nach Anerkennung und übernahme ? Aber l�uft das nicht auf dasselbe
hinaus? Wenn ich ein Norm anerkenne, so impliziert das den Wunsch nach Existenz.
*VII-77b*
Nicht-logische Implikationen
Mich mit den Formen der nichtlogischen
Folgerungen (Implikationen) besch�ftigen. Wenn ich sage: "Komm her!", so
impliziert das, dass der andere nicht bereits hier ist und dass er kommen kann.
Ohne diese "Voraussetzungen" w�rde der Befehl sinnlos. Wenn ich sage: "Trinkt
nicht so schnell!", so setzt das voraus, dass man zu schnell trinken kann. Was
sind das für Voraussetzungen, die doch keine formallogischen Implikationen sind?
Vielleicht lassen sie sich aus dem Intersubjektivit�tsgebot ableiten.
*VII-78*
Subjektiver und intersubjektive Bezug der G�ltigkeit
Das Verhältnis
zwischen subjektiven (individuellen) und intersubjektiven (allgemeinen)
Kriterien der G�ltigkeit klären. K�nnte man in der Erfahrungswissenschaft zum
Beispiel nur nach Theorien streben, die mit den eigenen Erfahrungen
übereinstimmen, kann es einem nicht egal sein, was die andern für Erfahrungen
machen?
Dagegen: Dies geht nicht, wenn man gemeinsam handeln will, denn dann
muss man in den meisten F�llen von gemeinsamen Annahmen über die Wirklichkeit
ausgehen, es sei denn, die übereinstimmung ist nur zuf�llig. (Oder aber ihre
Differenz ist nur sprachlicher Natur oder aber sie leben in verschiedenen
Welten. Ist Letzteres denkbar?)
Ein weiteres Argument gegen das rein
subjektive G�ltigkeitskriterium wäre, dass jeder auch in die Position des andern
kommen kann und er dann die Wahrnehmungen des andern machen w�rde. Er kann sich
durch die Orientierung am Konsens die Erfahrung des andern zu Nutze machen, denn "vier Augen sehen mehr als zwei". Fehler und L�cken der eigenen Wahrnehmung
werden korrigierbar.
*VII-79*
Definitive und prinzipielle Entscheidungen über
G�ltigkeit
Man m�sste unterscheiden zwischen einem Begriff der
"Allgemeing�ltigkeit" bzw." Wahrheit", der als nie endg�ltig erf�llbar eher
einen Orientierungsbegriff wissenschaftlicher Erkenntnis darstellt, und einem
Begriff der "Allgemeing�ltigkeit bzw. Wahrheit", der diejenige Behauptung
auszeichnet, die man in einer gegebenen Situation seinen Handlungen
zugrundelegen soll. Beide Begriffe h�ngen zusammen, aber sie fallen nicht
zusammen. Der Wahrheit im ersten Sinne kann man sich nur ann�hern, im Bezug auf
sie bleiben alle Behauptungen vorl�ufig und revidierbar..
Im zweiten Sinne
kann nur eine Behauptung die richtige sein, weil ich nur eine Behauptung meinen
Handlungen zugrundelegen kann.
*VII-80*
Subjektive und intersubjektive G�ltigkeit
Dem subjektiven G�ltigkeitskriterium entspricht als Instanz der Zweifel, dem
intersubjektiven G�ltigkeitskriterium die Ablehnung (Bestreitung). Subjektiv
muss der Zweifel beseitigt werden, intersubjektiv muss der Streit ausger�umt
werden. Wie h�ngt beides zusammen? Traditionell orientieren sich die
Erkenntnistheorien eher subjektiv am Zweifel.
*VII-81*
Argument, Logik
Was ist
ein Argument? Was ist eine Begr�ndung? Hierbei handelt es sich um zus�tzliche
Behauptungen, die die zur Diskussion stehende Behauptung (die These)
unterst�tzen bzw. angreifen sollen.
