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Eigene Diskussionsbeiträge zu:

"Keine Allgemeingültigkeit ohne intersubjektive Übereinstimmung"

(Aus Diskussionen bei PhilTalk) 

Teil I

Es soll die These diskutiert werden, dass ein Anspruch auf allgemeine Geltung für eine Behauptung nur durch eine allgemein einsichtige Begründung dieser Behauptung eingelöst werden kann, wobei "allgemein einsichtig" bedeutet, dass die Begründung intersubjektiv (von jedem verständigen Individuum) und intertemporal (dauerhaft) nachvollziehbar und übernehmbar ist.

Vom eigenen subjektiven Standpunkt aus gesehen heißt das, dass jede Behauptung, die für mich gelten soll, auch für mich einsichtig begründet sein muss. Andernfalls wird von mir Glaube bzw. Gehorsam verlangt.
 

***

Diese These wirft viele Fragen auf, einmal was die Definition der benutzten Begriffe (Behauptung, Geltung, Intersubjektivität, Allgemeingültigkeit etc.) betrifft und zum andern, was die Konsequenzen aus dieser These angeht. "Intersubjektiv" heißt in diesem Zusammenhang, dass etwas nicht nur "subjektiv" und damit möglicherweise von Subjekt zu Subjekt verschieden ist, sondern dass es übereinstimmend für beliebige Subjekte ist. In diesem Sinne verwende ich z. B. Formulierungen wie "intersubjektiv nachvollziehbares Argument".

Man kann anstelle des Begriffs "Intersubjektivität" sicher auch andere Begriffe verwenden. So finden sich an Stelle des Begriffs "intersubjektiv" in der Literatur die Begriffe "interpersonal", "transpersonal", "interindividuell" oder "überindividuell".

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Individuum C nimmt am Montag ein großes Glas, füllt es bis an den Rand mit kleinen Nägeln und verschließt es fest. Daneben hängt er ein Schild auf, worauf steht: "Wie viele Nägel sind in diesem Glas? Wer die richtige Zahl nennt, gewinnt 100 €." Niemand öffnet das Glas bis zum darauf folgenden Freitag, so dass von Montag bis Freitag die Anzahl der Nägel in dem Glas unverändert bleibt.

Individuum A sieht das Glas am Montag und sagt: "In diesem Glas befinden sich 7.861 Nägel."

Nehmen wir einmal an, dass eine sorgfältige Auszählung am darauf folgenden Freitag ergibt, dass sich tatsächlich 7.861 Nägel in dem Glas befinden.

Dann war die Behauptung von A am Montag bereits wahr, denn ein Satz ist wahr unabhängig vom Zeitpunkt seiner Äußerung. "Wahr" bedeutet insofern immer auch "intertemporal wahr".

Insofern kann man sagen, dass die Wahrheit einer Behauptung ("In dem Glas befinden sich 7.861 Nägel" ) unabhängig von der Frage ist, ob jemand über intersubjektiv nachvollziehbare Gründe für die Wahrheit dieser Behauptung verfügt oder nicht.

Folgender Dialog könnte vor dem Glas stattfinden:

A: "Es befinden sich 7.851 Nägel in dem Glas. Dies ist wahr."

B: "Begründe Deine Behauptung!".

A: "Ich habe das einfach nur geraten."

B: "Dein Raten kann ich nicht nachvollziehen. Deshalb kann ich Deine Behauptung nicht als wahr anerkennen. Sie mag zufällig wahr sein, aber ich kann sie solange nicht als 'wahr' annehmen, wie ich keine Begründung für diese Behauptung kenne."


Eine intersubjektiv nachvollziehbare Begründung wäre es, wenn A sagen würde: "Ich habe die Nägel in dem Glas gezählt."   "Zählen" ist ein Verfahren, das man allgemeinverständlich beschreiben kann, und das bei Befolgung der angegebenen Schritte zu intersubjektiv übereinstimmenden Ergebnissen führt. (Man kann mathematische Mengen deshalb auch gemeinsam auszählen. Dies wird z. B. mit den Stimmzetteln bei Wahlen gemacht.)

Anhand des Dialogs wird deutlich:
Der Anspruch auf Wahrheit für eine Behauptung hat also neben dem Aspekt der Objektivität ("Es ist so, wie behauptet") auch einen sozialen Aspekt ("Meine Behauptung gilt für alle. Ich erwarte auch von Dir, dass Du ihr zustimmst"). Für den sozialen Aspekt der Wahrheit bzw. Allgemeingültigkeit gilt die Bedingung der intersubjektiv nachvollziehbaren Begründung.

Eine Aussage p ist wahr unabhängig davon, ob jemand weiß, dass p, oder ob jemand Gründe für p vorbringen kann.

Eine Aussage p darf von einem Sprecher nur in dem Maße behauptet werden und für gültig erklärt werden, wie er sie begründen kann.

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Nicht nur bei ethischen Behauptungen sondern auch bei empirischen Behauptungen gibt es Schwierigkeiten in Bezug auf die intersubjektive Nachvollziehbarkeit.

Der überwiegende Teil meines Wissens über die Welt beruht nicht auf eigener Wahrnehmung.

