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Die Kosten der Arbeit in der Marktwirtschaft

(Dies ist § 105 von Modell der Marktwirtschaft. Darstellung und Kritik *** (239 K) )


1. Arbeit als Belastung und Bedürfnis

Eigentlich ist es gar nicht selbstverständlich, dass Arbeit als produktive Tätigkeit für das betreffende Individuum einen Nachteil bedeutet und Kosten im Sinne {477} negativen Nutzens darstellt. Ohne Zweifel stellen bestimmte produktive Tätigkeiten für manche Individuen die Befriedigung eines Bedürfnisses dar, selbst wenn man einmal den Konsumnutzen des produzierten Gutes unberücksichtigt lässt.

Arbeit kann also als solche einen positiven Wert für das arbeitende Individuum haben. Die Individuen würden in diesem Fall die Arbeit also auch dann tun, wenn keine Entlohnung dafür gegeben würde. Man denke etwa an einen Musiker, der gerne Klavier spielt, an einen Lehrer, der gerne Kinder unterrichtet, oder an einen Piloten, der gerne fliegt.

Andererseits ist eine solche Übereinstimmung von gewünschter Tätigkeit und Arbeit nicht notwendig gegeben sondern eher zufällig, zumindest unter den Bedingungen einer hochgradig arbeitsteiligen Produktion und ihren organisierten Kooperationsstrukturen.

Zum einen taucht die Arbeit als Gegenstand normativer Regelung deshalb auf, weil ein Bedürfnis nach bestimmten Gütern besteht, zu dessen Produktion bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden müssen. Deshalb kann es ohne weiteres vorkommen, dass als Folge von Konsumwünschen und technischen Produktionsbedingungen Arbeiten anfallen, die von keinem Individuum gern ausgeführt werden.

Oder aber solche Arbeiten werden in einem Umfang notwendig, dem nicht genügend Individuen entsprechen, die diese Arbeit gern ausführen. Wenn dann trotzdem Individuen solche Arbeiten entgegen ihren eigentlichen Tätigkeitswünschen ausführen, so nehmen diese Individuen damit Nachteile in Kauf und es entstehen ihnen insofern Kosten in Form von Arbeit. [[57] Der Begriff 'Kosten' wird hier im Sinne von 'negativem Nutzen' also nicht nur monetär gebraucht.] {478}

Ein weiterer Grund dafür, dass Arbeit als Kostenbestandteil der Produktion aufgefasst wird, liegt in der Organisationsform der Arbeit und bestimmten Produktionsnotwendigkeiten, die einen bestimmten festen Zeitplan der Arbeit erfordern. So mag ein Individuum vielleicht eine bestimmte produktive Tätigkeit im allgemeinen gern ausführen, aber damit ist noch nicht gesagt, dass es diese Tätigkeit auch zu einer bestimmten Zeit gern ausführt. Vielleicht möchte es zu einem Zeitpunkt, wo nach den Produktionserfordernissen die Arbeit zu tun wäre, gerade lieber schlafen oder spazieren gehen.

Von solchen individuellen Veränderungen der Präferenzen aufgrund wechselnder Situationen darf jedoch die Ausführung vieler Arbeiten nicht abhängen, weil sonst vorangegangene eigene oder fremde Produktionsanstrengungen zunichte gemacht werden können. Wenn ein Pilot nicht fliegt, weil er "gerade keine Lust hat", so sind davon nicht nur die Passagiere betroffen sondern auch die übrigen Mitglieder des Flugpersonals, die umsonst zur Arbeit erschienen sind. Insofern Arbeit eine derartige Regelmäßigkeit und Disziplin erfordert, reicht ein freiwilliges Arbeitsangebot nicht aus.

Eine an sich befriedigende Tätigkeit kann auch dann zu einer Belastung und damit zu einem Kostenelement werden, wenn sie ausschließlich und über längere Zeit ausgeführt werden muss. Zwar fliegt der Pilot gerne, aber trotzdem tut er vielleicht nicht gerne jeden Tag dasselbe oder aber er fliegt nicht gern viele Stunden hintereinander. Auch dieses Erfordernis kann sich jedoch aus der Organisationsform der Arbeit ergeben, wobei letztere natürlich Spielraum für menschliche Gestaltung lässt. {479}