Welcher Art kann diese Unterst�tzung,
dieser Zusammenhang sein? Er kann einmal deduktiv, logisch sein, d.h. die These
oder auch ihre Verneinung ist eine logische Schlussfolgerung aus den Argumenten.
*VII-82*
Prognose, Theorie
Um zuk�nftige Ereignisse vorauszusagen, benutzt man h�ufig keine Theorien sondern
andere Anhaltspunkte. Wenn ich z.B. wissen will, wann morgen der Zug aus Hamburg
ankommt, benutze ich den Fahrplan, der ein normatives Schema ist. (Vielleicht
benutze ich implizit doch solche Theorien, die mir etwas über die Zuverl�ssigkeit und
P�nktlichkeit der betreffenden Eisenbahnen sagen. In manchen L�ndern oder
Situationen wird man sich nicht auf den Fahrplan verlassen können.)
*VII-83*
Konfliktvermeidung, personunabh�ngige Kriterien
Es ist sinnvoll, sein Auto
aus "Prinzip" nicht zu verleihen, denn wenn man Unterschiede zwischen den
Personen machen w�rde, so m�sste man unvermeidlich die Abgewiesenen als
unzuverl�ssig oder als schlechte Autofahrer et cetera bezeichnen. D.h. die
notwendige Begr�ndung im Einzelfall w�rde zu starken Konflikten f�hren. Gibt es
solche Problemlagen als Begr�ndung für pauschale Regelungen h�ufiger? Sind solche
Konflikte als Entscheidungskosten der Einzelfallregelung anzusehen?
*VII-84*
Begr�ndung der Logik
Wie lässt sich das Verbot logischer Widerspr�che
begr�nden? Weil widersprüchliche Behauptungen keine Frage beantworten können?
Oder ist es eher eine zweckm��ige Konvention?
*VII-85*
Subjektive Perspektive
Wenn man seine Interessen formuliert sagt man h�ufig: "Aus meiner Sicht...","
Aus der Sicht der Unternehmer..." Die Unterschiede der (Beobachtungs-)
Perspektive dienen zur Verdeutlichung unterschiedlicher Interessenlagen. Die
Parallelen herausarbeiten, und die Unterschiede. In beiden F�llen gibt es die
Position des idealen Beobachters, der sich auf den allgemeinen
Standpunkt stellt.
*VII-86*
Jedes Individuum k�nnte seinen Vorteil dadurch
vergr��ern, dass es sein gesamtes Stimmengewicht auf Entscheidungen
konzentriert, deren Nutzen ausschlie�lich oder vor allem ihm selber zukommt,
also auf Entscheidungen über private G�ter bzw. Ung�ter seiner Konsumption. Die
Entscheidungen von allgemeinerem Interesse w�rde es den andern Individuen
überlassen, die in der gleichen Richtung interessiert sind wie es selber:
"Sollen die doch Ihre Stimme opfern um eine Mehrheit zu erzielen!" Profitieren
wird jedes Individuum dann von der Mehrheit, unabh�ngig davon, ob es dafür
Stimmkraft geopfert hat oder nicht.
Durch die Vorteile solcher
Trittbrettfahrer-Strategien besteht die Tendenz, dass gerade solche
Entscheidungen davon betroffen sind, die die Interessen vieler Individuen
gleichartig betreffen.
In einer solchen Situation wären die beteiligten
Individuen besser gestellt, wenn jedes interessierte Individuum gezwungen wäre,
ein bestimmtes Ma� an Stimmkraft für diese Alternative einzusetzen. Um dies zu
kontrollieren, muss der dezentrale Stimmentausch aufgegeben werden. Stattdessen
m�ssen sich die an einer bestimmten Entscheidung interessierten Individuen zu
einem Abstimmungsblock zusammenschlie�en, der an diesem Punkt einheitlich
abstimmt. Solche organisierten Interessengruppen bzw. Fraktionen sind für ihre
Mitglieder vorteilhaft, weil sonst der Trittbrettfahrereffekt die Durchsetzung
der gemeinsamen Interessen verhindert.
