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Ist ein Konsens über Normen möglich?

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Eine andere Art der ethischen Fragestellung

Angesichts des fehlenden Fortschritts auf dem Gebiet der Ethik und angesichts des fortdauernden Streits zwischen miteinander unvereinbaren ethischen Überzeugungen ist eine skeptische Haltung gegenüber einem Programm zur Entwicklung einer allgemeingültigen Ethik verständlich und tatsächlich weit verbreitet. Doch ist dies sicherlich nicht das letzte Wort der Philosophie. Ein möglicher Weg aus der Sackgasse besteht darin, dass man die Frage anders stellt als bisher üblich.

Statt zu fragen: "Gibt es allgemein verbindliche moralische Normen?", so als existierten diese allgemeingültigen Normen irgendwo, sollte man fragen:
- Was sind die Kriterien dafür, dass moralische Normen allgemeine Anerkennung finden können?
- Welche ethischen Prinzipien sind eher akzeptabel bzw. konsensfähig als andere und warum?
- Welche Begründungen für moralischen Normen sind nachvollziehbar und akzeptabel und welche Art von Begründungen scheiden von vornherein als nicht akzeptabel aus?

Wenn wir die Frage nach dauerhaft konsensfähigen Normen auf uns selber anwenden, gelangen wir zu der Frage: "Was können wir alle gemeinsam am ehesten dauerhaft wollen" bzw. "Welche Normen können am ehesten dauerhaft unsere Anerkennung finden?"

Wie muss ein System von Regeln und Institutionen des Zusammenlebens aussehen, das von allen beteiligten und verständigen Individuen (am ehesten) akzeptiert werden kann, wobei die Individuen keinerlei Zwang ausgesetzt sind außer der Verpflichtung auf das Ziel der Einigung?


Was ist mit der "Konsensfähigkeit" von moralischen Normen gemeint?

Eine moralische Norm ist dann allgemein konsensfähig, wenn ihr unter idealen Diskussionsbedingungen jedes der beteiligten Individuen (das die Argumente versteht und das einen allgemeinen zwangfreien Konsens anstrebt) tatsächlich am ehesten zustimmen würde. 

Ideale Diskussionsbedingungen orientieren sich allein am Ziel der Wahrheitsfindung. Es gibt also keine Begrenzungen aufgrund von Zeitmangel oder Informations- und Entscheidungskosten. Die Diskussion ist "handlungsentlastet". Es  wird keinerlei Zwang oder Druck ausgeübt außer dem "Zwang" des besseren Arguments.

Die Forderung nach einer zwangfreien Argumentation verbietet nicht den Hinweis auf unvermeidlich eintretende Folgen eines bestimmten Verhaltens ("Wenn keine Maßnahmen der Familienplanung ergriffen werden, wird sich die Zahl der Menschen in den nächsten 100 Jahren verdoppeln.")

Die Bedingung der Zwangfreiheit wird jedoch verletzt, wenn als "Argumente" Drohungen oder Versprechungen vorgebracht werden ("Dies ist Gottes Gebot. Wer Gottes Gebot missachtest, der wird böse enden.")Um für die Konsensfindung  brauchbar zu sein, müssen Begründungen und Argumente intersubjektiv nachvollziehbar sein. Ein Argument ist dann intersubjektiv nachvollziehbar, wenn es verständlich formuliert ist und wenn es von anderen geteilt und übernommen werden kann.


Die Analogie zur Diskussion in den Erfahrungswissenschaften

Man kann die  Diskussion über die allgemeine Konsensfähigkeit von Normen mit der erfahrungswissenschaftlichen Diskussion über die Wahrheit von Aussagen vergleichen, um zu verdeutlichen, was mit einer zwangfreien, am Konsens orientierten Diskussion gemeint ist.

So wie über die Wahrheit faktischer Aussagen nicht abgestimmt werden kann, so kann man auch über die Konsensfähigkeit einer Norm weder abstimmen noch kann irgendein Wissenschaftler oder irgendeine Versammlung von Wissenschaftlern darüber entscheiden, ob eine Norm konsensfähig ist oder nicht. Die 'Konsensfähigkeit' einer Position ist also nur argumentativ zu stützen oder anzugreifen.

Ein Wissenschaftler behauptet seine These in dem Sinne, dass er damit den Anspruch an alle andern verbindet, diese These ebenfalls zu bejahen. Als moderner Wissenschaftler ist es für ihn selbstverständlich, dass er für seine Behauptung intersubjektiv nachvollziehbare (konsensfähige) Gründe anführen muss wie z. B. die genaue Beschreibung der Versuchsanordnung und der gewonnenen Resultate.

Dass man zur Beantwortung von Fragen nach der Beschaffenheit der Wirklichkeit kontrollierte Beobachtungen und Experimente machen muss, war noch vor ein paar hundert Jahren keineswegs unumstritten. Die Methodologie der Erfahrungswissenschaften musste sich mühsam durchsetzen und ist nicht von heute auf morgen entstanden.

Wenn ich behaupte, dass eine bestimmte Norm allgemein konsensfähig ist, so tue ich das in ähnlicher Weise, wie wenn ich behaupte, dass eine bestimmte Beschreibung eines Sachverhaltes wahr ist. Für beide Arten von Behauptungen habe ich meine Gründe und gegenüber dem, der meine Behauptungen bestreitet, nenne ich meine Gründe und bin für Gegenargumente jederzeit offen.


Das Streben nach einem Konsens ist die einzige Voraussetzung

Der Wille zum allgemeinen Konsens, das Sich-Einlassen auf die Fragestellung "Welche Normen sind am ehesten allgemein konsensfähig?",  ist das einzige, was vorausgesetzt wird.

Die Begründung für diese Voraussetzung ist einfach: 
Wem es überhaupt nicht um allgemein akzeptable Normen und um deren - von anderen nachvollziehbare - argumentative Begründung geht, mit dem erübrigt sich auch jegliche Diskussion über die Gültigkeit von Normen. Denn wenn ich ihm entgegenhalte, dass ich ein Argument von ihm nicht akzeptieren kann, so hat das für ihn keine Relevanz, denn er diskutiert nicht, sondern er monologisiert.  

Es hat weitreichende Konsequenzen, wenn jemand den Willen zum Konsens nicht teilt und z.B. die Diskussion mit dem Hinweis verlässt: "Ihr seht ja, dass wir uns nicht einigen können!"

Man kann das zwar immer tun, aber damit hat man zugleich jeglichen Anspruch auf Allgemeingültigkeit  - auch der eigenen Position - aufgegeben. Damit hält man sich ob man sich darüber im KLaren ist oder nicht die Option für eine gewaltsame Lösung von Konflikten offen.

Aus dem Willen aller Beteiligten zum Konsens folgt, dass alle Argumente daraufhin zu prüfen sind, ob sie diesem Ziel förderlich sind oder nicht. Dies ist die Grundlage für eine Methodologie normativer Erkenntnis.

Durch den "Zwang" zum Konsens müssen die Beteiligten von ihren bestehenden Meinungen und ihren eigeninteressierten Positionen abrücken, sie müssen Wege der Einigung suchen, die Bedürfnisse und Interessen der andern berücksichtigen, sich im Kompromiss entgegenkommen und einen überparteilichen Standpunkt einnehmen.

Die Analogie zur Theorie der rationalen Entscheidung: Welche Alternative ist eher konsensfähig?

Für die Ethik ist die Analogie zur rationalen Entscheidungstheorie passend, wo die Entscheidungen nicht als richtig oder falsch sondern als besser oder schlechter für einen Akteur eingestuft werden. Daraus kann dann die Bestimmung der vergleichsweise besten Handlungsalternative erfolgen.