Ich war z. B. noch nie in Australien. Trotzdem halte ich zahllose Aussagen über Australien für wahr, z. B. dass es dort verschiedene Arten von Beuteltieren gibt. Ich vertraue in diesen Fragen also auf die Berichte, die andere Menschen von ihren Aufenthalten in Australien geben sowie auf die Inhalte audio-visueller Medien. Entsprechendes gilt für den überwiegenden Teil meines Weltbildes. Die Frage stellt sich: Ist ein derartiges Vertrauen vereinbar mit dem Kriterium einer intersubjektiven Nachprüfbarkeit der Aussagen?

Noch schwieriger ist die intersubjektive Nachprüfbarkeit von Behauptungen über Vergangenes. Es kommt vor, dass es keine Augenzeugen für bestimmte Ereignisse gibt, z. B. für das Aussterben der Dinosaurier oder für die Himmelfahrt des Jesus von Nazareth. Was ist in diesem Fall eine einsichtige, intersubjektiv nachvollziehbare Begründung für das behauptete Ereignis? 

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Wird eine Aussage über ein Ereignis nur dadurch wahr, dass mehrere das Ereignis wahrgenommen haben? Ich denke: "nein". Auch einer allein kann etwas wissen, z. B. die PIN seiner Scheckkarte.

Dies ist möglich, weil die Wahrnehmungen verschiedener Individuenwenn weitgehend übereinstimmen, wenn sie am gleichen Ort und zum gleichen Zeitpunkt stattfinden und wenn die Individuen Sehen und Hören können, so wie es die andern Individuen können.

Auf dieser Übereinstimmung der Wahrnehmungen und der daraus resultierenden inter-individuellen Übertragbarkeit der gewonnenen Informationen beruhen die Überlebensvorteile von Lebenswesen wie Staren, Wölfen, Heringen oder Menschen, die in Verbänden leben. Es genügt, dass ein einziges Individuum eine Gefahr entdeckt und ein Warnsignal ausstößt, damit sich der gesamte Verband auf die Gefahr einstellt.

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Sinneseindrücke müssen interpretiert und sprachlich ausgedrückt werden, was fehlerhaft sein kann (Deshalb gibt es die Möglichkeit von "Fehlalarm" ). Außerdem müssen meist Erinnerungsleistungen erbracht werden, die ebenfalls fehlerhaft sein können ("Hab ich das vielleicht nur geträumt?"). Nicht zuletzt muss auch Ehrlichkeit bei der Wiedergabe der Wahrnehmungen vorausgesetzt werden, denn der Sinneseindruck kann auch vorgetäuscht sein ("Denen werde ich die Hucke volllügen!").

In allen genannten Punkten kann es zu Unterschieden bei der Tatsachenfeststellung verschiedener Individuen kommen.

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Im Fall des einzigen Zeugen vor Gericht ist die Erkenntnislage weitgehend vergleichbar mit der Lage bei den inneren Wahrnehmungen eines Individuums, die unmittelbar nur ihm selbst zugänglich sind (Introspektion). Wenn ich Zahnschmerzen habe, dann ist das eine Tatsache, obwohl die Behauptung dieser Tatsache nicht durch übereinstimmende direkte Wahrnehmung begründet werden kann so wie z. B. die Tatsache, dass mein letzter Backenzahn links oben ein Loch hat. 

Wie verhält es sich im Falle des einzigen Zeugen (oder gar dem völligen Fehlen von Zeugen) mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit für eine Behauptung über die Beschaffenheit der Welt und mit der Forderung nach intersubjektiver Nachprüfbarkeit diese Behauptung?

Meine Antwort ist: Es kann nur in dem Maße Allgemeingültigkeit für eine Behauptung beansprucht werden, wie eine intersubjektive Überprüfung möglich ist. Man muss in diesem Fall einen abgestuften Begriff des Wissens verwenden.

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 Man kann die Wahrheit von Aussagen eines einzigen Augenzeugen überprüfen indem man fragt, ob die Behauptung vereinbar ist mit unseren sonstigen Annahmen über die Beschaffenheit der Welt.

Wenn z. B. Münchhausen behauptet, er habe sich und sein Pferd mit Hilfe seiner gewaltigen Körperkräfte mit der eigenen Hand an den Haaren aus dem Sumpf gezogen, so widerspricht dies den Gesetzmäßigkeiten der Mechanik, denn die gleiche Kraft, mit der die Hand die Haare nach oben zieht, drückt über den Arm den Körper nach unten, so dass durch das Ziehen auch bei größter Kraftanwendung keine Bewegung des Körpers nach oben entstehen kann. Seine Aussagen sind deshalb unglaubwürdig.

In der Gerichtspraxis sind weitere Gesichtspunkte entwickelt worden, um die Glaubwürdigkeit und die Kompetenz eines Zeugen genauer zu bestimmen.

Der reine Indizienbeweis ist ein Beispiel für die Erkenntnis von Tatsachen, die nur indirekt der Wahrnehmung zugänglich sind (Fingerabdrücke an der Tatwaffe als Indiz für den Täter). Hier gibt es zwar einen Augenzeugen in Gestalt des Täters, doch seine Schilderung der Vorgänge ist in höchstem Maße parteiisch.

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Grundsätzlich besteht bei faktischen Behauptungen die Möglichkeit, zwanglos eine intersubjektive Übereinstimmung herzustellen, indem man übereinstimmende Wahrnehmungen verschiedener Subjekte heranzieht. Dabei bedeutet "übereinstimmende Wahrnehmung" nicht "völlige Gleichheit". Es muss nur insoweit Übereinstimmung hergestellt werden, als es die verwendeten Begriffe und deren übereinstimmende Anwendung erfordern. Das heißt, die Wahrnehmungen müssen zu gleichlautenden Aussagen führen.

