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Demokratie bei J.St. Mill

 

Inhalt:

Darstellung der Position Mills

Kritik an Mills Demokratievorstellung

 

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Darstellung der Position Mills

Der britische Ökonom und Philosoph John Stuart Mill (1806-73) hat die utilitaristisch fundierte Demokratietheorie in dem 1861 erschienenen Werk "Considerations on Representative Government" weiterentwickelt. John Stuart Mill ist Sohn des Ökonomen James Mill und Schüler von dessen Freund Jeremy Bentham, beides führende Vertreter des Utilitarismus.

Nach Auffassung der Utilitaristen ist eine politische Ordnung danach zu beurteilen, inwiefern sie das Interesse der Gesellschaft fördert, worunter nichts anderes zu verstehen ist als die Gesamtheit der Interessen derjenigen Individuen, die diese Gesellschaft bilden. Mill sucht dementsprechend nach der Regierungsform, die am besten geeignet ist, "die Interessen einer gegebenen Gesellschaft zu fördern." (S. 157. Alle Seitenangaben beziehen sich auf: John Stuart Mill: On Liberty. Representative Government. The Subjection of Women. Three Essays. London. Oxford University Press 1969. Eigene Übersetzung.)

Nach Mills Auffassung ist "die der Idee nach beste Regierungsform diejenige, in der die Souveränität, also die höchste und letztlich kontrollierende Gewalt, bei der Gesamtheit der Gesellschaft ruht. Wobei jeder Bürger nicht nur eine Stimme bei der Ausübung der höchsten Souveränität besitzt, sondern zumindest gelegentlich auch aktiv an der Regierung teilnimmt durch die persönliche Ausübung einer öffentlichen Funktion, sei sie lokal oder allgemein." (S. 186)

Das erste Argument für eine derartige Regierung durch die Gesamtheit aller Bürger besteht nach Mill darin, "dass die Rechte und Interessen (jeder oder) irgendeiner Person nur dann gegen Nichtbeachtung geschützt sind, wenn die interessierte Person selber fähig und gewohnt ist, für diese Rechte einzutreten." (S. 187)

Der Grund dafür liegt in dem, was Mill die "allgemeine Vorherrschaft des Eigeninteresses" bei den Menschen nennt. "Besitzt … nur ein Teil der Gesellschaft politische Macht, so sind die Interessen des anderen Teils gefährdet." Er fährt fort: "Wir benötigen dazu nicht die Annahme, dass jene Klasse, bei der die Macht ausschließlich ruht, die anderen Klassen wissentlich und absichtlich sich selber opfern wird: es genügt, dass die Interessen der Ausgeschlossenen in Abwesenheit ihrer natürlichen Verteidiger ständig in der Gefahr sind, übersehen zu werden; und wenn sie gesehen werden, werden sie mit anderen Augen betrachtet, als es die direkt Betroffenen tun würden." (S. 187 f.)

Dies gilt nach Mill für das Großbritannien seiner Zeit, wo "die arbeitenden Klassen als von jeder direkten Mitwirkung ausgeschlossen angesehen werden können." (S. 188) Außerdem fördert eine Beteiligung des ganzen Volkes an der Regierung die intellektuellen, praktischen und moralischen Fähigkeiten der Bürger. Dementsprechend befürwortet Mill im Prinzip das allgemeine Wahlrecht, übrigens auch für Frauen: "Keine Abstimmungsregelung kann deshalb auf die Dauer befriedigen, in der das Wahlrechts nicht allen erwachsenen Personen offen steht, die es zu erlangen wünschen." (S. 277)

Nach dieser prinzipiellen Befürwortung des allgemeinen Wahlrechts kommen jedoch erhebliche Einschränkungen. So betrachtet Mill es "als völlig unzulässig, dass irgendeine Person an der Abstimmung teilnimmt, ohne in der Lage zu sein, zu lesen, zu schreiben und … die einfachen Rechenoperationen durchzuführen." (S. 277 f.) "Niemand als jene, bei denen eine a-priori-Theorie den gesunden Menschenverstand zum Schweigen gebracht hat, wird fordern, dass Macht über andere, über die ganze Gemeinschaft, Leuten verliehen werden sollte, die nicht einmal die gewöhnlichsten und wesentlichsten Voraussetzungen erworben haben, um für sich selbst Sorge zu tragen, um verständig ihre eigenen Interessen zu verfolgen und jene ihrer nächsten Angehörigen." (S. 278)

Mill fordert deshalb für jeden, der sich in das Wählerverzeichnis eintragen lässt, den Nachweis, dass er lesen, schreiben und rechnen kann. Dies kann dadurch überprüft werden, dass der Betreffende die Aufgabe erhält, einen Satz abzuschreiben und drei Zahlen zu addieren. Zwar sieht Mill, dass es nicht Schuld der Armen ist, dass sie diese Fähigkeiten nicht erworben haben, sondern dass die Gesellschaft hier ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Aber in diesem Konfliktfall müsse die Gesellschaft zuerst den allgemeinen Unterricht einführen, bevor das allgemeine Wahlrecht eingeführt wird.