Die zur Produktion der gewünschten Güter erforderlichen Arbeiten können je nach ihrer Beschaffenheit und je nach den Bedürfnissen und Fähigkeiten der ausführenden Individuen mit den verschiedensten Vor- und Nachteilen verbunden sein, ähnlich wie es Konsumgüter der verschiedensten faktischen Beschaffenheit gibt mit den verschiedensten Vorzügen und Nachteilen für das konsumierende Individuum. Eine Arbeit kann anstrengend sein, schwer, gefährlich, schmutzig, lärmend, gesundheitsschädlich, monoton, gehetzt, ungewohnt, nervenaufreibend, langweilig, einseitig, erniedrigend, untergeordnet, unangenehm, isoliert usw. Sie kann aber auch leicht sein, ungefährlich, sauber, leise, gesundheitsfördernd, abwechslungsreich, ruhig, gewohnt, interessant, vielseitig, angesehen, autonom, angenehm, gesellig usw.

Die vielfältigsten menschlichen Bedürfnisse können durch die Tätigkeit des Arbeitens beeinträchtigt oder aber auch befriedigt werden. Und insofern die Arbeit einen erheblichen zeitlichen Raum im Leben der Individuen einnimmt, ist die Beschaffenheit der Arbeit, die ein Individuum ausführt, von ähnlicher Bedeutung für sein Wohlergehen und das Niveau seiner Bedürfnisbefriedigung wie die Beschaffenheit und Menge der Güter, über die es verfügen kann.

Neben der faktischen Beschaffenheit einer Arbeit spielt für das Maß der Kosten ihre zeitliche Dauer eine entscheidende Rolle. Mit der Arbeit muss das Individuum einen Teil seiner verfügbaren Zeit opfern. Wenn das Individuum zur Produktion des Gutes x sich eine Stunde anstrengen muss, während es sich zur Produktion des Gutes y zwei Stunden in gleicher Weise anstrengen muss, so ist mit der Produktion von y ein größeres Maß an Kosten verbunden.

Dabei mag das Zeitquantum {480} für die Produktion eines einzelnen Gutes gemessen an der Lebenszeit des Individuums gering sein. Da zur Aufrechterhaltung des menschlichen Lebens und zur Befriedigung der Bedürfnisse jedoch ein ständiger Strom von Gütern erzeugt werden muss, nimmt die Arbeitszeit der Individuen selbst bei hoher Arbeitsproduktivität durchschnittlich immer noch einen erheblichen Teil der Lebenszeit ein, weshalb man auch nicht zu Unrecht sagt: "Arbeit ist das halbe Leben". [[58]] Zur Zeit als Kostenmaß s. o. § 46.]

Ob für ein Individuum z. B. die Produktion eines bestimmten Gutes im Rahmen seiner Eigentumssphäre vorteilhaft ist oder nicht, hängt nach den gemachten Ausführungen nicht zuletzt davon ab, welchen Aufwand an Zeit, Mühe, Gefahr usw. die zur Produktion des Gutes erforderliche Arbeit mit sich bringt, oder wie Adam SMITH schreibt: "Der wirkliche Preis jeder Sache, das was jede Sache wirklich kostet für den, der sie erwerben will, ist der Verdruss und die Mühe, sie zu erlangen." [[59] SMITH 1970, S.133.]

Allerdings sind für die Entscheidungsfindung immer die möglichen anderen Alternativen in die Überlegungen mit einzubeziehen, denn für die Größe eines Opfers z. B. an Zeit spielt immer eine Rolle, was man sonst mit dieser Zeit angefangen hätte. Dieser Aspekt wird erfasst, wenn man die Kosten der Arbeit entsprechend dem Konzept der 0pportunitätskosten formuliert, da als Kosten hier der entgangene Nutzen anderer Alternativen z. B. in Form von Freizeit und angenehmerer Tätigkeit erfasst wird. Wenn man auch noch das produzierte Gut in die Überlegungen mit einbezieht, so gehören zu den Opportunitätskosten einer bestimmten {481}Arbeit auch noch entgangene Nutzen, die durch die Verwendung derselben Arbeit zur Produktion anderer Güter erreichbar gewesen wären. [[60] Zum Begriff der Opportunitätskosten als 'entgangene Nutzen' vgl. z. B. BANNOCK u.a. 1972, S.88.]