Da es aber Entscheidungskosten gibt, also Kosten der Ermittlung der besten Alternative, wird man die Suche nach der besten Alternative u. U. bereits dort abbrechen, wo man eine befriedigende Lösung ('satisficing solution') gefunden hat. Man weiß ja oft nicht, ob überhaupt - und wenn ja, mit welchem Aufwand - eine noch bessere Lösung gefunden werden wird.

Wenn die normative Frage z. B. relativ unwichtig ist, wird man wegen der Entscheidungskosten nur ein sehr einfaches und grobes Verfahren der Beantwortung wählen.

Da es sich bei normativen Fragen gewöhnlich nicht um singuläre Handlungsprobleme handelt, sondern um wiederkehrende, strukturelle Probleme und Lösungen, kann man auch nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum verfahren, das heißt, man probiert Regelungen aus und verbessert sie dann weiter (Poppers  "trial and error").

Daraus folgt, dass man eigentlich nur nach einem Kriterium zu suchen hat, das zwischen verschiedenen möglichen normativen Regelungen eine Auswahl trifft. Man sollte nicht die Alternative aufstellen "anerkennbar – nicht anerkennbar" analog zu "wahr – falsch", sondern man sollte fragen: "Welche Alternative ist eher anerkennbar?" analog zu "besser – schlechter". (So wie man auch von "mehr sozialer Gerechtigkeit" spricht.)

Nicht die in einer gegebenen Situation absolut beste aller möglichen Gesellschaftsordnungen ist zu finden, sondern ausgehend von der vorhandenen Ordnungen und ihren Problemen ist nach realisierbaren Verbesserungen zu suchen, was allerdings auch grundsätzliche "revolutionäre" Änderungen nicht ausschließt.

Die Alternative: "Geltung einer Norm: ja oder nein?" kommt nicht in der Diskussion auf sondern erst dort, wo bestimmte normative Alternativen durch soziale Mechanismen verbindlich "gesetzt" wurden. Hier kann man fragen: "Gilt die Norm oder gilt sie nicht?"

Die Zuspitzung auf "wahr oder falsch" entsteht auch bei der Frage, ob eine bestimmte Norm für eine bestimmte Handlung "einschlägig" ist oder nicht. (Ist eine bestimmte Handlung z. B. "Raub" im Sinne des Strafgesetzbuches oder nicht? Es gibt dann nur die Entscheidung: "verboten - erlaubt" oder "geboten – nicht geboten".)

Bei der Konstruktion einer allgemein akzeptablen Ethik sollte man nicht der Vorstellung nachjagen, dass es in jedem Fall die "einzig wahre" Lösung geben muss. Die Situation ist eher so, dass für bestimmte Konflikte und die daraus entstehenden ethischen Probleme verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden und dass es dann darauf ankommt, diejenige Alternative zu bestimmen, die vergleichsweise am ehesten allgemein akzeptiert werden kann.

Es wird also z. B. nicht die allgemein akzeptable Regelung bezüglich der Verteilung der Konsumgüter geben, sondern nur Regelungen, von denen die eine mehr und die andere weniger allgemein akzeptabel ist. 


Was ist konsensfähig und was nicht?

Unter dem Gesichtspunkt der intersubjektiven Nachvollziehbarkeit gibt es bereits eine Reihe brauchbarer moralischer Argumente und einsichtiger Begründungen. Dazu gehören Argumente wie:

- "Was wäre, wenn jeder so handeln würde wie Du? Das würdest Du doch auch nicht wollen"

- "Möchtest Du so behandelt werden, wie Du andere behandelst? Das würdest Du doch auch nicht wollen"

- "Du musst andern das gleiche Recht zugestehen, das Du Dir herausnimmst!"

- "Versetz Dich doch mal in meine Lage! Dann wärst Du sicherlich nicht mit dieser Regelung einverstanden"

- "Wenn ich dasselbe mit Dir machen würde, dann hättest Du schon lange protestiert"

- "Das schadet doch niemandem. Warum soll ich es also nicht tun, wenn es mir gefällt?"

- "Du darfst nicht nur Deine eigenen Interessen im Auge haben. Denk auch mal an die Interessen der andern!"

- "Du darfst andern nicht mehr zumuten, als was Du selber bereit wärst zu ertragen!"

- "Auch Du könntest mal unverschuldet in eine solche Notlage kommen, und dann würdest Du doch auch erwarten, dass man Dir hilft"

- "Es gibt keinen Grund, Dich besser zu behandeln als andere. Auch nicht wegen Deiner schönen blauen Augen und auch nicht weil Du XYZ heißt"

- "Eine solche Regel lehne ich ab, weil sie mich ohne sachlichen Grund benachteiligt"

- "Damals hast Du in einem gleich gelagerten Fall aber ganz anders geurteilt"

- "Zwischen beiden Fällen gibt es relevante Unterschiede z. B. hinsichtlich der Zahl der Betroffenen. Deshalb kann man nicht beides über einen Kamm scheren"

- "Dies ist für Dich und für mich geltendes Recht und jeder von uns hat sich daran zu halten (es sei denn, Du hättest gute Gründe, die bestehende Rechtsordnung insgesamt zu verwerfen)"

- "Für Dich bedeutet diese Alternative doch nur eine geringfügige Einschränkung, aber für mich wäre das eine sehr große Verbesserung"
etc. etc.

Dies sind alles moralische Argumente, die sich an einer allgemeinen Konsensfähigkeit orientieren.

 Nicht konsensfähig in diesem Sinne sind z. B. "parteiliche" Normen, die zwischen zwei Fällen normative Unterschiede machen nicht weil dort sachliche Unterschiede bestehen sondern allein deswegen, weil es sich das eine Mal um das Individuum (bzw. die Gruppe) X handelt und das andere Mal nicht.  Was sollten die andern auch für einen Grund haben, den Privilegien von X zuzustimmen?

Nicht konsensfähig sind solche Normen, die normative Unterschiede aufgrund von empirischen Merkmalen machen, die für eine normative Beurteilung irrelevant sind. Bei der Beurteilung einer Körperverletzung ist es z. B. irrelevant, ob der Täter blond war oder dunkelhaarig, ob er es an einem Donnerstag oder Freitag getan hat, ob es in Hamburg oder München geschah usw. (Zu klären bleibt hier allerdings, warum diese Merkmale irrelevant sind.)

Nicht konsensfähig sind Begründungen, die Annahmen über die Wirklichkeit enthalten, die nicht direkt oder indirekt an der Wahrnehmung intersubjektiv nachprüfbar sind. (wie z. B. "Diese Regeln hat Gott Moses am Berg Sinai verkündet" oder "Diese Regeln hat Mohammed gegeben und Mohammed ist Gottes Prophet" ) 

Allgemein konsensfähig scheinen gewisse elementare Rechte zu sein, die jedem mündigen Individuum zugestanden werden: Das Recht, frei zu handeln (sich zu bewegen, sich zu kleiden, seine Meinung zu äußern, sich mit anderen zusammenzuschließen) solange nicht die konsensfähigen Rechte anderer verletzt werden. ((Die Begründung für die Konsensfähigkeit dieser "Menschenrechte" wären noch genauer zu klären.))

Konsensfähig zu sein scheint mir auch das Ziel, den Untergang der Menschheit zu verhindern. Allerdings lassen sich daraus nur mit Hilfe zusätzlicher Annahmen konkrete Normen ableiten.

Wenn jemand sein persönliches Glück an die oberste Stelle setzt, ist ein Konsens nicht möglich. Deshalb scheidet eine solche "egoistische" Position als nicht allgemein konsensfähig und damit ungeeignet für eine allgemeingültige Ethik aus.