Eine intersubjektiv verständliche Sprache ist natürlich eine Grundvoraussetzung für die Formulierung intersubjektiv einsichtiger Behauptungen. Intersubjektive Verständlichkeit setzt dabei nicht voraus, dass alle die gleiche Sprache sprechen, sondern nur, dass alle benutzten Sprachen und Begriffssysteme ineinander übersetzt werden können. Insofern ist der Streit um Worte häufig unproduktiv.

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Zu der Behauptung: "Ich sehe vor mir den Kölner Dom" und deren intersubjektive Nachvollziehbarkeit.

Diese Behauptung beschreibt eine Wahrnehmung. Sie ist, wenn ich sie mache, gleichbedeutend mit der Behauptung "Eberhard sieht vor sich den Kölner Dom." Wieweit lässt sich hier eine intersubjektive Übereinstimmung herstellen? Zu dem, was ich selbst sehe, habe ich ja im Vergleich  zu anderen Individuen einen privilegierten Zugang.

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Im Folgenden etwas zur Begriffsklärung (Terminologie).

Ausgangspunkt ist die These:

"Man kann einer Behauptung keine Allgemeingültigkeit zusprechen, wenn diese Behauptung (einschließlich ihrer Begründung) nicht allgemein (d.h. intersubjektiv und intertemporal) nachvollziehbar (d.h. einsichtig) ist." 

Dies ist m. E. der methodische Kern des wissenschaftlichen (rationalen) Denkens.

Wer etwas behauptet, ohne der Verpflichtung zur allgemein nachvollziehbaren Begründung nachzukommen, der betreibt keine einsichtige Wissenschaft sondern der formuliert Dogmen, die geglaubt werden sollen. 

Wenn der Appell zu glauben Erfolg hat, erlangt die Behauptung "allgemeine faktische Geltung".

Eine tatsächlich "faktisch geltende Behauptung" ist jedoch nicht dasselbe wie eine "nachvollziehbar begründete Behauptung".

Um diesen Unterschied sprachlich ausdrücken zu können, schlage ich vor, zwischen "Geltung" und "Gültigkeit" zu unterscheiden. "Gültigkeit" bedeutet dann soviel wie "begründete Geltung".

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"Allgemeingültigkeit" im beschriebenen Sinne beinhaltet nicht nur intersubjektive sondern immer auch intertemporale Nachvollziehbarkeit. Somit kann eine Behauptung nicht heute noch allgemein gültig sein und morgen schon nicht mehr.

Zur Allgemeingültigkeit gehört - so wie zur Wahrheit - die intertemporale Nachvollziehbarkeit, also die Dauerhaftigkeit. Bisher für wahr gehaltene Aussagen können sich im Zuge neuer Erkenntnisse nachträglich als falsch erweisen. Entsprechendes gilt für die Allgemeingültigkeit.

Die Forderung nach intertemporal nachvollziehbaren Behauptungen und Begründungen verlangt keine "ewigen Wahrheiten". Was allein benötigt wird sind zeitlich unbefristet nachvollziehbare Behauptungen. Ein analoges Beispiel aus dem Alltag: Ein "zeitlich unbefristeter" Mietvertrag kann im Unterschied zu einem Mietvertrag "auf immer und ewig" beim Eintritt bestimmter Bedingungen gekündigt werden. Bei Abschluss des Mietvertrages weiß aber noch keiner, ob diese Bedingungen jemals eintreten werden und wann das sein wird.

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Zu Aussagen über eigene und fremde Wahrnehmungen und deren Allgemeingültigkeit (d.h. deren begründete interpersonale und intertemporale Geltung):

In Goethes Gedicht vom Erlkönig fragt das todkranke Kind: "Siehst, Vater, Du den Erlkönig nicht? 
Den Erlenkönig mit Kron’ und Schweif?"
Der Vater sieht den Erlkönig nicht und antwortet: "Mein Sohn, es ist ein Nebelstreif."

Hier meint das fiebernde Kind, den Erlkönig zu sehen.

Mit der Frage "Siehst, Vater, Du den Erlkönig nicht?" drückt es implizit aus: "Ich sehe den Erlkönig."

Die terminologische Frage ist, ob man sagen soll: "Das Kind sieht den Erlkönig" ? Die Umgangssprache ist hier nicht einheitlich.

Ist es sinnvoll für normale Sinneswahrnehmungen und für Halluzinationen das gleiche Wort "sehen" zu verwenden? Soll man sagen: "Das fiebernde Kind sieht den Erlkönig", wenn es sich um eine vermeintliche Sinneswahrnehmung, also eine Hallizunation handelt?

Zur besseren Unterscheidung sollte man sagen: "Das fiebernde Kind phantasiert (halluziniert) den Erlkönig."

Vater und Kind haben denselben Sinneseindruck, der jedoch von den beiden unterschiedlich interpretiert wird. Der Vater sieht dort, wo das Kind den Erlkönig zu sehen meint, einen Nebelstreif. Er korrigiert die vermeintliche Wahrnehmung des Kindes, indem er sagt: "Es ist ein Nebelstreif (das, was Du für den Erlkönig hältst)."