Ein solcher Abstimmungsblock kann
nun versuchen, weitere B�ndnispartner zu finden, mit denen zusammen er eine
Mehrheit in dieser Entscheidung erlangt, sofern noch Stimmen an der Mehrheit
fehlen. Dabei wird er es mit anderen Abstimmungsbl�cken zu tun haben, die sich
zu andern Entscheidungen gebildet haben. Dabei wird es Individuen geben, die zu
den gleichen Abstimmungsbl�cken geh�ren. Das zeigt an, dass diese Individuen in
vielen oder gar den meisten Punkten ähnlich gelagerte Interessen haben. Dies
sind gewisserma�en die "natürlichen" B�ndnispartner. Zwischen diesen Individuen
ist kein Stimmentausch m�glich, und er ist auch nicht n�tig.
für den
Stimmentausch kommen solche Interessengruppen weniger infrage, die eine
"entgegengesetzte" Interessenlage haben. Eine entgegengesetzte Interessenlage
besteht zwischen der Interessengruppe I und der Interessengruppe II dann, wenn
die IG I eine starke Pr�ferenz für die Alternative x gegenüber der Alternative y
hat, und umgekehrt die IG II eine starke Pr�ferenz für y gegenüber x hat.
Wenn die Interessengruppe I die Stimmen der IG II an diesem Punkt gewinnen
wollte, so m�sste sie der IG II ja sehr viel bieten und ihnen in Punkten
entgegenkommen, die ihr selber sehr wichtig sind. So bieten sich als
B�ndnispartner für die IG I die Interessengruppe III mit einer komplement�ren
Interessenstruktur an. Die Interessenstrukturen der Interessengruppen I und III
sind "komplement�r", wenn der IG I jeweils solche Punkte wichtig sind, die der
Gruppe III weniger wichtig sind - und umgekehrt.
Um die Stimmen der jeweils anderen Gruppe zu
bekommen, m�ssen bei einer komplement�ren Interessenstruktur von der IG I oder der IG
III nicht so gro�e Vorteile geboten werden, da sie ja sowieso an diesen Punkten
nicht sehr interessiert sind. Allerdings kann der Preis für diese Stimmen
steigen, wenn auch andere Gruppen an den Stimmen der IG III interessiert sind
und ebenfalls Angebote machen. (Hier m�ssten einmal etwas kompliziertere Modelle
durchgespielt werden, um die Koalitionsmechanik zu durchschauen, zum Beispiel eine Mehrheit aus koalierenden Minderheiten (siehe Dahl).
*VII-87*
Neben dem
Problem der �ffentlichen G�ter bzw. "der allgemein interessierenden
Angelegenheiten" stellt sich einem atomistischen Stimmenmarkt ein weiteres
Problem entgegen. Je nach Entscheidungsregel wird n�mlich immer nur ein
bestimmter Prozentsatz der Stimmen ben�tigt, um eine Alternative kollektiv
durchzusetzen. Wenn die Individuen isoliert Stimmen eintauschen, so haben sie
jedoch keine übersicht darüber, wie viele Stimmen noch ben�tigt werden. Bei
fehlender Information werden unter Umst�nden zu einem bestimmten Punkt mehr
Stimmen getauscht als tats�chlich ben�tigt werden. Die dafür geopferten Stimmen
sind also vergeudet. Es bedarf deshalb einer Koordinationsstelle, die eine
übersicht darüber hat, wie viele Stimmen für die gew�nschte Alternative bereits
vorhanden sind und wie viele zur Mehrheit noch fehlen.
Auch hieraus ergibt
sich also für die Individuen ein Motiv zur Bildung fester Koalitionen, Parteien
bzw. Fraktionen. Dies muss von einer Zentrale aus gesteuert werden.