Ethische Normen, die sich nicht personunabhängig formulieren lassen, sind nicht allgemein akzeptabel.

Unter gleichen persönlichen und situationsbezogenen Bedingungen gelten auch die gleichen Rechte und Pflichten für Individuen und Gruppen.

Es darf in der ethischen Beurteilung von zwei  gleichartigen Fällen kein Unterschied gemacht werden, nur weil es sich dabei um verschiedene Personen handelt.

Daraus folgt unter anderem:
Wenn jemand in einer bestimmten Situation bestimmte für ihn vorteilhafte Normen vertritt, so schafft er damit einen "Präzedenzfall" auf den man sich ihm gegenüber berufen kann. Er muss deshalb diese Normen auch dann gelten lassen, wenn die Rollen einmal "vertauscht" sind und ein anderer die Vorteile hätte.

Will er den neuen Fall anders als den alten beurteilen, so muss er einen für die ethische Beurteilung relevanten Unterschied zwischen beiden Fällen aufzeigen. In der Alltagssprache heißt dies, dass "nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf".

Ein konkretes Beispiel dazu:
Wenn die Regierung der USA den Irakkrieg damit rechtfertigt, dass dadurch ein Diktator beseitigt werden soll, der über Massenvernichtungswaffen verfügt, so muss sie diese normative  Begründung nicht nur in Bezug auf den Irak sondern in Bezug auf alle Länder gelten lassen. Damit hat sich die Regierung der USA jedoch auf zahlreiche "Demokratisierungs- und Entwaffnungskriege" festgelegt. Und wer will das?

Außerdem haben die Regierungen der USA und Großbritanniens mit der eigenmächtigen Auslegung der Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates (der Begriff "ernste Maßnahmen" umfasse auch "Kriegführung" ) einen weiteren Präzedenzfall geschaffen, der für das Bemühen um eine internationale Rechtsordnung katastrophal ist. Man muss sich nur vorstellen, dass andere Staaten in Zukunft ebenso verfahren werden. 

Dies ist besonders problematisch, wenn von der Regierung der USA gleichzeitig der Aufbau einer internationalen Gerichtsbarkeit abgelehnt wird, die durch eine verbindliche Auslegung solcher Resolutionen verhindern könnte, dass die Staaten "Richter in eigener Sache" sind.

Wenn jemand ethisch problematisch handelt, so muss er sich demnach immer die Frage gefallen lassen: "Was wäre, wenn alle so handeln würden, wie du?" Wenn er nicht damit einverstanden ist, dass sich auch alle andern "die Maxime seines Handelns" zu eigen machen, so hat er damit gezeigt, dass seine Handlungsweise nicht konsensfähig ist (vgl. Kants Kategorischen Imperativ).

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Bestimmte Begründungen erweisen sich von vornherein als untauglich:
"… weil ich es so will" oder
"… weil ich es bin" oder
"… weil es (meines) Gottes Gebot ist" oder
"… weil man es eben so macht". 

Und es wird verständlich, warum andere Begründungen eher geeignet zu sein scheinen, allgemein akzeptiert zu werden, wie z. B.
 "… weil es für uns beide besser ist, wenn wir uns an ein solches Verbot halten",
"… weil es allen schaden würde, wenn jeder so handeln würde",
"… weil ein von uns angerufener unparteiischer Dritter so entschieden hat",
"… weil Du es mir versprochen hast",
etc. etc.

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Es tritt kein Konsensproblem auf, wenn Individuen freiwillig größere Opfer für die Gesellschaft bringen als andere.

Auch das Handeln der Individuen, das nur diese jeweils selber betrifft, stört nicht die Übereinstimmung der Gesellschaftsmitglieder. "Heroismus" und "Privatsphäre" können deshalb von einer sozialen Normierung ausgenommen werden.

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Bei der Frage nach der allgemeinen Konsensfähigkeit einer Norm sind u. U. auch kommende Generationen zu berücksichtigen. Wir müssen uns also fragen, ob wir die strittige Norm auch gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern verantworten und rechtfertigen könnten.

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Das Konsenskriterium ist auf der Ebene der theoretischen Diskussion unverzichtbar. Was machen wir denn, wenn wir diskutieren und argumentieren? Wir stellen "Behauptungen" auf, worunter ich Sätze verstehe mit dem Anspruch auf "Richtigkeit", d. h. auf eine zeit- und personunabhängige Geltung. Wir versuchen unsere Behauptungen zu "begründen", d. h. wir bringen "Argumente" vor, um diesen Anspruch einzulösen. "Argumente" bilden logische Brücken zwischen bereits anerkannten Prämissen und den strittigen Behauptungen (oder deren Verneinungen).

Das Ziel einer theoretischen Diskussion ist also immer die Zustimmung zu den aufgestellten Behauptungen, d. h. die Herstellung eines dauerhaften und allgemeinen Konsens.

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Was ist, wenn der andere einer Norm nicht zustimmt? Ist damit die Diskussion zu Ende? Nein, denn der andere kann nicht einfach auf seiner Ablehnung beharren. Er ist seinerseits verpflichtet, für seine Behauptungen allgemeine Anerkennbarkeit anzustreben. Nicht nur die These des einen, sondern auch die Ablehnung der These durch den andern muss intersubjektiv nachvollziehbar sein. 

Derjenige, der faktisch nicht zustimmt, muss intersubjektiv nachvollziehbar darlegen können, warum jemand in seiner Lage nicht zustimmen kann. Die unbegründete Ablehnung ist nicht maßgebend, sie zeigt höchstens ein Problem an. Es geht dann darum, im Falle des konkreten Dissens methodische Prinzipien zu bestimmen, die allgemeine Anerkennung finden und den Dissens auflösen können.

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Mit dem "Sich-hineinversetzen-in-die-Lage-jedes-Beteiligten" ist nicht gemeint, dass man auch dessen vorab bestehende ethischen Überzeugungen übernehmen soll. Die tatsächliche "Lage", in der sich ein Mensch  befindet,  lässt sich empirisch beschreiben, ohne deshalb Bezug auf dessen Vorstellungen und Überzeugungen nehmen zu  müssen. 

Es ist eher umgekehrt: Wenn jeder Beteiligte an seiner bestehenden Überzeugung ohne intersubjektiv nachvollziehbare, von anderen nicht nur verstehbare sondern auch teilbare Gründe festhält, dann kann der von allen  anzustrebende Konsens nicht erreicht werden.

Daraus folgt, dass es methodisch nicht zulässig ist, an den eigenen moralischen "Vor–Urteilen" unabhängig von ihrer Begründbarkeit festzuhalten.

Jeder Teilnehmer an der Suche nach allgemein konsensfähigen Normen muss also bereit sein, die von ihm eingebrachten Meinungen und Überzeugungen in Frage stellen zu lassen. Das heißt, er muss seine Behauptungen anders begründen als mit dem lapidaren Hinweis, dass dies eben aus seinem Glauben oder seiner Weltanschauung folge.

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Sind die "Werte" oder "Ideale" eines Individuums in der gleichen Weise elementar wie "Interessen" ? Müssen sie bei der Bestimmung allgemein anerkennbarer Normen des Handelns deshalb in der gleichen Weise behandelt werden wie die Interessen? Gibt es eine "Wertschau" ein "Wertempfinden" das neben den Interessen zu berücksichtigen ist?