2. Die Kosten der Produktion bei Eigentum an fremder Arbeitskraft

Wenn das Individuum, in dessen Eigentum die produzierten Güter übergehen, mit demjenigen Individuum identisch ist, das die notwendige Arbeit für die Produktion leistet und dem die sachlichen Produktionsfaktoren gehören, so fallen Nutzen und Kosten der Produktion bei ein und demselben Individuum an und können von dem betroffenen Individuum in einem rein intra-subjektiven Nutzenvergleich gemäß seinem Eigeninteresse abgewogen werden.

Die Kalkulation der Nutzen und Kosten des Arbeitseinsatzes ändert sich jedoch wesentlich, wenn die Eigentumsordnung derart gestaltet ist, dass ein Individuum auch die Arbeitskraft anderer Individuen zu seinem Eigentum machen kann oder wenn es eigentumsanaloge Nutzungs- und Verfügungsrechte an fremder Arbeitskraft erwerben kann. Dies ist z. B. der Fall bei Sklaverei, Leibeigenschaft, Frondiensten oder Lohnarbeit. Hier hat ein Individuum das Verfügungsrecht über die Arbeitskraft anderer Individuen, sei es unbegrenzt und vollständig wie beim Sklaven, oder sei es durch Vertrag und zeitlich sowie inhaltlich begrenzt, wie beim Lohnarbeiter.

Bei Eigentum an fremder Arbeitskraft kann ein {482} Individuum A im Rahmen seiner Eigentumssphäre Güter produzieren, ohne selbst zu arbeiten, denn zu seinem Eigentum gehört ja auch fremde Arbeitskraft, die die zur Produktion notwendigen Tätigkeiten ausführt. Vom Standpunkt des Eigentum-Vertrags-Systems ist A jetzt der "Produzent" der neugeschaffenen Güter, denn die Güter wurden ausschließlich mit seinen "eigenen" Mitteln hergestellt. Dazu gehört auch die fremde Arbeitskraft, die in sein Eigentum übergegangen ist.

Paradox formuliert bedeutet dies für das arbeitende Individuum, dass seine "eigene" Arbeitskraft nicht mehr seine eigene ist. [[61] Dies Paradox ergibt sich aus der kaum merklichen Doppeldeutigkeit des Wortes "eigen". S. dazu o. § 80.] Das arbeitende Individuum, dessen Arbeitskraft zum Eigentum bzw. Nutzungsrecht eines anderen Individuums gehört, produziert zwar physisch die Güter, aber vom Standpunkt des Eigentumsrechts aus ist es nicht mehr der Produzent dieser Güter.

Dieser vorgängige Bezug auf eine Eigentumssphäre erklärt auch die scheinbar widersprüchliche Position LOCKEs, der zuerst darlegt, dass alles Eigentum sich aus der Arbeit und dem Recht auf die Produkte eigener Arbeit ableitet und der wenig später ganz selbstverständlich ausführt, dass dem Herrn die Arbeitsprodukte seines Knechtes gehören. [[62] LOCKE 1965, S.329 u. 330.] Dies ist logisch, wenn der Herr bereits Eigentümer des Knechtes bzw. seiner Arbeitskraft ist. Der Knecht arbeitet zwar, aber insofern er nicht Eigentümer seiner Arbeitskraft ist, ist er auch nicht Eigentümer der Arbeitsprodukte. Sie werden seiner Leistung normativ {483} nicht "zugerechnet".

Dies bedeutet jedoch auch eine gewisse Zirkelhaftigkeit in LOCKEs Argumentation, der bei der Rechtfertigung des Eigentums damit bereits weitgehende Eigentumsrechte voraussetzt. [[63] Zu LOCKE s. ausführlich MACPHERSON 1967, S.222ff.] Übrigens schlägt sich diese Auffassung, dass vom Standpunkt der Eigentumsordnung nicht die Arbeiter sondern die Eigentümer an deren Arbeitskraft die eigentlichen "Produzenten" sind, auch im heutigen Sprachgebrauch nieder, wo mit den Begriffen "Produzent", "die Wirtschaft" oder "die Industrie" meist die Eigentümer und nicht die Arbeitenden gemeint sind.

