Ethik-Werkstatt - Volltexte im HTML-Format - kostenlos

-->Übersicht       -->Alphabetische Liste aller Texte       -->Info zu dieser Website       -->Lexikon       -->Startseite


Diskurstheorie als Grundlage normativer Ethik?

Argumentationsregeln und allgemeine Moral

 

 
Inhalt:
Die Regeln der Argumentation als Grundlage
Der konsequente Irrationalist
Der auf Normen beschränkte Irrationalismus
Kann ein Dritter für den Irrationalismus argumentieren?
Wann ist ein Diskurs zu führen?
Geltung der Regeln nur für den Diskurs



Textanfang

Die Regeln der Argumentation als Grundlage

In seinem Aufsatz "Reflexive Letztbegründung. Zur These von der Unhintergehbarkeit der Argumentationssituation" (in: Zeitschrift für philosophischen Forschung, 1981) hat Wolfgang Kuhlmann den Versuch gemacht, im Anschluss an Karl-Otto Apel den Ausgangspunkt diskurstheoretischer Ansätze möglichst präzise darzulegen.

Dieser Ausgangspunkt besteht in dem Nachweis, dass die Regeln diskursiver Wahrheitssuche, d. h. die Regeln wahrheitsorientierter Argumentation, nicht sinnvoll bestritten werden können und insofern ein tragfähiges Fundament auch für die Beantwortung moralischer Fragen abgeben. (Kuhlmann setzt hier voraus, dass Argumentationen der Wahrheitsfindung dienen.)

Kuhlmanns zentrale These lautet: "Wir können die Regeln (und Präsuppositionen) … sinnvoller Argumentation nicht sinnvoll, das heißt ohne mit uns in Widerspruch zu geraten, bestreiten" (S.15). Anders ausgedrückt: "Die Behauptung: 'Die Regeln der Argumentation gelten für mich nicht' … ist notwendig falsch." (S.16)

Kuhlmann begründet diese These damit, dass jemand bereits argumentiert, wenn er etwas behauptet, und dass er folglich die Geltung bestimmter Regeln der Argumentation dabei schon voraussetzen und in Anspruch nehmen muss. (Kuhlmann benutzt den Begriff 'Behauptung' in einem engeren Sinne.) Gleichzeitig bestreitet der Betreffende jedoch mit dem Inhalt seiner Behauptung die Geltung dieser Regeln. Damit ergibt sich zwar kein logischer Widerspruch, jedoch liegt darin eine Inkonsistenz zwischen dem Sprechakt des Behauptens und dem inhaltlich Behaupteten. Es besteht also ein "performatorischer" Widerspruch im Sinne von Searle.

Zugespitzt könnte man auch formulieren: "Gegen die Geltung der Argumentationsregeln kann man nicht argumentieren, da man dabei zugleich deren Geltung in Anspruch nehmen muss." (In ähnlicher Weise ist auch die Position eines radikalen Skeptikers inkonsistent, sofern dieser für seine eigene These: "Es gibt keine Wahrheit" zugleich Wahrheit beansprucht.)

Wenn jemand argumentiert, warum man nicht argumentieren soll, begibt er sich in in eine paradoxe Situation.

zum Anfang

Der konsequente Irrationalist

Einmal vorausgesetzt, dass die These "Gegen die Regeln der Argumentation kann man nicht argumentieren" richtig ist , so stellt sich die Frage, was damit für die Begründung einer normativen Ethik gewonnen ist.

Wenn jemand argumentieren will, dann muss er offenbar die Regeln einhalten, die das Sprachspiel "Argumentation" ausmachen. Andernfalls stellen seine Äußerungen eben keine Argumente dar. Dies ist wohl unstrittig.

Nun könnte sich jemand aber grundsätzlich weigern, überhaupt zu argumentieren. Er könnte etwa sagen: "Ich folge keinen Argumenten sondern meinen spontanen Impulsen." Auf die Frage: "Soll das ein Argument sein?" könnte er antworten: "Nein, das ist nur ein spontaner Einfall von mir." Auf diese Weise könnte ein konsequenter Irrationalist einen performatorischen Widerspruch vermeiden.

Allerdings zahlt der konsequente Irrationalist dafür einen hohen Preis, denn damit ist es ihm verwehrt, seinerseits irgendeine Behauptung aufzustellen und diese mit dem Anspruch auf intersubjektive Gültigkeit zu verbinden.

Um diesen Schluss nachzuvollziehen zu können, ist die begriffliche Unterscheidung zwischen einem Anspruch auf faktische Geltung und einem Anspruch auf Gültigkeit notwendig.

Wenn jemand z. B. die Behauptung äußert "Die arische Rasse ist den andern Rassen überlegen", und von anderen verlangt, diese Behauptung zu übernehmen, d. h. sie dem eigenen Denken und Handeln zugrunde zu legen, so macht es einen Unterschied, ob der Sprecher dabei zugleich die Verpflichtung anerkennt, seine Behauptung für andere nachvollziehbar und einsichtig zu begründen, oder ob er diese Verpflichtung nicht anerkennt.