Wertgefühle oder Ideale sind psychologisch verankerte normative Orientierungen, die einem zur "zweiten Natur" geworden sind. In der Sozialpsychologie tauchen sie wohl meist als "Einstellungen" ("attitudes") auf. Sie sind Ergebnis des Sozialisationsprozesses und müssen als empirisch vorhandene Bedingungen Berücksichtigung finden z. B. bei der Frage der Durchsetzbarkeit einer Norm und den damit zusammenhängenden Motivationsproblemen (Überforderung, mangelnde Identifikation), nicht jedoch als Argumente bei der Bestimmung allgemein anerkennbarer Normen.

Dagegen kann man einwenden, dass die Abgrenzung zwischen Werten und Interessen schwierig ist. Interessen seien ebenfalls erlernt und sekundär sind. Nehmen wir z. B. ein Interesse an Ordnung und Sauberkeit. Ist das eine Wertorientierung oder ein zu berücksichtigendes Interesse? Was ist mit religiös begründeten Wünschen und Zielen? Auf jeden Fall müssen die vorhandenen Wertgefühle reflektiert werden auf ihre Entstehungsgeschichte. Dasselbe gilt für Motivationen wie Schuldgefühle und Gewissensbisse. Sie stellen das Ergebnis einer bestimmten moralischen Erziehung dar. Sind jedoch nicht einfach durch rationale Argumentation zu beeinflussen. Obwohl z. B. jemand vernunftmäßig davon überzeugt ist, dass sexuelle Selbstbefriedigung nichts Schlechtes ist, kann er trotzdem weiterhin Schuldgefühle deswegen haben, weil ihm dies sehr früh beibegracht wurde.

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Bei der Gewichtung der individuellen Interessen bzw. Willen gilt die methodische Regel:

Wenn zwischen zwei Interessenlagen keine faktischen Unterschiede festzustellen sind, dann gelten sie als gleich gewichtig bzw. als gleichermaßen zu berücksichtigen. d. h. es macht keinen Unterschied, um wessen Interessen es sich handelt.

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Es muss zwischen zwei Arten des Streits um Normen unterschieden werden:

Zum einen gibt es den Streit zwischen Individuen mit unvereinbaren Interessen um die gerechteste Lösung des Konfliktes.

Zum andern gibt es den Streit zwischen unbeteiligten Dritten mit verschiedenen Meinungen hinsichtlich der gerechtesten Lösung des Konfliktes.
(?)
Relevant für die Lösung des Konfliktes ist nur der erstere Streit.

Wenn der Konflikt durch die für alle Beteiligten gerechteste Lösung beendet wurde, braucht die Meinung über die Lösung nicht mehr zu interessieren.
((Muss auf der ersten Ebene nicht auch mit Meinungen über Gerechtigkeit argumentiert werden?))

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Wenn eine Norm unter der Annahme ihrer (völligen) Befolgung allgemein anerkennbar ist, so kann sich daraus noch nicht unmittelbar die Pflicht für den Einzelnen ergeben, diese Norm zu befolgen. Dies wäre erst auf einer zweiten Stufe möglich.

Es müsste geklärt werden, ob die allgemeine Befolgung der Norm realisierbar ist und wenn ja, in welchem Maße und mit welchem Aufwand. Und im Falle einer nur teilweisen Befolgung wäre zu klären, wie sich Normverletzungen auswirken.

Es kann ja sein, dass eine einzige Normverletzung den ganzen Vorteil zunichte macht, so dass die Befolgung durch alle anderen sinnlos wird.

Oder es kann sein, dass die Norm eine moralische Überforderung der Individuen darstellt, weil starke  Motive der Befolgung entgegenstehen. Beispiele? Es könnte zum Beispiel die Norm geben, dass man auf Fragen, die einem jemand anderes stellt, nach bestem Wissen antworten soll. Aber wenn der andere seine Kenntnisse nicht preisgibt, so verschafft er sich mir gegenüber vielleicht einen Vorteil, der mir schadet. Hier geht es z. B. um Trittbrettfahrer. Oder wenn eine Norm Selbstlosigkeit fordert, die dann doch keiner verwirklicht. Deshalb werden zu Recht viele Normen nur unter der Bedingung der wechselseitigen Erfüllung als verpflichtend angesehen.

Wenn mich jemand töten will, so bin ich berechtigt, ihn vorher notfalls meinerseits zu töten. Aufgrund der Notlage bin ich entschuldigt. Wenn die andern lügen, ihre Versprechen nicht halten und ihre Arbeitspflichten nicht erfüllen, dann entfällt auch für mich die Pflicht dazu, denn dadurch werde ich noch schlechter gestellt als ohne Norm, d. h. ich kann nicht mehr zustimmen.

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Warum ist es wichtig, nach solchen Normen zu suchen, denen jeder allein aufgrund von Argumenten zustimmen kann?

Wenn jemand Normen befolgen soll, deren Berechtigung er nicht selber einsehen kann, so kann er sie nur gezwungenermaßen befolgen, er beugt sich dann bloßer Gewalt.

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Es gibt die Vereinfachung der Konsensfähigkeit durch das Prinzip:
Es kommt nur auf die Anerkennung durch die jeweils Betroffenen an. Betroffen sein:
Unterscheidung danach, ob faktisch die eigenen Lebensumstände verändert werden oder ob ich mich nur mit anderen identifiziere.

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Muss man nicht tief sitzende Gefühle berücksichtigen, auch wenn man weiß, dass sie "irrational" sind?  (z. B. die Abneigung, das Fleisch von Tieren zu essen, mit denen man sonst liebevoll umgeht).
Ähnlich ist es mit dem anerzogenen Ekel gegen den Verzehr von Schweinefleisch. Ganz deutlich ist das beim Kannibalismus. In der europäischen Kultur gibt es eine tief sitzende Scheu vor der Berührung des menschlichen Leichnams. Andererseits heißt es auch, dass Menschen in extremen Notsituationen das Fleisch von Toten gegessen haben sollen, um nicht zu verhungern. Haben sie sich schuldig gemacht? Ich denke nein.

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Wenn ich eine Norm befolgen soll, die für mich nicht anerkennbar ist, so ist dies Gewalt gegen mich. Wenn der andere die Norm mir im Bewusstsein ihrer Nicht-Anerkennbarkeit durch mich trotzdem aufzwingt, entfällt für mich die Pflicht zur Befolgung. Allerdings handelt es sich beim "Gesellschaftsvertrag" um ein ganzes System von Regeln. Eine einzelne Ungerechtigkeit rechtfertigt noch nicht den Bürgerkrieg.

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Problematisch ist es, wenn jemand bei dem Versuch, zu einem Konsens hinsichtlich des Problems "Abbruch einer Schwangerschaft" zu kommen, seine bestehenden Überzeugungen in dieser Frage als Argument einbringen will, das bei der Konsensfindung zu berücksichtigen sei. Dies kann nicht zulässig sein, denn es werden ja gerade alle Überzeugungen in Frage gestellt um die richtige Antwort zu finden. Dann können die faktisch bestehenden Überzeugungen jedoch kein Argument sein."

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Wenn Normen als verbindlich erklärt werden und mit Hilfe von Sanktionen durchgesetzt werden, ohne dass für diese Normen zugleich der Anspruch erhoben wird, dass sie allgemein konsensfähig sind, so handelt es sich um ein reines Gewaltverhältnis gegenüber jenen, die dieser Norm nicht zustimmen können.

Wenn dem so ist, muss jeder, der keine auf reiner Gewalt beruhende soziale Ordnung will, die Frage nach der Konsensfähigkeit der von ihm vertretenen moralischen Vorstellungen stellen.

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Intersubjektive Anerkennbarkeit

Zum besseren Verständnis dessen, was mit der Forderung nach "allgemeiner Konsensfähigkeit" gemeint ist, verhilft vielleicht ein Blick auf die empirischen Wissenschaften. Hier ist der entscheidende Durchbruch gelungen, als man sich streng auf Methoden und Argumente beschränkte, die allgemein nachvollziehbar waren.