Die Aussage eines Menschen über seine eigenen Wahrnehmungen kann demnach irrig und damit korrekturbedürftig sein. Das Beispiel zeigt, dass man sich in Bezug auf seine eigenen gegenwärtigen Wahrnehmungen irren kann. Und wer aus diesem Irrtum nicht mehr herausfindet, wird als "Irrer" bezeichnet.

Bei der Interpretation der Aussage des Kindes kann man sich auf erfahrungswissenschaftlich bestätigtes Wissen stützen, dass sehr hohes Fieber meist mit Halluzinationen einhergeht.

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Was sind die Kriterien dafür, dass das Kind halluziniert? Dass der gesunde Vater etwas anderes sieht? Vielleicht sind die Irren diejenigen, die die Wirklichkeit richtig wahrnehmen? 

Sind Wahnvorstellungen daran zu erkennen, dass sie zu Widersprüchen mit unserem übrigen Annahmen über die Welt führen?

Die logische Stimmigkeit mit dem bisherigen Bild der Welt ist nicht die entscheidende Instanz für die Wahrheit einer Behauptung. Es gibt auch eine "Revolutionierung" von Weltbildern durch neue Erfahrungen und Überlegungen.

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1881 machten die US-amerikanischen Physiker Michelson und Morley einen Versuch, dessen Resultat das bisherige mechanistische Weltbild in Frage stellte, das von einem den Raum ausfüllenden Äther ausging, der elektromagnetische Fernwirkungen oder Lichtstrahlen gewissermaßen stofflich weiter leitete und dadurch erst möglich machte.

Michelson und Morley gingen bei ihrem Experiment von folgenden Überlegungen aus:

Wenn die Erde sich wie ein Schiff in einem "Äthermeer" bewegen würde, dann müsste die Bewegung der Erde (ca. 30 km pro Sekunde im Lauf um die Sonne) eine Fahrtströmung durch den Äther erzeugen. Ein Lichtstrahl, der gegen diese Ätherströmung "schwimmt", müsste sich dann langsamer fortpflanzen als ein Lichtstrahl, der mit der Ätherströmung schwimmt.   

Das nicht zu bezweifelnde Ergebnis ihres Experimentes bedeutete für die Äthertheorie das Ende. Messungen zeigten: Die Lichtgeschwindigkeit war immer dieselbe, ob mit dem "Ätherstrom" oder gegen den Ätherstrom, immer betrug die gemessene Geschwindigkeit des Lichtes ca. 300.000 km pro Sekunde. 

Die Menschen mussten sich seitdem mit Fernwirkungen abfinden, die nicht irgendwie stofflich vermittelt wurden, sie mussten sich mit dem Begriff des "Feldes" anfreunden, einer gänzlich ungewohnten Vorstellung.

Vorhandene Weltbilder sind also nichts Unerschütterliches und nicht immer setzen sie sich gegen abweichende neue Erfahrungen durch.

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Man kann unterscheiden zwischen Aussagen über die Wahrnehmung von Sachverhalten ("Ich sehe ca. 20 m vor mir einen Baum") und Aussagen über die Sachverhalte selber ("Ca. 20 m vor mir steht ein Baum.") Das "hier und jetzt" lasse ich der Kürze wegen weg.

Die Frage ist, wie sich beide Aussageebenen zueinander verhalten. Folgt aus dem Satz: "Ich sehe vor mir einen Baum" logisch der Satz: "Vor mir steht ein Baum?" Ist es ein logischer Widerspruch oder anderweitig unzulässig, wenn jemand die beiden Sätze "Ich sehe vor mir einen Baum" und "Vor mir steht kein Baum" zugleich behauptet?

Die Antwort auf die gestellte Frage hängt davon ab, wie wir das Wort "sehen" (oder allgemeiner "mit den Augen wahrnehmen" ) definieren. 

Mein Vorschlag war, das Wort "sehen" nur auf solche Fälle anzuwenden, bei denen der optische Sinneseindruck richtig interpretiert und sprachlich ausgedrückt wird.

Damit wären "sehen" und "wahrnehmen" Handlungsbegriffe, die vom Erfolg her definiert sind und nicht allein vom Verhalten des Handelnden her. "Vergiften" ist z. B. ein Handlungsbegriff, der vom Erfolg - der Tötung - her definiert ist, während "Gift geben" vom Verhalten des Handelnden her definiert ist. Entsprechend ist "erschießen" ein erfolgsbezogener Handlungsbegriff, während "auf jemanden schießen" ein verhaltensbezogener Handlungsbegriff ist.

Bei einer erfolgsbezogenen Definition von "wahrnehmen" und dessen Unterbegriffen "sehen", "hören", "fühlen" etc. folgt aus dem Satz "Ich sehe vor mir einen Baum" logisch der Satz: "Vor mir ist ein Baum."

Es würde dann die Prämisse (1) gelten:

(1) Wenn ich einen Sachverhalt wahrnehme, dann liegt dieser Sachverhalt auch vor.

Wenn "wahrnehmen" erfolgsbezogen definiert ist, kann der Schluss von der Wahrnehmung auf den Sachverhalt nicht logisch fehlerhaft sein, da die Konklusion ("Der Sachverhalt liegt vor") bereits in der Prämisse ("Ein Sachverhalt wird wahrgenommen") impliziert ist.