Wenn ein Individuum mithilfe der Aneignung fremder Arbeitskraft produziert, so stellen sich für ihn die Arbeitskosten der Produktion in dem Nutzen derjenigen Güter dar, die er als Gegenleistung für die Aneignung der fremden Arbeitskraft hergeben muss. Für den Sklavenhalter z. B. sind das der Kaufpreis für den Sklaven sowie die Güter, die er zum Unterhalt der Sklaven aufwenden muss. Für einen Unternehmer, der Lohnarbeiter für sich arbeiten lässt, bestehen die Arbeitskosten der Produktion im Lohn, den er den Arbeitern zahlt. Dieser Lohn bestimmt sich auf dem Wege des vertragsmäßigen Austausches zwischen Kapitalist und Arbeiter, bei dem z. B. eine bestimmte Geldmenge im Austausch für die Nutzung der Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit vereinbart wird.

Der kapitalistische Unternehmer hat zwar für die vereinbarte Dauer das Nutzungsrecht an der fremden Arbeitskraft erworben, aber "der Verdruss und die Mühe" {484} der Arbeit sind damit nicht sein Verdruss und seine Mühe, sondern es sind weiterhin die des Arbeiters. Die Arbeitskraft ist also insofern ein besonderer Produktionsfaktor, als mit ihrem Gebrauch zur Güterproduktion nicht nur eine bestimmte Möglichkeit der konsumtiven Bedürfnisbefriedigung gegeben ist, sondern immer zugleich auch negative Rückwirkungen in Form von Arbeitsbelastungen für den Träger dieser Arbeitskraft auftreten, nicht jedoch für den jeweiligen Eigentümer. Die Arbeitskraft ist ein Produktionsfaktor, der von der Person ihres Trägers nicht zu trennen ist und insofern eigentlich nicht "veräußert" werden kann wie andere Produktionsfaktoren. Von der Nutzung menschlicher Arbeitskraft ist immer die ganze Person mitbetroffen.

Dies ist bei sachlichen Produktionsfaktoren anders. Wer z. B. einem Unternehmer zum Zwecke der Produktion ein Grundstück vermietet, der ist von der Art der produktiven Nutzung dieses Grundstücks als Person nicht weiter betroffen. Ihn braucht nur der vereinbarte Preis für die Miete zu interessieren. Für den Arbeiter ist es jedoch mit der Vereinbarung des Lohnes für die Nutzung seiner Arbeitskraft keineswegs getan. Er ist jetzt den Weisungen des Unternehmers bzw. dessen Repräsentanten unterworfen, die zum Zwecke einer Gewinnmaximierung möglichst viel aus seiner Arbeitskraft "herausholen" wollen. Den Arbeiter interessiert nicht nur sein Lohn, sondern auch die Art der Arbeit und ihre Bedingungen.

Unter den Bedingungen des Erwerbs fremder Arbeitskraft wird das Verhältnis von Nutzen und Kosten der Produktion nicht mehr innerhalb ein und derselben Person abgewogen, die zugleich Arbeiter und Eigentümer der produzierten Güter ist, wie im Falle selbständiger Produktion.

Unter kapitalistischen Bedingungen kommt es zu einer mehrstufigen Kalkulation der Produktionskosten: einmal kalkuliert der Unternehmer, ob angesichts des aufgewandten Kapitals für sachliche Produktionsfaktoren und Arbeitskräfte der Ertrag in Form der produzierten Güter bzw. ihres Erlöses für ihn vorteilhaft ist.

Zum andern kalkuliert der Arbeiter die durch ihn persönlich getragenen Kosten der Produktion in Form von Arbeitsanstrengungen und fragt sich, ob der vom Unternehmer dafür gebotene Lohn ihn dafür entschädigt. Da der Arbeitsvertrag jedoch wie jeder Vertrag unter dem "Zwang der Verhältnisse" geschlossen wird [[64] Zum "Zwang der Verhältnisse" s.o. § 96.], kann es sein, dass die in Geld gemessenen Kosten der Arbeit nicht der interpersonal vergleichbaren Mühsal der Produktion entsprechen, sondern von anderen Einflüssen bestimmt werden, die ebenfalls auf das Angebot und die Nachfrage an Arbeitskraft einwirken.


3. Arbeitsvertrag und Arbeitslohn

Die Existenz von Arbeitsvertrag und Arbeitslohn setzt voraus, dass die menschliche Arbeitskraft als ein im privaten Eigentum ihrer Träger befindliches Gut angesehen wird, dessen Nutzung an andere Individuen veräußert werden kann. Zum Zustandekommen von Verträgen über den Austausch von Arbeitskraft gegen Lohn muss es also einerseits Individuen geben, die ihre eigene Arbeitskraft zum Verkauf anbieten, und andererseits Individuen, die fremde Arbeitskraft nachfragen {486} und erwerben wollen.