Die modernen Naturwissenschaften sind in ihren Methoden auf "intersubjektive Nachprüfbarkeit" angelegt, was andererseits nicht bedeutet, dass es keine unterschiedlichen Meinungen unter den Wissenschaftlern eine Faches gäbe. Und was erst recht nicht bedeutet, dass auch alle übrigen  Menschen wissenschaftlich denken und deren Ergebnisse akzeptieren würden!

Trotzdem ist die Forderung nach allgemein nachvollziehbaren Methoden und auch Begründungen von Theorien zentral für die Naturwissenschaften und ihren Fortschritt.

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Wenn ich nach Normen suche, die alle gemeinsam zwangfrei anerkennen können, so beinhaltet das nicht die Ansicht, dass es ein Leben ohne die Anwendung von Zwang oder Gewalt geben könne. Menschen sind keine Engel, und auch die  Verletzung konsensfähige Normen kann für den einzelnen vorteilhaft sein. Deshalb wird z. B. Gewalt und Zwang zur Durchsetzung der Normen erforderlich bleiben. Ob jedoch eine Norm "richtig"  ist, darf keine Frage der überlegenen Macht sein.

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Der Dogmatiker kann natürlich aus der Argumentation aussteigen und versuchen, mir seine moralischen Vorstellungen aufzuzwingen, aber er soll dann bitte  nicht den Anspruch erheben, mir gegenüber in irgendeiner Weise "recht zu haben". Diesen Anspruch kann er nur durch "Vernunftgründe" (Argumente) einlösen, nicht jedoch durch die Schaffung entsprechender "Beweggründe" (Drohungen).

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Was ist ein Argument dafür, dass ich mich in einer bestimmten Weise verhalten soll? Wenn in einer dunklen Straße plötzlich jemand eine Pistole auf mich richtet und mir die linke Hand fordernd entgegenhält, ist das ein Argument dafür, dass ich ihm meine Brieftasche geben soll? Ist eine Drohung mit Gewalt ein Argument?

Ich gehe in meinem Ansatz davon aus, dass Argumentation und Diskussion gewaltfrei sein müssen. Sind Drohungen mit Gewalt das Ende der Diskussion, das Ende der Wahrheitssuche? Wenn ich dem Straßenräuber schädliche Konsequenzen wie lebenslange Freiheitsstrafe ankündige, ist das ein Gegenargument? Diskutieren wir miteinander?

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Wenn der zwanglose allgemeine Konsens über Regeln des Handelns an der Verschiedenheit der Individuen scheitert, dann kann es eine allgemeinverbindliche normative Ordnung nur als  Zwangsordnung geben, die zumindest gegenüber bestimmten Individuen nicht gerechtfertigt werden kann.

Wenn man dies nicht will, dann muss man erweiterte Anstrengungen um einen Konsens unternehmen. Wie kann man feststellen, ob eine bestimmte Norm eher allgemein konsensfähig ist als eine andere?

Ich gehe von der Prämisse aus, dass ein Individuum einer Norm umso eher zustimmen kann, je besser es bei allgemeiner Befolgung dieser Norm gestellt ist. Dabei nehme ich an, dass auch Aussagen sinnvoll sind wie: "Individuum A wird bei Realisierung der Norm n1 schlechter gestellt als Individuum B bei Realisierung der Norm n2."

Diese Art von interpersonellem Vergleich soll an einem konkreten Beispiel, der Aufteilung von 10 Äpfeln auf 2 Individuen A und B veranschaulicht werden:

 

A

B

1. Aufteilung der 10 Äpfel:

6

4

2. Aufteilung der 10 Äpfel:

3

7

Die vergleichende Aussage lautet: "Die 1. Aufteilung der Äpfel ist für B eher akzeptabel als die 2. Aufteilung für A akzeptabel ist." Es ist also eher B zuzumuten, der 1. Aufteilung zuzustimmen, als es A zuzumuten ist, der 2. Aufteilung zuzustimmen.

(Dabei sei angenommen, dass hinsichtlich Bedürftigkeit und Leistung etc. zwischen A und B keine Unterschiede bestehen.) Ich halte also einen interpersonellen Vergleich in diesem Zusammenhang für möglich und auch für nötig.

***

Das universale Vorkommen bestimmter Normen ist zwar nicht gleichbedeutend mit ihrer allgemeinen Konsensfähigkeit, aber es ist sicher ein sehr starkes Indiz, dass diese Normen allgemein konsensfähig sind.

***

Dass ich die allgemeine Befolgung einer bestimmten Norm bejahe, impliziert keineswegs, dass ich keinerlei Motiv haben könnte, diese Norm in einer konkreten Situation selber zu übertreten. Nicht umsonst beten die Christen im Vaterunser: "Und führe uns nicht in Versuchung!".

Um eines der von mir bevorzugten Alltagsbeispiele zu verwenden: Ich halte es zwar für richtig, dass das Parken an  bestimmten Stellen in der Stadt nicht erlaubt ist, aber heute habe ich es besonders eilig und stelle mich trotzdem in ein Parkverbot.
 

***

Wenn man voraussetzen kann, dass alle Individuen in ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten praktisch gleich sind, so ergibt sich eine übereinstimmende Beurteilung der Normen. In diesem Fall ist auch die "Goldene Regel" anwendbar: "Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" oder positiv formuliert: "Behandle andere so, wie Du von Ihnen behandelt werden willst!" Bei gleichartigen Bedürfnissen und entsprechend gleichartigem Wollen der Einzelnen, kommt jeder zu den gleichen Resultaten und kann auf einfache Weise die moralischen Regeln bestimmen, die allgemein konsensfähig sind. Insofern handelt es sich hier in der Tat um "goldene" Regeln.

Der Konsens ist jedoch dann schwerer zu  erreichen, wenn die Individuen in ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten unterschiedlich sind. Ein Beispiel: Wenn Individuum A in Bezug auf Lärm sehr viel empfindlicher ist als Individuum B, dann kommt es mit Sicherheit zum Konflikt zwischen den beiden, wenn A hinsichtlich der Vermeidung von Lärm an sein Handeln die eigenen großzügigen Maßstäbe anlegt. Ein Geräusch, das A kaum registrieren würde, kann B eine schlaflose Nacht bereiten. 

***

Der Diskurs als Austausch von Argumenten, um zu "richtigen" Antworten auf bestimmte Fragen zu kommen, ist im normativen Bereich nicht wesentlich anders als im Bereich der Erfahrungswissenschaften. Es handelt sich nicht um ein bestimmtes Gremium, das über die Richtigkeit von Theorien  Beschlüsse fasst, sondern es ist ein kaum übersehbares Geflecht von Veröffentlichungen, Kritiken dieser Veröffentlichungen und Gegenkritiken dazu. Dabei wird parallel zu den Sachfragen immer auch die wissenschaftliche Methodik diskutiert, die am Ziel der Erkenntnis ausgerichtet ist und die dazu dient, falsche oder problematische Argumentationsmuster als solche zu kennzeichnen und durch Methodenkritik auszuschalten. 

Aus diesem Chor der wissenschaftlichen Positionen schälen sich  dann gewöhnlich bestimmte Theorien als die besseren heraus, ohne dass es darüber zu Beschlüssen kommt: Über die Richtigkeit einer Antwort kann man nicht abstimmen. (Man kann höchstens ein Meinungsbild herstellen.) Der Diskurs über eine Frage hat deshalb auch kein bestimmtes Ende, sondern kann immer wieder neu eröffnet werden. Dies erklärt, warum der tatsächlich stattfindende Diskurs keine endgültigen Resultate in Form eines stabilen allgemeinen Konsens liefert. Trotzdem ist der Diskurs mit dem Ziel eines zeitlich dauerhaften und von allen Verständigen geteilten Konsens unverzichtbar.