Die Frage ist: Welche Terminologie ist zweckmäßiger, die erfolgsbezogene oder die verhaltensbezogene? Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Begriffe der Wahrnehmung auch noch in anderen Zusammenhängen auftauchen und dass sich eine Definition auch in diesen Zusammenhängen als zweckmäßig erweisen muss. (Es handelt sich also um eine Frage der Begriffsbildung, bei der es keine "richtige" oder "falsche" Begrifflichkeit gibt, sondern das Kriterium der theoretischen Fruchtbarkeit entscheidend ist.)

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Was spricht für einen erfolgsbezogenen Begriff der Wahrnehmung?

Dafür spricht wohl die Etymologie des Wortes "Wahrnehmung" selber. Das "Wahrgenommene" ist das als "wahr" Genommene – und nicht das möglicherweise Falsche. 

Für einen erfolgsbezogenen Wahrnehmungsbegriff spricht außerdem, dass bei einem rein verhaltensbezogenen Begriff der Wahrnehmung gezeigt werden muss, wie man von den Beschreibungen subjektiver Bewusstseinszustände zu Aussagen über objektive Sachverhalte gelangen kann. Wenn das Wahrgenommene nicht die objektive Realität ist, wie gelangen wir dann zu Aussagen über objektive Sachverhalte? Man kann ja letztlich eine bestimmte Wahrnehmung nur mit Hilfe einer anderen Wahrnehmung kritisieren.

Dass man sich hinsichtlich der eigenen Wahrnehmungen irren kann, ist durch einen erfolgsbezogenen Wahrnehmungsbegriff nicht ausgeschlossen.

Wenn man nachträglich aufgrund anderer Wahrnehmungen und deren logischer Verarbeitung im Gesamtzusammenhang unseres Bildes von der Welt zu dem Schluss kommt, dass kein solcher Sachverhalt gegeben war, wie man bisher angenommen hatte, dann muss man eben den Schluss ziehen, dass das vermeintliche Sehen kein Sehen war sondern ein "Versehen". Die Korrekturmöglichkeit ist mit einer erfolgsbezogenen Definition von "wahrnehmen" also nicht verbaut.

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Was spricht für eine verhaltensbezogene Definition des Begriffs "Wahrnehmung" ?
 
Dafür spricht vor allem, dass Aussagen über Sinneseindrücke gemacht und erfasst werden können, ohne sie gleich mit der u. U. schwer oder gar nicht zu beantwortenden Frage zu befrachten, ob sie auch stimmen.

Interessanterweise findet man den Zwiespalt zwischen erfolgsbezogener und verhaltensbezogener Definition nicht nur bei den Wahrnehmungsbegriffen sondern auch bei anderen zentralen philosophischen Begriffen wie "Erkennen", "Wissen", "Verstehen" oder "Begreifen". Ist "Erkenntnis" jede Antwort auf eine Frage oder soll nur die richtige Antwort als Erkenntnis bezeichnet werden? Aber wenn wir keine Antwort als absolut gewiss ansehen können, wie kann man dann überhaupt Erkenntnis gewinnen? 

Bei den beliebten "Was ist?" -Diskussionen zu diesen Begriffen liegt in dem Zwiespalt zwischen erfolgsbezogener und verhaltensbezogener Definition häufig der unerkannte Grund der Meinungsverschiedenheiten.

Wenn man einen verhaltensbezogenen Begriff der Wahrnehmung hat, dann "hört" der Geistesgestörte also ständig Stimmen und das fiebernde Kind "sieht" den Erlkönig. Die Qualifikation einer Wahrnehmung als Täuschung muss dann durch entsprechende sprachliche Zusätze wie "vermeintlich" oder "korrekturbedürftig" erfolgen.

Bei diesem Sprachgebrauch kann zwischen Aussagen über Wahrnehmungen verschiedener Personen kein logischer Widerspruch bestehen. Wenn A sagt: "Auf dem Tisch dort in der Ecke sehe ich eine brennende Kerze" und der neben ihm sitzende B sagt: "Auf dem Tisch dort in der Ecke sehe ich keine brennende Kerze", so widersprechen sich die beiden Aussagen nicht. Es können beide Aussagen richtig sein, z. B. weil A die brennende Kerze halluziniert. 

Allerdings können sich Aussagen über die Wahrnehmungen ein und derselben Person zum selben Zeitpunkt widersprechen. Wenn B sagt: "Ich sehe auf dem Tisch dort in der Ecke keine brennende Kerze" dann könnte A sagen: "Du willst mir einen Bären aufbinden. Gib zu: In Wirklichkeit siehst Du auch, dass dort eine Kerze brennt!"

Nehmen wir an, dass A die Kerze nur halluziniert. Ist es dann richtig zu sagen: "Für A steht dort auf dem Tisch eine Kerze" ? Oder muss man sagen: "Für A scheint dort auf dem Tisch eine Kerze zu stehen"?

Hier liegen zahlreiche sprachliche und philosophische Fußangeln, die sich auch prächtig dazu eignen, andere in Verwirrung zu stürzen. 

So könnte jemand sagen: Logische Widersprüche sind kein Problem. Ein Römer sagt: "Jetzt geht die Sonne unter" und ein Einwohner von San Francisco sagt zur gleichen Zeit: "Jetzt geht die Sonne auf" - und beides beruht auf Wahrnehmungen und stimmt. 