Allerdings glaubt Mill, dass durch den geforderten Fähigkeitsnachweis nach wenigen Jahren nur noch diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein werden, denen sowieso wenig daran gelegen ist. Mill argumentiert hier also für eine Beschränkung des Wahlrechts auf diejenigen, die gewisse Voraussetzungen für eine informierte politische Meinung mitbringen.

Weiterhin hält Mill es für erforderlich, "dass die Körperschaft, die über die Steuern abstimmt, ausschließlich von jenen gewählt wird, die selber etwas zu den auferlegten Steuern beitragen. Diejenigen, die keine Steuern zahlen, haben jedes Motiv, verschwenderisch zu sein und kein Motiv zu sparen." (S. 279)

Um zur Sparsamkeit bei den öffentlichen Ausgaben anzuhalten, schlägt Mill deshalb eine kleine jährliche Zahlung jedes Wählers vor, die entsprechend der Entwicklung der öffentlichen Ausgaben steigt und fällt, "so dass jeder fühlen kann, dass das Geld, über das abgestimmt wird, teilweise sein eigenes ist und jeder daran interessiert ist, dessen Betrag niedrig zu halten." (S. 280)

Für grundsätzlich erforderlich hält es Mill außerdem, dass die Empfänger von Armenfürsorge vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben: "Wer nicht durch seine Arbeit für seinen eigenen Unterhalt beitragen kann, hat keinen Anspruch auf das Privileg, sich mit dem Geld anderer zu bedienen. Indem jemand in seinem bloßen Lebensunterhalt von den übrigen Gliedern der Gemeinschaft abhängig wird, gibt er seinen Anspruch auf gleiche Rechte mit Ihnen auch in anderer Hinsicht auf." (S. 280)

An beiden Argumentationen wird deutlich, dass auch für Mill die Bürgerrechte da aufhören, wo sie das Eigentum der Vermögenden gefährden könnten. Wieso jemand, der etwa aufgrund unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Krankheit zum Empfänger von Armenunterstützung wird, deshalb seine politischen Mitwirkungsrechte aufgibt, begründet Mill nicht näher und zumindest auf utilitaristischer Grundlage dürfte eine Begründung auch schwer sein.

Mill will also des Lesens, Schreibens und Rechnens unkundige Individuen, die keine Steuern zahlen, sowie Empfänger von Armenunterstützung vom allgemeinen Wahlrecht ausschließen. Hinzukommen noch Bankrotteure und Steuerschuldner. Er meint allerdings, "dass wir auf lange Sicht ... erwarten können, dass alle außer der (hoffentlich) fortschreitend geringer werdenden Gruppe der Empfänger von Armenunterstützung im Besitz des Stimmrechts sein würden." (S. 281) Auf lange Sicht zumindest hält Mill also ein nahezu allgemeines Wahlrecht für wünschenswert.

Jedoch entsteht mit dem allgemeinen Wahlrecht ein neues Problem: "Unter diesen Umständen," so stellt Mill fest, "würde der größte Teil der Wähler aus Handarbeitern bestehen; und die zweifache Gefahr, nämlich die eines zu niedrigen Niveaus der politischen Intelligenz und die einer Klassengesetzgebung würde in einem gefährlichen Ausmaß bestehen." (S. 281)

Als die zwei Hauptgefahren jeder Regierungsform hatte Mill schon zuvor bezeichnet: "1. ungenügende geistige Qualifikation in der herrschenden Körperschaft und 2. der Einfluss von Interessen auf die Regierung, die nicht mit der allgemeinen Wohlfahrt der Gemeinschaft identisch sind." (S. 230 f.)

Diesem Übel will Mill nun dadurch abhelfen, dass er zwar ein allgemeines aber ungleiches, abgestuftes Wahlrechts einführt, je nach dem Grad an Wissen, Intelligenz und Tugend. Seine Argumentation ist dabei die folgende. Er fragt: "Wenn zwei Personen, die ein gemeinsames Interesse an irgendeiner Angelegenheit haben, sich in ihrer Meinung dazu unterscheiden, verlangt dann die Gerechtigkeit, dass beide Meinungen für völlig gleichwertig gehalten werden sollen? Wenn ... die eine die andere an Wissen und Intelligenz überlegen ist ... oder wenn die eine die andere an moralischer Gesinnung übertrifft, so ist die Meinung ... der intellektuell oder moralisch höher stehenden Personen mehr Wert ... Der weisere oder bessere Mann hat einen Anspruch auf größeres Gewicht: die Schwierigkeit besteht darin, zu bestimmen, wer von beiden dies ist." (S. 282)