*VII-88*
Ein
weiteres Problem für einen atomistischen Stimmenmarkt sind die hohen
Verhandlungskosten, die einem Individuum entstehen w�rden, das isoliert
versucht, eine Mehrheit für eine Alternative zu Stande zu bringen. Der Aufwand
an Zeit und Energie, um für einen bestimmten Punkt B�ndnispartner zu finden, ist
erheblich. Dieser Aufwand verringert sich betr�chtlich, wenn sich die Individuen
zu Interessengruppen organisieren und die Stimmen en bloc tauschen.
Der
Aufwand k�nnte gesenkt werden, wenn es Interessengruppen über viele oder gar
alle Punkte gibt. Individuen deren Interessen sich an vielen Punkten decken,
können für die Gesamtheit dieser Punkte versuchen, Koalitionspartner zu
gewinnen, so dass die Stimmen vieler Individuen zu vielen Entscheidungen auf
einen Schlag getauscht werden können. Dadurch werden die Verhandlungskosten
wiederum erheblich gesenkt. Koalitionen existieren nicht nur zu einem Punkt,
sondern auch über die Zeit.
*VII-89*
Wenn der Stimmentausch auf diesem Ma�stab
solcher "Koalitionen" stattfindet, kann es für das einzelne Individuum sinnvoll
sein, einer Koalition anzugeh�ren, selbst wenn diese Koalition an einigen
Punkten nicht dem Interesse des Individuums entspricht. Bei gr��eren Kollektiven
von Hunderten oder Millionen ist die Stimme eines einzelnen Individuums
praktisch eine zu vernachl�ssigende Gr��e und es lohnt die Verhandlungskosten
wegen einer Stimme nicht. (Es sei denn, es existiert ein Kopf-an-Kopf-Rennen
zweier Alternativen.) Das Individuum ist deshalb auf dieser Ebene gar nicht
"gesch�ftsf�hig", denn es ist für den Einzelnen im allgemeinen vorteilhafter,
sich irgendeiner Koalition anzuschlie�en als alleine zu entscheiden.
*VII-90*
Ein
weiterer Grund für eine Koalition über mehrere Punkte besteht in der m�glichen
Interdependenz zwischen Punkten, die eine Koordination der Entscheidungen
sinnvoll machen. Wenn es dabei wechselnde Mehrheiten gibt, so ergibt sich
St�ckwerk, wodurch auch der Wert der realisierten Alternativen sinkt. Um solches
St�ckwerk zu verhindern, kommt es darauf an, B�ndnisse zu ganzen
Entscheidungskomplexen zu schlie�en, die aus ineinandergreifenden
Einzelentscheidung bestehen. Allerdings können solche Komplexe auch bereits bei
der Formulierung der Alternativen zu einer Paket-Entscheidung zusammengefasst
werden, so dass "gegenl�ufige" Entscheidungen bereits auf der Ebene der
"Tagesordnung" ausgeschlossen werden.
*VII-91*
Einzelpunkt-Koalitionen sind bei
Verhandlungen mit B�ndnispartnern relativ schwerf�llig, wenn sie sich um weitere
Stimmen bem�hen. Werden trotzdem solche punktuellen B�ndnisse geschlossen, so
wird bei beiden Gruppen automatisch ein entsprechender Homogenisierungsprozess
eintreten, weil Individuen die Koalition verlassen. Durch mehrere punktuelle
Vereinbarungen kann über Stimmentausch allm�hlich eine Mehr-Punkte-Koalition
entstehen. Die Individuen haben dann nur noch die Wahl, an welcher der
existierenden Koalitionen sie sich beteiligen. Allerdings sind diese Koalition
nicht unver�nderlic h, sondern unterliegen bei ver�nderten Entscheidungen und
ver�nderter Interessenlage der Individuen einem Anpassungsdruck, wenn sie nicht
auseinanderfallen wollen.