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Nehmen wir einmal an, wir hätten zwei mögliche Normen für das Verhalten gegenüber Menschen in Not:

Norm A: "Wenn ein Mensch in Not ist, so ist man zur Hilfeleistung verpflichtet, vorausgesetzt, die Bedingungen x, y, z … sind gegeben."

Norm B: "Wenn ein Mensch in Not ist, dann sollte man die eigene Hilfeleistung an möglichst große Gegenleistungen des in Not Befindlichen knüpfen."

Wir stellen dazu zwei Fragen:
 1. "Lässt sich über eine der beiden Normen eher ein zwangloser allgemeiner Konsens herstellen als über die andere?"
2. "Wenn das der Fall ist: Was sind die Gründe für die unterschiedliche Konsensfähigkeit?"

Ich halte beide Fragen für sinnvoll und es scheint auch nicht aussichtslos, sie zu beantworten.

***

Ein grundsätzlicher Punkt scheint mir der Klärung besonders wert zu sein. Das ist die Frage, inwieweit Leid und Glück von Menschen ein Gesichtspunkt für die Bestimmung allgemeingültiger moralischer Normen sein können. Du schreibst "Die Definition und die Bewertung von Leid ist eine subjektive Sache, ein objektiviertes Leid kann ich mir nicht vorstellen."  Mit dieser Position befindest Du Dich in bester Gesellschaft, was die deutschen Philosophen angeht.

Ich meine jedoch, dass es so etwas gibt wie eine "Objektivierung" subjektiven Leids. Um den vieldeutigen Begriff der "Objektivität" zu vermeiden, würde ich es die  intersubjektive Nachvollziehbarkeit fremden Leids oder Glücks nennen. 

Tatsche ist, dass jeder Mensch ein eigenes "selbsterhaltendes System" ist. Das bedeutet z. B., dass seine Nerven nur Verletzungen des je eigenen Körpers per Schmerzgefühl melden, nicht jedoch die Verletzungen fremder Körper. Es  bedarf einer besonderen Fähigkeit, z. B. des "Mitgefühls", um die Schmerzen anderer zu spüren. Und der Gebrauch des griechischen Wortes für "Mitgefühl" – "Sympathie" - verrät, dass auch diese Empfindung keine intersubjektiv übereinstimmenden Resultate  liefert. Andere Menschen sind uns mehr oder weniger "sympathisch" und die Stärke unseres Mitgefühls mit einem andern Menschen hängt z. B. davon ab, wie nahe dieser uns steht. 

Trotzdem ist es nicht sinnlos, die Stärke des Leids oder Glücks verschiedener Subjekte zu vergleichen, und wir benutzen solche intersubjektiven Vergleiche und Abwägungen im Alltag häufig. Wir sprechen von einem "großen Unglück", von einem "schweren Los", von "geringfügigen Vorteilen", von "riesigem Schaden" usw. Und wir stellen auch direkte Vergleiche an: "In dessen Haut möchte ich jetzt nicht stecken", "Es geht ihm sehr viel besser als früher", "Er hat es schlechter getroffen als sein Bruder", "Den größeren Schaden bei der Sache habe ich gehabt", "Im Vergleich zu mir geht es dir doch glänzend" usw. Wir können solche intersubjektiven Vergleiche des Wohlergehens anstellen, weil der andere uns sein Leid und sein Glück mitteilen kann, weil er sagen - oder auch nicht-sprachlich ausdrücken – kann, wie er sich fühlt. Große Teile der Literatur bestehen in dem fiktiven Miterleben und Nacherleben fremder Schicksale. 

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Wenn ich auf andere Rücksicht nehmen will, dann muss ich mich vorstellungsmäßig in deren Lage hineinversetzen und die Dinge einmal aus ihrer Sicht sehen. Die Fähigkeit zu dieser Art "sozialer Wahrnehmung" kommt allerdings nicht von selbst sondern muss durch die Erziehung gefördert werden, und oft ist es hilfreich, einmal am eigenen Leibe verspürt zu haben, was es heißt, zu hungern oder gehbehindert zu sein. Ich glaube, dass man dann in weiten Bereichen zu intersubjektiv  übereinstimmenden Urteilen darüber kommen kann, was die Gewichtigkeit verschiedener Formen von menschlichem Leid oder Glück angeht. 

Probleme entstehen jedoch dadurch, dass die Urteile in konkreten Situationen durch die jeweiligen Eigeninteressen verzerrt werden. Wenn die eigenen Interessen tangiert sind, dann sind die Menschen oft "auf einem Auge blind", der Nachteil der andern ist "nur halb so schlimm", die eigenen Beeinträchtigungen dagegen "schwerwiegend" und "unzumutbar".

Ein Gegengewicht zur rein eigeninteressierten Sichtweise entsteht dadurch, dass jede Norm universalisierbar sein muss in dem Sinne, dass jede Norm, die gilt, immer auch für alle gleichartigen Fälle gelten muss. Wer für die Zukunft erwarten muss, dass die Rollen auch mal vertauscht sein könnten, der wird seine beschränkte eigeninteressierte Sichtweise entsprechend erweitern.

Um diese Art "Befangenheit" und "Voreingenommenheit" aufgrund des individuellen oder kollektiven Eigeninteresses bei der Abwägung verschiedener Interessen auszuschalten, kann man in manchen Fällen auch bewusst die Verfolgung des Eigeninteresses unmöglich machen, etwa bei der Aufteilung eines Kuchens nach dem Verfahren: Der eine schneidet aber der andere darf als erster ein Stück auswählen.

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Mein Vorschlag zur Konstruktion einer allgemein anerkennbaren Moral ist, dass wir zuerst  fragen, was sich aus dem Ziel selber – nämlich allgemein anerkennbare Normen zu bestimmen - herleiten lässt, ohne dass noch weitere – ihrerseits wiederum umstrittene – Zielsetzungen vorgegeben werden.

Als erste Konsequenz  aus dieser Zielsetzung ergibt sich, dass diejenigen, die dieses Ziel nicht teilen, sich damit bereits aus der Diskussion ausgeklinkt haben. Sie können vielleicht noch Ratschläge geben ("Das ist  Zeitvergeudung") oder Prognosen machen ("Das Ziel ist unerreichbar") oder Überheblichkeit bescheinigen ("Gerade ihr wollt ein Problem lösen, an dem sich schon die größten Denker vergeblich versucht haben") oder Befehle aussprechen ("Hört  bloß auf mit dieser Diskussion!").

Eins aber können sie nicht mehr: sie können weder mich oder irgendjemand anders moralisch kritisieren. Denn wenn Kritik mehr ist als eine verbale Drohgebärde, dann braucht man dazu nachvollziehbare Argumente – und die gibt es ja ihrer Meinung nach auf dem Gebiet der Moral gerade nicht. 

Als zweite Konsequenz ergibt sich aus dem Ziel, zu allgemein anerkennbaren moralischen Normen zu gelangen, dass die Normen "unparteiisch" formuliert sein müssen. Das bedeutet, dass bei der moralischen Beurteilung von Handlungen niemand benachteiligt oder bevorzugt werden, nur weil es sich gerade um ihn oder sie handelt. Derartige Sonderrechte sind nicht allgemein konsensfähig.