Für unzulässig und höchstens als vorübergehenden Notbehelf denkbar hält Mill ein Verfahren, das die Überlegenheit des Einflusses an den Besitz knüpft. (S. 283) "Die einzige Sache, die es rechtfertigen kann, der Meinung einer Person ein höheres Gewicht beizumessen ist die geistige Überlegenheit. Was fehlt ist ein ungefähres Maß, um diese festzustellen. Wenn es ein System allgemeiner Bildung gäbe oder ein zuverlässiges allgemeines Prüfungssystem, so könnte die Bildung direkt geprüft werden. Solange dieses fehlt, ist die Art des Berufes einer Person ein gewisser Test. " (S. 284)

Mill befürwortet also ein nach dem Bildungsgrad abgestimmtes Mehrfachstimmrecht als, wie er schreibt, "Gegengewicht zu der zahlenmäßigen Überlegenheit der am wenigsten gebildeten Klasse." (S. 287)

Soweit die Auffassung Mills zur Frage eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Die Schrift " Considerations on Representative Government" erschien in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts, und ist bereits in hohem Maße geprägt von der Auseinandersetzung mit einer zahlenmäßig stark gewachsenen und politisch selbstbewusster werdenden Industriearbeiterschaft. Im Laufe des Jahrhunderts hatten die Arbeiter immer lauter ihren Anspruch auf politische Mitwirkung angemeldet.

So stand im "Programm der Nationalen Union der arbeitenden Klassen" von 1831 die Forderung, "der Nation eine wirksame Reform des Unterhauses zu erringen, deren Basis jährliche Wahlen, Ausdehnung des Wahlrechts auf jeden männlichen Erwachsenen, geheime Stimmabgabe und vor allem kein Eigentum für Parlamentsmitglieder ist" und in der Volkscharter von 1837, die von der sehr breiten Chartistenbewegung getragen wurde, stand an erster Stelle die Forderung: "Eine Stimme für jeden Mann, der mindestens 21 Jahre alt und geistig gesund ist und nicht eine Strafe für ein Verbrechen verbüßt." (Frühsozialisten Bd.1 S.124. Reinbek. Rowohlt Verlag)

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Kritik an Mills Demokratievorstellung


Vor diesen Hintergrund muss man die Argumentation von Mill sehen, dem klar war, dass die Arbeiter auf lange Sicht nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden konnten, und der nach Wegen suchte, um die von ihm befürchtete "Tyrannei der Mehrheit" abzuwenden. Es liegt also auf der Hand, dass die von Mill geforderten Beschränkungen und Unterschiede im Wahlrecht dem Interesse der besitzenden Schichten an der Aufrechterhaltung ihrer politischen Vormachtstellung dienten. Allerdings ist ein darauf gegründeter Ideologieverdacht ("Ideologie" verstanden als interessengebundenes und infolgedessen falsches Denken) noch keine Widerlegung der inhaltlichen Argumentation. Dazu muss auf die von ihm gegebenen Begründungen seiner Position eingegangen werden.

Der eine Grund, den Mill für die von ihm geforderten Beschränkungen und Unterschiede des Stimmrechts angibt, ist die mangelnde intellektuelle und moralische Qualifikation von Individuen bzw. Bevölkerungsschichten zur Mitwirkung an der Regierung. Dieses Argument lässt sich nicht ohne weiteres abtun, denn niemand würde wohl behaupten, dass es auf die Urteilsfähigkeit der Abstimmenden überhaupt nicht ankäme, denn dann müsste z. B. auch kleinen Kindern das Stimmrecht erteilt werden.

Gegen Mills Vorschlag eines nach dem Bildungsgrad abgestuften Wahlrechts lassen sich verschiedene Einwände erheben:

1. Nach Mills eigenen Ausführungen werden Interessen, hinter denen kein Stimmrecht steht, von den Volksvertretungen vernachlässigt. Dann gilt aber auch, dass Interessen hinter denen eine geringere Stimmkraft steht, entsprechend geringer berücksichtigt werden. Das ist aber mit der utilitaristischen Position Mills unvereinbar, die eine unparteiische Gleichberücksichtigung der Interessen aller Individuen verlangt.

2. Mill befürchtet, dass durch ein allgemeines gleiches Wahlrecht die gebildete Minderheit von einer ungebildeten Mehrheit beherrscht wird. Sollte diese Gefahr tatsächlich bestehen, so müsste dies für die Gebildeten ein Grund sein, um der gesamten Bevölkerung die notwendige Information und Bildung zur Aufklärung über ihre eigenen Interessen zu geben. Wo kein allgemeines gleiches Wahlrechte herrscht, fehlt jedoch dies Motiv zur Schaffung einer allgemeinen Bildung.