Ich schlage vor, eine Behauptung ohne die Verpflichtung, sie zu begründen, als "dogmatische Behauptung" zu bezeichnen. Eine dogmatische Behauptung positiver (faktischer) Art verlangt von den Adressaten, dass sie dem Sprecher glauben und die behauptete Beschaffenheit der Welt in ihr Weltbild übernehmen. Dogmatische Behauptungen normativer Art ("Wenn Erwachsene reden, haben Kinder zu schweigen") verlangen von ihren Adressaten, dass sie dem Sprecher gehorchen und die behauptete Norm befolgen.

Ich schlage vor, eine Behauptung, die nicht nur die Übernahme durch die Adressaten verlangt, sondern die zugleich mit der Verpflichtung zu ihrer intersubjektiv nachvollziehbaren einsichtigen Begründung verbunden ist, als "rationale Behauptung" zu bezeichnen. Wer eine rationale Behauptung aufstellt, verlangt die Übernahme dieser Behauptung nur soweit, wie die gegebene Begründung reicht.

Dogmatische Behauptungen, die tatsächlich geglaubt bzw. denen tatsächlich gehorcht wird, besitzen eine "faktische Geltung".

Für rationale Behauptungen kann der Anspruch auf "Gültigkeit" insoweit erhoben werden, als die intersubjektive Nachvollziehbarkeit und Einsichtigkeit der Behauptung gegeben ist.

Eine Beschränkung auf dogmatische Behauptungen hat für den konsequenten Irrationalisten einschneidende Konsequenzen. Wahrheitsansprüche ohne die Verpflichtung zu ihrer argumentativen Begründung sind keine ernst zu nehmenden Wahrheitsansprüche mehr sondern Dogmen. Der konsequente Irrationalist kann deshalb nicht beanspruchen, in irgendeiner Weise "richtig" zu handeln, ja er kann noch nicht einmal vom andern eine Begründung dafür verlangen, warum er die Argumentationsregeln befolgen soll, denn damit würde er sich wieder auf die Ebene der Argumentation begeben und implizit die Argumentationsregeln akzeptieren, indem er sie in Anspruch nimmt.

Ein konsequenter Irrationalist, der von andern verlangt, sie sollten bestimmte Auffassungen über die Beschaffenheit der Welt teilen oder sie sollten bestimmte Normen befolgen, kann damit höchstens einen Glaubens- bzw. Gehorsamsanspruch erheben. Er hat sich damit selber aus der argumentativen Wahrheitssuche ausgeschlossen, seine Position ist buchstäblich "indiskutabel".

Gegen jemanden, dem es nicht um Wahrheit geht, sondern der nur Glaubens- oder Gehorsamsansprüche aufstellt, ist es jedoch sinnlos zu argumentieren. Die Moralphilosophie kann Gehorsamsansprüche als solche identifizieren, aber mehr kann und soll die Theorie nicht leisten. Gegen unbegründete Gehorsamsansprüche helfen keine Argumente. Dagegen muss man sich mit anderen Mitteln zur Wehr setzen.

Fazit dieser Überlegungen ist, dass die Regeln der Argumentation zwar nur für denjenigen gelten, der argumentieren will, dass jedoch derjenige, der gar nicht argumentieren will, kein Problem für die Erkenntnistheorie darstellt. Da der konsequente Irrationalist weder etwas behaupten noch bestreiten kann, sind seine Äußerungen für den Fortgang der Argumentation irrelevant. Alle andern Teilnehmer der Diskussion aber legen sich auf die Einhaltung der Argumentationsregeln fest.

zum Anfang

Der auf Normen beschränkte Irrationalismus

Die bisherigen Überlegungen bezogen sich auf den konsequenten Irrationalisten, der überhaupt nicht argumentieren will und allen Wahrheitsansprüchen ausweicht. Wie ist es jedoch, wenn jemand im Bereich positiver Erkenntnis Argumentation zulässt, sich aber weigert, in Bezug auf die Beantwortung normativer Fragen zu argumentieren und die Argumentationsregeln anzuerkennen? Wie kann gegenüber einem solchen "normativen Irrationalisten" argumentiert werden, der nur in Bezug auf normative Fragen jedem argumentativ gestützten Wahrheitsanspruch ausweicht?

Der normative Irrationalist vertritt die These: "Normative Fragen sollen nicht argumentativ entschieden werden!" Dies ist aber selber eine normative These. Wenn der normative Rationalisten also konsistent bleiben will, dann kann er diese These selber nicht begründen, ja er kann diese These gar nicht als Behauptung mit Wahrheitsanspruch vertreten.