*VII-92*
Ein weiteres Problem für den Stimmentausch
liegt darin, dass die abzustimmenden Punkte und Alternativen meist nicht von
vornherein feststehen. Es kann also es kann also gar keine Stimme für eine
sp�tere Entscheidung eingetauscht werden, wenn die Existenz dieser sp�teren
Entscheidung und die Art der zu w�hlenden Alternativen noch ungewiss ist. Es ist
deshalb sinnvoll, Koalitionen über Programme abzuschlie�en, die die angestrebten
Ver�nderungen des Status quo enthalten dies vor allem dann, wenn die Koalitionen
es selber in der Hand haben, bestimmte Punkte der Entscheidung zu stellen und
eigene Alternativen zu formulieren. Aus diesem Grund � der Ungewissheit über
zuk�nftig anstehende Entscheidungen � stellt sich die Situation faktisch meist
auch so dar, dass sich Koalitionen nicht stufenweise aus bilateralen
individuellen Vereinbarung aufbauen, sondern dass sich Koalitionen um bestimmte
Programmentw�rfe herum kristallisieren, die bereits zum Zwecke einer Koalition
entworfen wurden.
Wenn aber eine solche Einsch�tzung in Abstimmung Bl�cke
bereits stattgefunden hat, so ist der Schritt zur Verlagerung der letzte
Entscheidung von den Individuen zu der Koalitionsf�hrung � und damit zu einem
repr�sentativen Mehrheitssystem � nicht mehr weit. Die Individuen haben dann nur
noch die Funktion, Struktur und St�rke der Koalitionen zu bestimmen. Die
endg�ltigen Entscheidungen werden dann auf der Repr�sentantenebene gef�llt.
*VII-94*
Neben dem eigentlichen Stimmentausch gibt es ja auch noch den Kompromiss als
Mittel zur Bildung von Gewinnkoalitionen. Beim eigentlichen Stimmentausch
stimmt Individuum A für die erstrangige Pr�ferenz (die favorisierte Alternative)
des Individuums B, wenn B bei einer andern Alternative für die von A
favorisierte Alternative stimmt. Es schwenkt also jeweils ein Individuum auf die
Position des anderen über. Insofern ist auch der Stimmentausch ein Kompromiss,
denn jeder gibt in einem Punkte nach, um eine gemeinsame Position einnehmen zu
können. Beim Kompromiss im engeren Sinne findet das Entgegenkommen auch im
Rahmen einer Entscheidung statt, indem beide Individuen statt der von Ihnen
urspr�nglich bevorzugten Alternative sich jetzt auf eine Alternative
einigen, die zwischen den beiden Ersteren liegt, die also in den Pr�ferenzrangfolgen beider Individuen zwischen dem beiden urspr�nglichen Alternativen
liegt. Dies kann an einem einfachen Beispiel veranschaulicht werden. wenn die
Pr�ferenz Ordnung zweier Individuen so aussieht:
A: x > y >z > u
.............B: z > y >x > u
So können sich unter Umst�nden beide Seiten auf den Kompromiss einigen, für
die Alternative y zu stimmen, die für beide Individuen zwischen x und z liegt, wenn
dadurch statt der Alternative u, die für beide das gr��te �bel ist, die
Kompromissalternative y gewinnt. (Die Konstruktion eines Beispiels ist nicht
einfach, jedenfalls im Rahmen des Condorcetkriteriums. Denn wie Black und Sen zeigen, kann ein Individuum bei Anwendung des
Condorcetkriteriums durch taktisches Abstimmen h�chstens eine zyklische Mehrheit für
die sonst siegreiche Alternative erzeugen. Es kann jedoch keiner Alternative zur
zyklusfreien Mehrheit verhelfen. ähnliches gilt beim Abstimmen "für das kleinere
�bel". Diese Strategien wirken sich bei simultanen Abstimmung jedoch aus.