3. Es ist nicht ausgemacht, dass Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen gegen politische Dummheiten und Verbrechen eher gefeit sind als andere. Die große Anteil der Nazis unter den deutschen Akademikern der 30er Jahre ist ein Beispiel dafür. Hitlers Propagandaminister Josef Göbbels hat in Heidelberg und Marburg Germanistik und Geschichte studiert und war Dr. phil..

4. Selbst wenn es richtig ist, dass die Vielfalt und Komplexität der der politischen Probleme es unmöglich machen, dass sich jeder über alles ein fundiertes eigenes Urteil bildet, so muss dies solange nicht schädlich sein, wie er sich in seiner Stimmabgabe durch Leute beraten bzw. vertreten lässt, die sich zu der jeweiligen Materie ein fundiertes Urteil gebildet haben. Außerdem besteht für die Bürger die Möglichkeit zur Korrektur der eigenen Meinung bei der nächsten Wahl, wenn sich unerwartete Konsequenzen der eigenen Wahlentscheidung herausstellen.

5. Wie alle älteren Demokratietheoretiker geht Mill davon aus, dass die Wähler bei der Abstimmung ein Urteil über das Gesamtinteresse der Gesellschaft, das "Gemeinwohl" abgeben sollen. Dies stellt höhere Anforderungen an den Wähler, als wenn man die Abstimmung als einen Ausdruck der individuellen Interessen des Abstimmenden auffasst.

Es ist also gewöhnlich einfacher zu sagen, welche Politik für einen selber am vorteilhaftesten ist, als zu sagen, welche Politik für das Kollektiv am vorteilhaftesten ist. Anthony Downs  entwickelt in seiner "Ökonomischen Theorie der Demokratie" ein Modell, das von der Annahme ausgeht, dass die Wähler sich in ihren Wahlentscheidungen nur vom eigenen Vorteil leiten lassen.

Mills zweites Argument gegen ein gleiches Wahlrechte besteht darin, dass dadurch die Regierung "unter den Einfluss von Interessen gerät, die nicht mit der allgemeinen Wohlfahrt der Gemeinschaft identisch sind" (S. 231), nämlich den Klasseninteressen der Arbeiter, die im damaligen Großbritannien die Mehrheit der Bevölkerung darstellten.

An welche Gefahren denkt Mill konkret? Er schreibt: "In allen Ländern gibt es eine Mehrheit von Armen und eine Minderheit, die im Unterschied dazu reich genannt werden kann. Zwischen diesen zwei Klassen besteht in vielen Fragen ein völliger Gegensatz der offenbaren Interessen. Wir wollen annehmen, dass die Mehrheit genügend verständig ist, um einzusehen, dass es nicht zu ihrem Vorteil dient, die Sicherheit des Eigentums zu schwächen und dass diese durch jeden Akt willkürlicher Plünderung geschwächt würde. Aber besteht nicht eine erhebliche Gefahr, dass sie den Besitzern von Vermögen und den größeren Einkommen einen unfairen Anteil oder sogar die Gesamtheit der Steuerlast auferlegen?" (S. 239)

Diese Argumente Mills können zumindest in der vorliegenden Form wenig überzeugen, denn wenn nach utilitaristischer Auffassung die unparteiische Berücksichtigung der Interessen aller Individuen gefordert ist, so kann das eben auch bedeuten, dass die Interessen einer Minderheit gegenüber den Interessen der Mehrheit zurücktreten müssen. Es ist also ohne weiteres möglich, dass das Interesse eines Teils der Bevölkerung mit dem Gesamtinteresse zusammenfällt und dass eine Umverteilung des Eigentums zu Gunsten der wirtschaftlich Schwachen über die Besteuerung zwar gegen das Interesse der Vermögenden ist, aber trotzdem unter dem Gesichtspunkt des Gesamtinteresses gerechtfertigt ist.

Allerdings hat Mill Recht, wenn er betont, dass das Mehrheitsinteresse sich nicht notwendig mit dem ethisch vertretbaren Gesamtinteresse decken muss und dass es bei Anwendung  des reinen Mehrheitsprinzips zu einer ungerechtfertigten Unterdrückung von Minderheiten kommen kann. Dies gilt vor allem für Gesellschaften mit ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten.

 

Literatur:

John Stuart Mill: On Liberty. Representative Government. The Subjection of Women. Three Essays. London. Oxford University Press 1969

 

Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
   
Utilitarismus und Demokratie ** (23 K)
    Liberalismus und allgemeines gleiches Wahlrecht * (17 K)

 

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Letzte Bearbeitung 25.05.2008 / Eberhard Wesche

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