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Einführende Thesen zur Begründung von Normen

 

1. Ausgangspunkt der Überlegungen

1.1    Eine religiöse Begründung moralischer Normen erscheint nicht möglich, da die verschiedenen Religionen teilweise unterschiedliche Normen vertreten. Außerdem verlieren die Religionen durch das Vordringen wissenschaftlichen Denkens zunehmend an Glaubwürdigkeit.

1.2    Die modernen empirischen Wissenschaften können aus sich heraus auch keine Begründung moralischer Normen liefern, da ihre Fragestellung beschränkt ist auf das, was ist. Von dem, was ist, kann jedoch nicht logisch auf das geschlossen werden, was sein soll.

1.3    Ein Verzicht auf jegliche Moral ist nicht akzeptabel, weil dann Konflikte allein durch die jeweiligen Machtverhältnisse entschieden werden. Das bedeutet, dass das "Recht" des Stärkeren bzw. das "Gesetz" des Dschungels gilt.  

1.4   Damit stellt sich die Aufgabe, moralische Normen "vernünftig" zu begründen, womit gemeint ist, dass die gesuchten Normen durch intersubjektiv nachvollziehbare und vom andern übernehmbare einsichtige Argumente begründet werden.

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2. Warum ist der "argumentativen Konsens" das Ziel?

2.1    Wenn jemand das Ziel nicht teilt, allein durch einsichtige Argumente einen Konsens zu erreichen, dann mag er dies tun. Er sollte sich jedoch über die Konsequenzen einer solchen Haltung klar sein: Wer das Ziel, durch Argumente einen Konsens zu erzielen, nicht akzeptiert, der kann für die von ihm vertretenen Normen zwar Gehorsam fordern und möglicherweise auch erzwingen, er kann jedoch nicht beanspruchen, in Bezug auf diese Normen in irgendeiner Weise "Recht" zu haben oder die "Wahrheit" zu vertreten. Der Anspruch auf "Richtigkeit" (Wahrheit, Allgemeingültigkeit) unterscheidet sich vom Anspruch auf Glauben oder Gehorsam gerade dadurch, dass dieser Anspruch einsichtig begründet werden muss.

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3. Präzisierung zentraler Begriffe

3.1    Unter "
Normen" werden Sätze verstanden, die beinhalten, wie etwas sein soll (sie schreiben etwas vor). Moralische Normen beinhalten, wie Menschen in bestimmten Situationen handeln sollen, welche persönlichen Ziele sie auch immer haben mögen.

3.11   Insofern als zur Situation meist auch die faktische Geltung anderer Normen gehört, können Normen nur als zusammenhängende Normenkomplexe beurteilt werden (Interdependenz von Normen).

3.2    Die gesuchten Normen sollen "konsensfähig" sein, d. h. die Individuen sollen den gesuchten Normen zustimmen können. Es ist also über die Norm kein faktischer Konsens erforderlich, der durch eine  Abstimmung festgestellt werden könnte, sondern der Konsens muss möglich sein. Er ist dann möglich, wenn unter idealen Bedingungen jeder dieser Norm zustimmen würde.

3.4.    Allgemeine Konsensfähigkeit heißt, dass jedes beliebige Individuum, das zum einen die Argumente versteht und das zum anderen das Ziel eines argumentativen Konsens teilt, zustimmen können muss. Allgemein ist die Zustimmung weiterhin nur dann, wenn sie zugleich dauerhaft ist.

3.5    Einer Norm zustimmen (sie anerkennen, akzeptieren, bejahen)  bedeutet, dass man der ausnahmslosen Befolgung dieser Norm zustimmt

3.6    Wenn von den bestehenden normativen Überzeugungen abgesehen wird, so kann ein Individuum einer Norm umso eher zustimmen, je mehr diese Norm seinem Interesse entspricht.

3.7    Damit stellt sich das Problem dar als die Frage: "Die Befolgung welcher Norm entspricht den Interessen aller gemeinsam am besten?"
 oder "Welche Norm können wir gemeinsam am ehesten wollen?"

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4.    Nicht konsensfähige Normen und Argumente

4.1  Argumente für oder wider eine Norm, die nicht von anderen nachvollzogen und akzeptiert werden können, sind bedeutungslos, weil sie nicht zu einem argumentativen Konsens führen können.

4.2    Bei der Argumentation, welche Normen gelten sollen, dürfen die Beteiligten nicht von ihren bestehenden normativen Vor-Urteilen ausgehen., denn die Tatsache, dass jemand eine bestimmte Norm verinnerlicht hat oder intuitiv bejaht, ist als solches kein von anderen nachvollziehbares Argument für diese Norm. Jede Norm, die in die Argumentation eingebracht wird, darf in Frage gestellt werden und muss allgemein nachvollziehbar begründet werden.

4.3    Die Begründung einer Norm nach dem Muster: "Ich darf das, weil ich es bin" oder "Du hast diese Pflicht, weil Du es bist" ist unzulässig, weil diese Gründe von anderen nicht nachvollzogen werden können. Eine Norm ist für ein Individuum dann nicht akzeptabel, wenn es dadurch ohne sachlichen Grund schlechter gestellt wird als andere. Faktisch Gleiches muss auch normativ gleich behandelt werden. Dass es sich um verschiedene Individuen handelt, ist deshalb kein zulässiges Argument für unterschiedliche normative Regelungen.

4.4   Den Grundsatz der Personunabhängigkeit (" ohne Ansehen der Person") kann man dahingehend erweitern, dass Fälle, die in normativ relevanter Hinsicht faktisch gleich sind, auch normativ gleich behandelt werden müssen. Normativ irrelevante Fakten sind solche Fakten, die für die Interessenlage der Beteiligten bedeutungslos sind. (Zum Beispiel ist es für die Interessenlage und damit für die normative Beurteilung einer Tötungshandlung irrelevant, ob das Opfer 1,82 m oder 1,85 m groß war oder ob der Täter blaue oder braune Augen hatte.) 

4.5    Wenn eine Norm parteiisch ist, so ist sie nicht für alle akzeptabel. Parteiisch ist eine Norm dann, wenn durch die Norm bestimmte Individuen gegenüber anderen bevorzugt oder benachteiligt werden, ohne dass dies durch Unterschiede in der Sache begründet ist.

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5.    Grenzen der theoretischen Diskussion und die Notwendigkeit sozialer Normsetzung

                (noch nicht fertig!)

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Letzte Bearbeitung 18.10.2008 / Eberhard Wesche

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