Dass sich der scheinbare Widerspruch von selber auflöst durch Bezug auf ein Weltbild, das eine rotierende Erdkugel beinhaltet, wird dann in der Eile ganz übersehen.

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In der Literatur findet man die nützliche Unterscheidung zwischen "wahrnehmen" und "als etwas wahrnehmen". Der Unterschied zeigt sich z. B., wenn A sagt: "Ich sehe etwas Rundes" und B sagt: "Ich sehe eine Kugel". B interpretiert das Runde als eine Kugel. Damit geht er ein höheres Risiko der Fehlinterpretation ein, denn das Runde könnte ja auch eine flache Scheibe sein.

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Dass ein einzelner optischer Sinneseindruck kein vollständiges Bild des Gegenstandes liefert, ist meines Erachtens unproblematisch. Ob ich den Kölner Dom von vorne, von hinten oder von oben sehe: Trotz des Umstandes, dass es unendlich viele verschiedene Ansichten des Kölner Doms gibt, sehe ich doch in jedem Fall den Kölner Dom. Mein Bild des Kölner Doms baut sich auf der Grundlage und im Einklang dieser verschiedenen Ansichten auf und ermöglicht mir z. B., ein genaues Modell des Kölner Doms im Maßstab 1:100 zu bauen.

Dass unsere Sinne nur eine begrenzte Leistungsfähigkeit haben, ist uns bekannt. Wir sehen von einem Sachverhalt umso weniger und der Sinneseindruck wird immer undeutlicher, je dunkler es wird, je nebliger es wird, je weiter wir uns vom Gegenstand entfernen etc., und entsprechend müssen wir unsere Wahrnehmungen mit mehr und mehr Fragezeichen versehen.

Wir wissen auch, unter welchen Bedingungen es vorzugsweise zu Halluzinationen oder Sinnestäuschungen kommt und können Wahrnehmungen unter diesen Bedingungen ebenfalls mit den notwendigen Fragezeichen versehen.

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Ich will im Folgenden die Beziehungen zwischen Wahrnehmung, Welt und Weltbild skizzieren, wie ich sie jetzt sehe:

1. Der einzelne Mensch begegnet der Welt (der Wirklichkeit) im Strom der Sinneseindrücke und Körperempfindungen: wir sehen, hören, fühlen, schmecken, riechen etwas, empfinden Wärme, Kälte, Schmerz, Lust, Hunger, Durst, Müdigkeit u.a.m.

2. Die Inhalte dieser Wahrnehmungen und Empfindungen erscheinen zeitlich und räumlich geordnet: ("Das Rote kommt zeitlich vor dem Dunklen" / "Das Eckige ist räumlich vor dem Runden"). Die Inhalte werden als gleich, ähnlich oder verschieden geordnet und sprachlich bezeichnet: einerseits durch je eigene Namen für bestimmte individuelle Phänomene ("Papa"), andererseits durch Begriffe für Klassen von gleichartigen Phänomenen ("Kirschen").

3. Der Mensch entdeckt im Vergleich erinnerter Wahrnehmungen und Körperempfindungen Beziehungen zwischen diesen Phänomenen ("Papa hat Kirschen") und Regelmäßigkeiten in diesen Beziehungen. Er drückt diese durch Sätze aus ("Kirschen sind rot und rund", "Hartes und Spitzes tut weh").

4. Begriffe und Sätze muss der einzelne Mensch nicht selber bilden, sondern er übernimmt die vorhandene Sprache.

5. Der Mensch lernt den Unterschied zwischen sich selbst als einem bestimmten Wesen ("Katja") und der Umwelt durch wiederkehrende Beziehungen zwischen Sinneswahrnehmungen und Körperempfindungen. Wenn er auf den eigenen Finger beißt, dann empfindet er Schmerz, wenn er auf den fremden Finger beißt, empfindet er keinen Schmerz. Der schmerzende Finger ist "sein" Finger, der andere ein Finger eines anderen. So lernt er erkennen, was zu seinem Körper gehört und was nicht.

Er lernt, dass es andere Menschen gibt, die so wie er selber Finger und einen Körper haben, die so wie er selber gehen, schlafen, sprechen, lachen oder weinen, die ihren jeweils eigenen Schmerz, ihre eigenen Wahrnehmungen, Gefühle und Gedanken haben. 

Dabei lernt der Mensch nicht nur aus eigener Erfahrung, sondern er übernimmt Wissen von anderen Menschen, anfangs unkritisch, mit der Entwicklung des eigenen Denkens zunehmend kritischer.

6. Der Mensch ist in seinem Denken bemüht, die einzelnen Sätze über die Phänomene seiner Wahrnehmung und Körperempfindung und deren regelmäßige Beziehungen untereinander zu einem widerspruchsfreien Bild der Welt zusammenzufügen, das ihm einerseits seine erinnerten Wahrnehmungen erklärt ("Ich hatte Durst, weil es so heiß war") und das ihm andererseits die zu erwartenden Wahrnehmungen vorhersagt. ("Am Himmel ziehen dunkle Wolken auf, deshalb wird es gleich regnen").

7. In diesem denkend und lernend erzeugten individuellen Weltbild ist der einzelne Mensch auch selber enthalten mit seinen ihm selbst bekannten dauerhaften Eigenschaften einschließlich seiner Bewusstseinsvorgänge.