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Angenommen, ich bin von der Richtigkeit einer bestimmten Norm wie "Sexuelle Selbstbefriedigung ist moralisch erlaubt" überzeugt. Ich befrage nun verschiedene Leute nach ihrer Meinung dazu und muss feststellen, dass mehrere der Befragten sexuelle Selbstbefriedigung für etwas Unmoralisches halten, also tatsächlich nicht zustimmen.

Jetzt kann ich mit Ihnen vielleicht eine Diskussion anfangen und sie nach den Gründen ihrer Ablehnung fragen. Aber vielleicht wollen sie schon gar nicht darüber diskutieren? Was ist dann? Und selbst wenn sie sich zu einer Diskussion bereit finden: ich bin mir ziemlich sicher, dass auch nach längerer Diskussion nicht alle von ihrer ablehnenden Haltung abrücken würden.

Ist die Norm damit nicht allgemein akzeptabel und folglich ungeeignet?

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Meine bisherigen Überlegungen gehen davon aus, dass man durch bloße Erkenntnisakte bestimmen kann, welches die richtige moralische Norm ist. Das wäre die Situation des Individuums, das sich einsam die Frage stellt, was die richtige Handlung ist bzw. wie es ohne Schuld bleiben kann.

Aber kann man das Problem so stellen? Man stelle sich vor, man ist Gast in einer völlig fremden Gesellschaft und Kultur und fragt - ohne jede Kommunikation mit den Einwohnern - wie man sich  verhalten soll. Sinnvollerweise wird man doch berücksichtigen, was die Mitglieder dieser Gesellschaft denken.

Richtiger ist wohl eine Stufenfolge der Normenbildung, wobei die Bestimmung allgemein anerkennbarer Normen (unter der Annahme ihrer Befolgung) nur eine erste Stufe bildet, gewissermaßen die Stufe der Beratung. Diese Ebene kann noch keine Verbindlichkeit erzeugen. Damit ein Normverstoß vorwerfbar ist, muss die Norm bekannt sein, sie muss irgendwie sozial verankert sein - sei es durch Tradition oder Beschluss, sonst kann man nicht von einer Pflicht zur Befolgung sprechen. Dies ist die Stufe des Beschlusses.

Normalerweise ist es wohl so, dass bestimmte Verhaltensweisen "für das Kollektiv besser" sind als der bestehende Zustand des Verhaltens, so dass es ein "kollektives Interesse" gibt, diese besseren Verhaltensweisen zu praktizieren.

Die Frage ist dann immer, auf welches Kollektiv sich die Argumentation bezieht. Moral im allgemeinen Sinne wäre dann bezogen auf das umfassendste Kollektiv, die Menschheit als Ganzes.

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Auf den ersten Blick hin könnte man meinen, eine soziale Ordnung sei nur dann für ein Individuum anerkennbar, wenn es darin nicht schlechter gestellt ist als andere Individuen. Daraus ergäbe sich als allgemein anerkennbar nur eine Gesellschaft der völlig gleich Gestellten.

Dagegen spricht jedoch, dass es möglicherweise soziale Ordnungen gibt, in der die Individuen zwar unterschiedlich gestellt sind, in denen aber auch noch das am schlechtesten gestellte Individuum besser gestellt ist als in der Gesellschaft der gleich Gestellten.

Für die Anerkennbarkeit einer Gesellschaftsordnung ist nicht nur der Vergleich des eigenen Lebensniveaus mit dem Lebensniveau der anderen Individuen entscheidend, sondern auch der Vergleich mit dem eigenen Lebensniveau in einer anderen möglichen Gesellschaftsordnung.

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Die Anerkennbarkeit von sozialen Normen kann letztlich nicht unter der Prämisse entschieden werden, dass die vorgeschlagene Norm hundertprozentig erfüllt wird. Denn möglicherweise sind die Menschen so beschaffen, dass diese hundertprozentige Befolgung nicht durchsetzbar ist.

Zum Beispiel wäre im Völkerrecht die Norm, dass kein Staat eine militärische Streitmacht unterhalten darf, bei Annahme ihrer hundertprozentigen Durchsetzung allgemein wünschenswert. Deshalb kann aber nicht von einem einzelnen Staat verlangt werden, dass er völlig abrüstet. Denn er könnte dann umso leichter angegriffen werden, sofern es nur einen einzigen Staat gibt, der die Norm nicht einhält und die geforderte Abrüstung nicht vollzieht.

Wenn eine Norm unter der Annahme ihrer (völligen) Befolgung allgemein anerkennbar ist, so kann sich daraus noch nicht unmittelbar die Pflicht für den Einzelnen ergeben, diese Norm zu befolgen. Dies wäre erst auf einer zweiten Stufe möglich. Es müsste geklärt werden, ob die die allgemeine Befolgung der Norm realisierbar ist und wenn ja, in welchem Maße und mit welchem Aufwand. Und im Falle einer nur teilweisen Befolgung wäre zu klären, wie sich Normverletzungen auswirken. Es kann ja sein, dass eine einzige Normverletzung den ganzen Vorteil zunichte macht, so dass die Befolgung durch alle anderen sinnlos wird. Hier müsste ich noch bessere Beispiele finden. Oder es kann sein, dass die Norm eine moralische Überforderung der Individuen darstellt, weil starke Motive der Befolgung entgegenstehen. Beispiele?

Es könnte zum Beispiel die Norm geben, dass man auf Fragen, die einem jemand anderes stellt, nach bestem Wissen antworten soll. Aber wenn der andere  seine Kenntnisse nicht preisgibt, so verschafft er sich mir gegenüber vielleicht einen Vorteil, der mir schadet. Hier geht es z. B. um Trittbrettfahrer. Oder wenn eine Norm Selbstlosigkeit fordert, die dann doch keiner verwirklicht. Deshalb werden zu recht viele Normen nur unter der Bedingung der wechselseitigen Erfüllung als verpflichtend angesehen.

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Für die Anerkennbarkeit einer Norm kommt es immer auch darauf an, in welchem Maße diese Norm eingehalten wird und durchgesetzt wird. So kann eine Norm, die bei allgemeiner Befolgung allgemein wünschenswert ist, bei der Befolgung durch wenige unakzeptabel werden. Wenn z. B. für einen Verein die Norm aufgestellt wird, dass jedes Mitglied einen regelmäßigen Beitrag zu zahlen hat, so wird diese Norm problematisch, wenn sie nicht durchgesetzt wird und zahlreiche Vereinsmitglieder nicht zahlen. Für diejenigen, die weiterhin brav zahlen und die sehen, dass andere zwar die Möglichkeiten nutzen, die der Verein bietet, sich aber vor der Beitragszahlung drücken, wird die Beitragspflicht unakzeptabel.

Offensichtlich ist dies bei wechselseitigen Versprechen, wo mich die Nichteinhaltung des Versprechens durch den anderen von meiner eigenen Pflicht zur Erfüllung des Versprochenen gewöhnlich entbindet. Hierher gehört auch die bei Normverstößen oft zu hörende Entschuldigung, "andere halten sich ja auch nicht an die Norm". Allerdings beendet nicht jeder Verstoß gegen eine Norm deren Anerkennbarkeit. Hierher gehört auch der Grundsatz: "Wehret den Anfängen!" und die Erkenntnis, dass es schwer ist, "einen einmal eingerissenen Schlendrian wieder auszutreiben", z. B. unpünktliches Erscheinen in einer Gruppe.