Stimmentausch und Kompromiss können auch kombiniert auftreten, wenn jeder
dem anderen nicht v�llig entgegenkommt sondern nur teilweise: "Wenn du bei
Entscheidung I für meine zweitbeste Alternative stimmst, stimme ich bei
Entscheidung II für deine zweitbeste Alternative. für die von dir bevorzugte
Alternative zu stimmen ist für mich unzumutbar, dass du für die von mir
bevorzugte Alternative stimmst, ist für dich nicht zumutbar."
Welche
Formen des Kompromisses gibt es, wenn beide eine mittlere Alternative
w�hlen? Muss immer eine mittlere Alternative existieren? Was ist bei folgenden
Pr�ferenzen?
A: x > u >y> z
B: u > y >z > x
In diesem Fall l�ge keine Alternative bei beiden
Individuen zwischen den beiden bevorzugten Alternativen x und u. In diesem Fall
wäre ein (einseitiger) Kompromiss auf u sinnvoll. u ist diejenige Alternative, die
für beide am besten ist, obwohl nur A hier nachgibt. Kann man dies aber sagen,
wo es sich doch nur um Rangpl�tze handelt, deren Abst�nde intersubjektiv nicht
vergleichbar sind? Vielleicht wäre B eher zuzumuten, x zu w�hlen, als A
zuzumuten ist, u
zu w�hlen.
Der Wert einer Stimme bei einer bestimmten Entscheidung nimmt
zu, je
mehr man sich dem Umfang einer Gewinnkoalition n�hert. Wenn beim
Mehrheits-System bereits 90 von 100 Individuen für die Alternative x stimmen, so
ist die 91. Stimme, die dazu getauscht wird, praktisch wertlos, ebenso die 90.
Stimme, die weggetauscht wird, denn diese Stimmen haben auf das
Ergebnis keinen Einfluss. Anders bei einer Mehrheit von 51 zu 49 für x gegen y.
Hier haben zwei zus�tzliche Stimmen für y für die Anh�nger von y den Wert der
Nutzendifferenz zwischen y und x. Eine zus�tzliche Stimme für y k�nnte die
Beibehaltung des Status quo bedeuten und h�tte für die Anh�nger von y den Wert der
Nutzen-Differenz zwischen x und dem
Status quo.
Wann ist durch eine Alternative x das Condorcet-Kriteriums
erf�llt? Offensichtlich dann, wenn mehr als die H�lfte der Individuen x an die erste
Stelle setzt, wenn also x die absolute Mehrheit besitzt. Dann bekommt x mehr
Stimmen als jede andere Alternative - auch im paarweisen Vergleich. Wenn x nur 49
von 100 Stimmen bekommt, k�nnte y 51 Stimmen haben und damit x auch im paarweisen
Vergleich schlagen. Allerdings gibt es noch sehr viel mehr F�lle, bei denen x das
Condorcet-Kriteriums erf�llt, ohne eine absolute Mehrheit zu besitzen.
Stimmentausch als Kompromiss deuten, als Entgegenkommen im beiderseitigen
Interesse für eine notwendige Einigung
Genau genommen handelt es sich bei
Koalitionsbildungen im Mehrheit System nicht um Stimmentausch, bei dem nach
dem Tausch jedes Individuum über die eingetauschten Stimmen selbstst�ndig
verf�gen kann. Dies ist h�chstens der Extremfall, ein Spezialfall. Und zwar
deswegen, weil abgesehen vom Fall v�lliger Indifferenz die Individuen an den
Entscheidungen interessiert bleiben und dem andern nicht v�llig freie Hand
lassen wollen. Das w�rde auch die m�glichen Vereinbarungen stark einschr�nken,
denn es wären immer noch Kombinationen denkbar aus den Erste Rang Alternativen
beider Individuen
(Ende Heft VII, beendet am 05.03.1976)
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