8. Wenn der einzelne Mensch gemeinsam mit anderen Menschen entscheidet und handelt, so bilden unterschiedliche individuelle Weltbilder ein Problem, weil aus ihnen unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und/oder Handlungsfolgen abgeleitet werden können. Dies ist der Grund für das Streben nach interpersonaler Übereinstimmung der individuellen Weltbilder

Ebenfalls problematisch sind häufig zu korrigierende Weltbilder, die viele Fragen offenlassen. Dies ist der Grund für das Streben nach intertemporaler Stabilität des Weltbildes.

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Du meinst, dass wir mit dem Grundsatz "Wahr können nur Sätze sein" nicht weiterkommen und fragst kritisch: "Wie … können wir unsere Wahrnehmung … als Wahrheitsbeweis heranziehen, wenn wir nicht unsere Wahrnehmung für wahr halten?"

Ich sehe hier kein Problem: Du stehst mit geschlossenen Augen da. Du siehst nichts. Kein Licht trifft Deine Netzhaut.

Dann machst Du Deine Augen auf. Jetzt siehst Du mit Hilfe Deiner Augen etwas. Du hast einen visuellen Sinneseindruck bestehend aus Farben und Formen.

Bis hierher kann die Frage der Wahrheit nicht entstehen.

Wenn Dich jetzt jemand fragt: "Sehen sie etwas?" und Du antwortest: "Ja, ich sehe etwas", so taucht mit dem Aussagesatz zum ersten Mal die Wahrheitsfrage auf.

Wenn Du z. B. blind wärest, so wäre die Aussage: "Ich sehe etwas" falsch.

Wenn Dir beim Blinde-Kuh-Spiel jemand die Augen verbindet und er fragt Dich: "Siehst Du noch etwas?", so könntest Du ihn anlügen und sagen: "Nein, ich sehe nichts mehr". Erfahrene Blinde-Kuh-Spieler prüfen deshalb die Aussage über die eigene Wahrnehmung, indem sie einen Boxschlag scheinbar zum Auge führen. Wenn die blinde Kuh dann mit dem Kopf unwillkürlich zurückzuckte, dann war sie offenbar doch nicht so blind, wie sie angab, sondern konnte die Faust sehen, die sich ihrem Auge nähert. 

Allerdings können wir detaillierte Aussagen wie "Einige Schritte vor mir wächst ein Baum" nicht unmittelbar anhand von Wahrnehmungen nicht näher beschriebener Farb- und Formeindrücke prüfen. Hier sind noch einige weitere Schritte zu machen. 

A: "Siehst Du, dass einige Schritte vor Dir ein Baum wächst?"

B: "Ich sehe Farben und Formen."

[Schon diese Aussage über eine eigene gegenwärtige Wahrnehmung kann falsch sein, denn es kann eine Lüge sein.]

A: "Das beantwortet meine Frage nicht. Weißt Du überhaupt, wie ein Baum aussieht?"

B: "Natürlich weiß ich das. Bäume haben einen Stamm, der im Erdreich wurzelt und nach oben führt. Der Stamm verzweigt sich dann in Äste und immer dünner werdende Zweige, aus denen sehr viele grüne Blättern oder Nadeln wachsen."   [Diese Aussage kann - bezogen auf eine bestimmte Sprache, in der das Wort "Baum" definiert ist – falsch sein.]

A: "O. K. Meine Frage: Sieht das, was Du siehst, wie ein Baum aus?"  

B: "Ja, was ich sehe, sieht wie ein Baum aus." [Diese Aussage kann falsch sein, wenn B nicht genau hingesehen hat oder wenn B bestimmte Merkmale des Aussehens vergessen oder hinzugefügt hat. Ein Beispiel hierfür wäre die folgende Situation: In der Definition des Baumes und der Beschreibung seines Aussehens ist keine Größenangabe enthalten. B meint jedoch irrtümlich, dass Bäume immer groß sein müssen. Deshalb meint er, dass der kleine Birkensprössling oder die Bonsai-Pflanze nicht wie ein Baum aussehen.] 

A: "Siehst Du also vor Dir einen Baum?"

B: "Ja, ich sehe vor mir einen Baum." [Diese Aussage kann falsch sein, z. B. wenn B nicht genau hingesehen hat oder schlechte Sichtverhältnisse bestanden und B das Objekt für einen Baum hält, während es sich in Wirklichkeit um eine Schlingpflanze wie Knöterich handelt, die an einem Mast nach oben rankt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die beiden Sätze "Ich sehe vor mir einen Baum" und "Ich sehe, dass vor mir ein Baum ist" bedeutungsgleich sind.]

A: "Steht also vor Dir ein Baum?"

B wird angesichts solcher Akribie ungeduldig: "Ich sagte doch bereits, dass vor mir ein Baum steht."

A: "Nein. Du hast bisher nur gesagt, dass Du vor Dir einen Baum siehst."

Mein Fazit: Ein Sinneseindruck kann nicht wahr oder falsch sein, die sprachlich formulierten Wahrnehmungen können dagegen in mehrfacher Hinsicht falsch sein. Ich mache hier also eine terminologische Unterscheidung zwischen dem Faktum des "Sinneseindrucks" und dessen Interpretation durch einen Satz, der eine "Wahrnehmung" von etwas ist.