Unter welchen Bedingungen treten Individuen als Anbieter ihrer Arbeitskraft auf?

Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage ist die bereits analysierte Bedürftigkeit des Menschen nach einem ständigen Strom von Mitteln der Lebenserhaltung, die sie teilweise "bei Strafe des Untergangs" erwerben müssen. [[65] Siehe dazu oben § 82/1.] Wenn Individuen diese Lebensmittel nicht innerhalb ihrer privaten Eigentumssphäre bereitstellen können, so müssen sie diese Güter im Austausch erwerben (wenn man einmal von der Möglichkeit absieht, dass sie diese geschenkt bekommen). Wenn jemand nun keine anderen austauschbaren Güter besitzt, um den ständigen Strom notwendiger Konsumgüter zu erwerben, so ist er gezwungen, seine Arbeitskraft zu verkaufen.

Eine denkbare Alternative hierzu wäre es noch, dass das Individuum mithilfe seiner Arbeitskraft Güter produziert und von dem Verkauf dieser Güter lebt. Dies wird allerdings eine Ausnahme sein in einer Situation, wo durch die Anwendung technischer Mittel die Produktivität fast jeder Form von Arbeit gesteigert werden kann. Denn ein Produzent, der nur seine Arbeitskraft aber keine derartige Produktionstechnik besitzt, kann in der Marktkonkurrenz nicht bestehen. Zum Bestehen als selbständiger Produzent ist dann Kapital auch in sachlicher Form notwendig.

Das Individuum hat in dieser Situation natürlich die prinzipielle Freiheit, über seine eigene Arbeitskraft zu verfügen und sie im vertraglichen Austausch zu {487} veräußern oder nicht, aber die Wahl der Alternative, die eigene Arbeitskraft nicht zu verkaufen, kann aufgrund der natürlichen Gesetzmäßigkeiten menschlichen Lebens und aufgrund der Eigentumsverhältnisse gleichbedeutend sein mit der Wahl des eigenen Untergangs. Zwar muss der Arbeiter seine Arbeitskraft nicht an einen bestimmten Unternehmer veräußern, aber er muss sie an irgendeinen Unternehmer veräußern. Wenn keine Nachfrage nach seiner Arbeitskraft besteht, so bedeutet das im reinen Eigentum-Vertrags-System praktisch das Ende des Individuums. Die Freiheit, über sein Eigentum zu verfügen und Verträge zu schließen, ist dann gleichbedeutend mit der Freiheit zu verhungern, sodass Regelungen jenseits des Tauschprinzips notwendig werden.

Unter dem Zwang zum ständigen Erwerb seiner Lebensmittel hat das Individuum also höchstens Einfluss darauf, welchen der angebotenen Arbeitsverträge es eingeht, es hat jedoch nicht mehr die Freiheit, gar keinen Vertrag einzugehen. Nur wer seinen Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestreiten kann als dem Verkauf seiner Arbeitskraft, z. B. durch Vermögen, Schenkungen usw., kann frei entscheiden, ob er seine Arbeitskraft verkaufen will oder nicht: "Zur Verwandlung von Geld in Kapital muss der Geldbesitzer also den freien Arbeiter auf dem Warenmarkt vorfinden, frei in dem Doppelsinn, dass er als freie Person über seine Arbeitskraft als eine Ware verfügt, dass er andererseits andre Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen." [[66] MARX 1867, S.183.] {488}


4. Lohnkosten und Kosten der Arbeit

Nicht jedes Individuum kann jede Arbeit ausführen. Für viele Arbeiten sind spezialisierte Fähigkeiten erforderlich, deren Erwerb eine besondere Ausbildung oder ein besonderes Talent erfordert. Die Arbeitskraft verschiedener Individuen ist also kein gleichartiger, homogener Produktionsfaktor und ist nicht für die gleichen Produktionszwecke zu gebrauchen. Wenn eine bestimmte Art der Arbeitskraft nachgefragt wird, können folglich die nicht entsprechend qualifizierten Individuen dafür nicht als Anbieter auftreten. Der Markt für Arbeitskraft besteht also aus einer Vielzahl von Teilmärkten, die in einer mehr oder weniger engen Beziehung zueinander stehen, je nach der Substituierbarkeit der verschiedenen Qualifikationen.