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Wenn man die Frage nach dem gemeinsamen Interesse aller stellt, so könnte auch nach dem "kleinsten gemeinsamen Nenner" gefragt sein, auf den man sich einigen kann, d. h. nach Vereinbarungen zwischen allen, die jeden Einzelnen gegenüber dem Status quo besser stellen (Pareto-Prinzip). Wichtig ist deshalb festzuhalten, was die Alternative zur Einigung ist. Dies ist nicht der Status quo in Form einer bestehenden normativen Ordnung sondern die Aufhebung jeglicher Verpflichtung. Wenn im normativen Diskurs verlangt wird, dass die beteiligten Individuen eine Einigung anstreben, dann stellt sich die Frage: Einigung um jeden Preis? Was ist die Alternative zur Einigung? Die Alternative wäre die Anarchie, das Gesetz des Dschungels.

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Du schreibst: "Ob dem Nachbarn ein Nachteil zugefügt wird; das lässt sich durch Beobachtung feststellen und in der Regel auch abwägen."

Woher weißt Du, dass Dein Spaß am Tanzen zu lauter Musik bis weit nach Mitternacht ein größeres oder kleineres "Gewicht" hat als sein Wunsch nach Ruhe zum Schlafen?

Dazu muss ich mich in seine Lage hineinversetzen, und das kann ich meist nur vorstellungsmäßig und nicht real. Zum Beispiel kann ich versuchen, mich an eine Situation zu erinnern, wo ich durch lärmende Nachbarn nicht zum richtigen Schlafen kam. Meine Vorstellung mag falsch sein, sie ist jedoch korrigierbar.

Das vorstellungsmäßige Sich-hineinversetzen in die Lage eines andern ist eine häufig anzutreffende geistige Aktivität. Der größte Teil der Belletristik lebt z. B. davon, und bereits kleine Kinder machen Rollenspiele. Auch der Film lebt von der Identifikation mit den Akteuren.

Wir haben es hier mit methodischen Fragen der Ethik zu tun, die gewöhnlich von der philosophischen Erkenntnistheorie gar nicht thematisiert werden.

Zu Unrecht, wie ich meine.

Alle Erkenntnis, für die die Allgemeingültigkeit behauptet wird, muss sich daran messen lassen, ob sie auch allgemein nachvollziehbar begründet ist.

Das heißt, dass sich über Behauptungen mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit im Prinzip ein Konsens herstellen lassen muss.

Dies gilt nicht nur für Behauptungen über die Beschaffenheit der Welt (wo eine intersubjektiv und intertemporal übereinstimmende Wahrnehmung den Konsens stiften kann) sondern auch für moralische Urteile.

Wenn man einmal davon ausgeht, dass moralische Konflikte aus miteinander nicht zu vereinbarenden Interessen entstehen, so kann es zu einem freien, auf Argumente gestützten Konsens nur kommen, wenn jeder Beteiligte seine eigenen Interessen nicht wichtiger nimmt als die der Anderen, d. h. wenn jeder die vorhandenen Interessen unparteiisch und wohlwollend berücksichtigt und gegeneinander abwägt.

Dies setzt voraus, dass man die Interessen der andern kennen und gewichten kann.

Dazu ist es erforderlich, dass man sich auch in die Lage der andern hineinversetzt und gewissermaßen einen allgemeinen Standpunkt einnimmt.

Dies muss auch der Gewohnheitsverbrecher tun, wenn er beansprucht, etwas zum Problem sagen zu können, das Allgemeingültigkeit beansprucht. Wenn er dazu nicht willens oder in der Lage ist, dann kann er auch kein Argument zu der Frage beitragen, wie eine allgemeingültige Regelung des Konflikts aussehen könnte.

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Kritische Fragen:

Gesucht sind Normen, denen alle gemeinsam zustimmen können.

Wer ist mit "alle" gemeint? Auch Tiere? Auch zukünftige Generationen? Auch Embryos im Mutterleib? Auch Schwachsinnige und Schwerverbrecher? Auch die, für die Norm gar nicht gilt?

Was sind "Argumente" ? Sind geschickte Überredungskünste mittels Täuschungen Argumente? Sind Hinweise auf schlechte Folgen bei Fehlen einer Norm Argumente? Sind Androhungen von Nachteilen für denjenigen, der nicht zustimmt, Argumente?

Was ist mit "einer Norm zustimmen" gemeint? Stimmt jemand einer Norm zu, wenn er sagt: "Ja, ich will diese Norm befolgen" ? Oder wenn er sagt: "Ja ich will, dass diese Norm von allen befolgt wird" ? Oder wenn er sagt: "Ja ich will, dass diese Norm zum staatlichen Gesetz erhoben wird" ?

Was ist mit "zustimmen können" gemeint? Wie stellt man fest, ob jemand einer Norm zustimmen kann? Indem man prüft, ob er sich in einer Diskussion überzeugen lässt und tatsächlich zustimmt? Aber das kann man ja nicht mit jedem Individuum tatsächlich durchführen. Und was ist, wenn er heute zustimmt und morgen aufgrund neuer Argumente nicht mehr zustimmt?

Fragen zum Konsens

Wer ist Subjekt des Konsens? Um wessen Zustimmung geht es?
Was bedeutet "zustimmen" in Bezug auf den Konsens? Es ist ja nicht die faktische Zustimmung, um die es geht, sondern eine irgendwie geartete qualifizierte mögliche Zustimmung. Unter welchen Bedingungen muss die Zustimmung möglich sein?

Grenzen der argumentativen Einigung

Mit dem normativen Diskurs ist noch "kein Staat zu machen". Denn der inhaltliche Konsens kann verfehlt werden. Dies geschieht z. B. dann, wenn empirische Fragen auftauchen, über deren Beantwortung keine einheitliche Meinung hergestellt werden kann. Jede Vorhersage einer Folgeerscheinung erfordert den Bezug auf empirische Regelmäßigkeiten, die evtl. nur als statistische Korrelation beschreibbar ist. Wenn menschliches Handeln vorhergesagt werden muss, gibt es außerdem strategische Ungewissheit als Problem der Vorhersagbarkeit.

Selbst wenn ein Konsens erreicht wird, so bleibt er revidierbar, solange jederzeit neue Argumente auftauchen können.

Ähnlich wie in den empirischen Wissenschaften gibt es auch in der Ethik nicht immer nur die eine richtige Theorie, sondern u. U. bleiben mehrere Theorien "vertretbar" und konkurrieren um die allgemeine Anerkennung (z. B. bei der "Urknall-Theorie" der Astronomen).

Das Kriterium der argumentativen Konsensfähigkeit gibt die inhaltliche Orientierung der Diskussion an. Dies Kriterium kann jedoch in der Praxis, wo nicht endlos diskutiert werden kann, keine tragfähige Grundlage schaffen für die Koordination der individuellen Handlungen. Dazu bedarf es – jenseits der jeweiligen Meinungen und Überzeugungen – einer verbindlichen Setzung und Durchsetzung von Normen des Handelns. 

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Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
        Wege zum Konsens

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Letzte Bearbeitung 02.03.2006 / Eberhard Wesche

Wer diese Website interessant findet, den bitte ich, auch Freunde, Kollegen und Bekannte auf die "Ethik-Werkstatt" hinzuweisen.

Mit Hilfe dieses Kriteriums (das man auch als "Kriterium der zwanglosen Konsensfähigkeit" oder kurz als "Konsens-Kriterium" bezeichnen kann) können Normen und deren Begründung beurteilt werden.

Wer eine Norm als für mich verbindlich behauptet, ohne dass diese Norm zumindest im Prinzip auch mir einsichtig gemacht werden kann, der fordert von mir Gehorsam. Dies kann ich erkennen und kritisch feststellen. Damit sind aber die Möglichkeiten der Philosophie erschöpft. Will er meinen Gehorsam erzwingen, so muss ich mich anders wehren als mit Argumenten.