Darüber hinaus wird auch seine Argumentationsbereitschaft in Bezug auf positive Fragen problematisch, denn auch die Position "Positive Fragen sollen argumentativ entschieden werden" stellt eine normative These dar: Es wird von jedem verlangt, dass er sich bei der Beantwortung dieser Fragen um Wahrheit bemüht.

Das entscheidende Problem für den normativen Irrationalisten ist jedoch, dass er für die von ihm vertretenen Normen keine Wahrheit bzw. Richtigkeit beanspruchen kann, sondern höchstens Gehorsam. Der normative Irrationalist kann niemandem den Vorwurf machen, er habe falsch gehandelt. Er kann die von ihm vertretenen Normen gegenüber anderen nicht rechtfertigen und er kann entgegenstehende Normen nicht kritisieren. Er hat sich mit seiner Position aus der Ebene der Wahrheit und der Sphäre der Gültigkeit von Normen verabschiedet.

zum Anfang

Kann ein Dritter für den Irrationalismus argumentieren?

Eine theoretische interessante Frage ist: Kann ein Dritter sinnvoll fragen, ob die Haltung des konsequenten Irrationalismus berechtigt ist? Dies ist offenbar möglich, denn der Dritte, der kein konsequenter Irrationalist ist, kann ohne Einschränkung argumentieren.

Die Frage, ob der konsequente Irrationalismus eine berechtigte Position ist, stellt jedoch bereits eine inhaltliche ethische Frage dar. Diese Frage kann man also sinnvoll erst dann stellen und beantworten, wenn man die Regeln normativer Argumentation, die Methoden normativer Erkenntnis, zuvor geklärt hat.

Wenn die Frage, ob die Haltung des konsequenten Irrationalismus berechtigt ist, bejaht werden müsste, dann ergäbe sich allerdings die paradoxe Situation, dass man vernünftig entscheidet, vernünftige Entscheidungen nicht gelten zu lassen, die Vernunft wäre dann selbstzerstörerisch. Man würde dann die Legitimation der Vernunft dafür in Anspruch nehmen, um die Legitimation der Vernunft zu bestreiten. Angesichts dieser Paradoxie erscheint die vernünftige Frage nach der Berechtigung des Irrationalismus wiederum problematisch. Zumindest für diese Frage selber müsste man den Irrationalismus ausschließen.

zum Anfang

Wann ist ein Diskurs zu führen?

Oben war festgestellt worden, dass mit den bisherigen Überlegungen nur Normen für die spezifische Situation der argumentativen Wahrheitssuche begründet worden sind. Damit erhebt sich die Frage, wann überhaupt ein Diskurs zu führen ist. Die allgemeine Antwort darauf lautet: Der Diskurs ist dann zu führen, wenn es um Wahrheitsansprüche geht.

Daraus folgt jedoch nicht, dass immer dann, wenn die Wahrheit von Behauptungen problematisch ist, ein Diskurs zu eröffnen ist, denn der wahrheitsorientierte Diskurs ist mit einem bestimmten Aufwand verbunden und dies kann mit anderen Zielen kollidieren. Wahrheitssuche ist im Alltagsleben nur ein Ziel unter anderen. Eine Wahrheitssuche um jeden Preis ist nicht sinnvoll. Dies wird etwa deutlich bei strittigen aber unwichtigen Fragen, die den Aufwand eines Diskurses nicht lohnen. Ähnliches gilt für strittige Fragen in Situationen, wo unter Zeitdruck entschieden werden muss. Ein langwieriger Diskurs wäre eine Vergeudung von Kräften, da sein Resultat zu spät kommt.

 Angesichts dieser Problemlage kann die Realisierung idealer Diskurse nicht zum allein maßgeblichen Ziel erklärt werden.

zum Anfang

Geltung der Regeln nur für den Diskurs

Schließlich ist festzuhalten, dass es sich bei den Regeln der Argumentation nicht um allgemeine Verhaltensnormen handelt, sondern um Normen für die spezifische Situation der argumentativen Wahrheitssuche, den Diskurs.

So gilt z. B. für den Diskurs die Argumentationsregel, dass nur wahrhaftige bzw. aufrichtige Äußerungen erlaubt sind. Jedoch kann aus den obigen Überlegungen keineswegs die Norm abgeleitet werden, dass in jeder Situation - auch außerhalb der Wahrheitssuche - Wahrhaftigkeit geboten ist.

***



Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
   
Diskurstheoretische Normenbegründung ** (22 K)
   
Diskurstheorie bei J. Habermas ** (8 K)

zum Anfang
Alphabetische Liste aller Texte
Übersicht

Ethik-Werkstatt: Ende der Seite "Diskurstheorie als Grundlage der normativen Ethik" / Letzte Bearbeitung: 23.06.2013 / Eberhard Wesche

Wer diese Website interessant findet, den bitte ich, auch Freunde, Kollegen und Bekannte auf die "Ethik-Werkstatt" hinzuweisen.