Diese verschiedenartigen Qualifikationen des Arbeitsvermögens stehen dabei nicht völlig gleichwertig nebeneinander, sondern lassen sich häufig zu Gruppen mit einem stufenförmigen Aufbau zusammenfassen. Dabei setzt die Qualifikation für eine höhere Stufe die Qualifikation für die zugehörigen niedrigen Stufen voraus. So ist z. B. der Meister auch qualifiziert für die Arbeit der Gesellen, und beide sind wiederum auch qualifiziert für die Arbeit des Handlangers. Aber umgekehrt ist der Handlanger nicht qualifiziert für die Arbeit des Gesellen und beide sind nicht qualifiziert für die Arbeit des Meisters.

Ein solcher stufenförmiger Aufbau der Qualifikationen bedeutet, dass für die weniger qualifizierten Arbeiten mehr potentielle Arbeitskräfte zur Verfügung stehen als für die höher qualifizierten Arbeiten. {489} Für ungelernte oder angelernte Arbeiten stehen im Prinzip alle arbeitsfähigen Individuen einer Gesellschaft zur Verfügung, während für die höchsten Qualifikationsstufen der einzelnen Bereiche u. U. nur sehr wenige Individuen in Frage kommen.

Dies bedeutet, dass das potentielle Angebot an Arbeitskräften umso größer ist, je niedriger die geforderte Qualifikationsstufe ist. Insofern der Preis der Arbeitskraft von Angebot und Nachfrage abhängt, hat also auch die Qualifikationsstufe Einfluss auf die Höhe des Lohnes und damit auf die monetär gemessenen Arbeitskosten der Produktion. [[67] Zum Einfluß von Qualifikationen auf den Lohn s. McCORMICK 1969, S.23ff.]

Eine sehr unbeliebte und unbefriedigende Arbeit kann aus diesem Grund trotzdem eine niedrigere Entlohnung haben als eine beliebtere, befriedigendere Tätigkeit, falls den meisten Individuen für die letztere Arbeit die erforderliche Qualifikation fehlt.

Die Lohnkosten werden unter reinen Konkurrenzbedingungen generell dann gedrückt, wenn ein Überangebot an Arbeitskräften besteht, sodass Individuen arbeitslos bleiben. In diesem Fall drückt die Konkurrenz unter den Anbietern von Arbeitskraft ihren Preis. Denn diejenigen, die ihre Arbeitskraft zum bestehenden Lohnniveau nicht verkaufen können, nehmen dann auch mit einem niedrigeren Lohn "vorlieb", weil das für sie immer noch besser ist als gar keinen Erwerb zu haben. Auch in diesem Fall drücken die Lohnkosten keineswegs interpersonal vergleichbar die mit der Arbeit verbundenen Mühen und Anstrengungen aus. Eher sind niedrige Löhne hier ein Ausdruck für die geringe Verhandlungsmacht des Arbeiters aufgrund ihrer ausweglosen Lage. Die Arbeitsuchenden müssen {490} dann nehmen, "was kommt", und die Nachfrager nach Arbeitskraft können die Bedingungen des Arbeitsvertrages weitgehend diktieren.

Neben der Konkurrenz mit andern Arbeitern existiert zugleich die ständige Konkurrenz zwischen der menschlichen Arbeitskraft und der Maschinerie. Arbeitskräfte sind durch den Einsatz von Maschinen ersetzbar und der profitorientierte Unternehmer wird Arbeitskräfte dann durch Maschinerie ersetzen, wenn die letztere Form der Produktion ihn billiger kommt. Der Arbeitslohn für eine bestimmte Tätigkeit findet also seine Obergrenze an den Kosten der Maschinerie, die diese Arbeit ersetzen kann.

Durch neue technologische Entwicklungen können bestimmte Tätigkeiten u. U. derartig rationell durch Maschinen ausgeführt werden, dass selbst Arbeiter mit extrem niedrigen Löhnen damit nicht konkurrieren können. Ein Beispiel hierfür sind die bereits erwähnten Handweber, deren Löhne durch die Konkurrenz der mechanischen Webstühle extrem gedrückt wurden. Dadurch können auch in langjähriger Ausbildung und Übung erworbene Fertigkeiten schlagartig für den Austausch wertlos werden, die Arbeitskraft ist dequalifiziert.

Ein weiterer Faktor, der auf den Lohn und damit auf die Arbeitskosten der Produktion gemessen in Geld einwirkt, ist die begrenzte räumliche Mobilität des Produktionsfaktors Arbeitskraft, der ja an ihren Träger und damit an dessen Wohnsitz gebunden ist. Ein Individuum kann nur in einer durch die Transportmöglichkeiten und -kosten begrenzten Entfernung von seiner Wohnung als Anbieter von Arbeitskraft auftreten, wenn er nicht seinen Wohnsitz verlagern will. Wenn man einmal von regelrechten Immobilien {491} wie Grundstücken und Bauten absieht, so lassen sich sachliche Produktionsmittel wie Maschinen oder Rohstoffe an einen andern Ort schaffen, wobei nur Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau entstehen. Für einen Menschen bedeutet der Wechsel seines Wohnortes jedoch u. U. den Verlust vielfältiger persönlicher Beziehungen, bis hin zum Wechsel in eine völlig fremde Kultur und Sprache.

Aufgrund dieser für den Anbieter von Arbeitskraft auftretenden Nachteile eines weiter entfernt liegenden Arbeitsplatzes sind die Märkte für Arbeit räumlich beschränkt. Dies erleichtert wiederum die Entstehung von regionalen Nachfragemonopolen für Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation, z. B. wenn ein großer Prozentsatz an Arbeitsplätzen einer bestimmten Qualifikationsart innerhalb einer Region von einem Großunternehmen gestellt wird.

Entsprechend den bereits analysierten Formen von Verhandlungsmacht bei Monopolstellung einer Vertragspartei wirkt sich eine solche Situation senkend auf die Löhne aus, ohne dass sich die vergleichbaren Arbeitskosten in Form von Mühsal und Anstrengung für die Arbeitenden geändert haben. [[68] Zum Einfluß der räumlichen Mobilität der Arbeitskraft auf den Lohn s. McCORMICK 1969, S.29.]

Die genannten Einflüsse auf den Arbeitslohn im reinen Modell eines Eigentum-Vertrags-Systems zeigen, dass es problematisch ist, die aus dem Wirken von Angebot und Nachfrage resultierenden Löhne als Ausdruck der arbeitsbezogenen Kosten der Produktion zu nehmen. Niedrige monetäre Lohnkosten für ein Produkt {492} müssen also nicht bedeuten, dass die für die Herstellung aufgewandte Anstrengung und Mühe gering gewesen ist. Hier gelten all die Schwächen, die das Geld als interpersonal vergleichbarer Nutzen- und Kostenmaßstab besitzt.

Dies kann an einem extremen Beispiel noch einmal veranschaulicht werden.

Angenommen ein handgeknüpfter Perser-Teppich bedarf zu seiner Herstellung 10 000 Arbeitsstunden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden sind das für einen Teppichknüpfer ungefähr 4 Jahre. Wenn die Teppichknüpfer einen Stundenlohn von 50 Pfg. erhalten, so enthält der Teppich 10 000 mal 0,50 = 5000 DM Lohnkosten. Wenn nun dieser Perserteppich gewinnbringend verkauft wird, so bedeutet dies, dass es in dieser Wirtschaftsordnung sozial gerechtfertigt ist, dass ein Individuum 4 Jahre dafür arbeitet, damit ein anderes Individuum sich einen schönen Teppich in die Wohnung legen kann.

Entsprechend dem Eigentum-Vertrags-System können dabei alle Vereinbarungen "zum wechselseitigen Vorteil aller Vertragspartner" zustande gekommen sein, ohne jede Anwendung direkten Zwangs oder Betrugs. Trotzdem wird es mehr als zweifelhaft sein, ob bei einer solidarischen Abwägung der individuellen Interessen die Arbeitskosten für den Teppichknüpfer durch den Konsumnutzen für den Teppichkäufer aufgewogen werden. Wenn der Teppichkäufer z. B. die zur Herstellung des Teppichs notwendige Arbeit selber ausführen müsste, so würde er sicherlich lieber auf den Besitz des Teppichs verzichten. Aber aufgrund der ungleichen Eigentumsverteilung an den Produktionsfaktoren und der daraus resultierenden unterschiedlichen Kaufkraft der Individuen ergibt sich am Maßstab des Geldes {493} gemessen für alle Beteiligten ein Vorteil und damit auch ein gesamtgesellschaftlicher Vorteil, also ein positiver Gesamtnutzen.

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Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:
Einzelinteresse und Gesamtinteresse § 45

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Letzte Bearbeitung 09.08.2008 / Eberhard Wesche

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