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Wie kann man Aussagen von der allgemeinen Form "A nimmt x wahr" nachprüfen?

Diese Fragen sind nicht nur philosophische Denkübungen sondern spielen auch im Alltag eine gewisse Rolle.

Jemand, der bei Rot über die Ampel gefahren ist und einen schweren Zusammenstoß verursacht hat, behauptet: "Als ich in die Kreuzung fuhr, habe ich die Ampel auf 'Grün' gesehen."

Jemand, der sich vorzeitig verrenten lassen will, behauptet: "Ich habe ständig starke Rückenschmerzen."

Jemand, der seine Enttäuschung über sein schlechtes Abschneiden in einem Wettbewerb nicht zeigen will, sagt "Mir ist die ganze Sache eigentlich nicht wichtig."

Der Heiratsschwindler sagt zu seinem schon etwas älteren aber vermögenden Opfer: "Ich bin unsterblich in Dich verliebt, Amalie."

Das Gedankenlesen ist auch der modernen Gehirnforschung noch nicht möglich, obwohl es Schritte in dieser Richtung gibt. Wenn z. B. jemand einen Tinitus (ein krankhaftes Ohrgeräusch) nur simuliert, so kann man ihn heute anhand von Messdaten der Gehirntätigkeit dessen überführen.

Wenn es zu derartigen Fragen kommt, die direkt nur introspektiv zu beantworten sind, heißt es oft: "Das kann ja jeder sagen. Das ist kein (zulässiges) Argument". 

Wenn die Nachvollziehbarkeit einer Behauptung über einen "inneren" Sachverhalt nicht gegeben ist, dann kann auch keine allgemeine Geltung für eine solche Behauptung verlangt werden. Das schließt nicht aus, dass die Aussage wahr ist. 

Die Wahrheit derartiger Aussagen kann wohl nur indirekt über empirisch zugängliche "äußere" Indikatoren (Gehirnströme, Antworten auf Fragen, unwillkürliche vegetative Reaktionen, beobachtbares Verhalten o.ä.) überprüft werden, die mit den "inneren" Sachverhalten in einem theoretischen Zusammenhang stehen.

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Ich habe die terminologische (auf die Bildung von Begriffen bzw. Termini bezogene) Position vertreten, dass "wahr" nur ein Satz sein kann, der eine Wahrnehmung wiedergibt (z. B. "Ich höre jetzt einen Pfeifton" ) nicht aber der Sinneseindruck selber (irgendein Geräusch, z. B. ein Pfeifton).

Die Beschränkung des Gebrauchs des Wortes "wahr" auf Sätze erscheint mir sinnvoll und notwendig, weil Sätze behauptet werden können und damit einen Geltungsanspruch bekommen, Pfeiftöne oder andere bloße Sinneseindrücke jedoch nicht. 

Ein Satz ist wahr, wenn es so ist, wie der Satz besagt. Ein Sinneseindruck besagt als solcher erstmal jedoch nichts. Es wäre unsinnig, wenn ich irgendein Geräusch höre - z. B. einen Pfeifton - und dazu sage: "Das ist wahr!" (oder "Das ist falsch!" ). Mit den Worten "wahr" und "falsch" bejaht man oder verneint man den Geltungsanspruch für einen Satz.

Das heißt: Erst wenn jemand einen Satz formuliert wie z. B. "Ich höre jetzt einen Pfeifton" und diesen Satz ausdrücklich oder unausgesprochen als wahr behauptet, könnte ein Anderer das sinnvoll bezweifeln und etwa zu ihm sagen: "Das ist falsch, was Sie sagen! Sie hören gar keinen Pfeifton! Sie sind ein Simulant!"  

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Das Problem der Allgemeingültigkeit von Aussagen über die Beschaffenheit der Wirklichkeit oder anderer Behauptungen stellt sich dann, wenn mehrere Individuen gemeinsam handeln bzw. im Namen von mehreren Individuen stellvertretend gehandelt werden soll. Daraus entsteht die Notwendigkeit, die individuellen Weltbilder und Moralvorstellungen aneinander anzugleichen. Daraus entsteht der Antrieb, nach allgemein gültigen Antworten auf die akut gewordenen Fragen zu suchen.

Es geht dabei jedoch nicht um irgendeine Vereinheitlichung der Meinungen, sondern um eine intertemporal stabile und intersubjektiv einsichtige Vereinheitlichung der verschiedenen Positionen. 

Hinter dem Streit um Richtigkeit bzw. Wahrheit steht also der Zwang zu gemeinsamem oder zumindest aufeinander abgestimmtem Verhalten. Wenn dies zwangfrei geschehen soll, dann muss die vereinheitlichte gesamtgesellschaftliche Position für die Beteiligten einsichtig begründet sein. Womit wir wieder bei der These sind: Keine Allgemeingültigkeit ohne intersubjektive Nachvollziehbarkeit.

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Zur Erläuterung der Begriffe:

Wenn Person X einen Satz p als wahr oder richtig hinstellt, dann behauptet sie p.

Eine Behauptung ist ein Satz, der mit dem Anspruch verbunden ist, dass er für jede beliebige Person dauerhafte Gültigkeit besitzt. 

Eine Behauptung ist also mit einem Anspruch auf interpersonale und intertemporale, d.h. allgemeine Gültigkeit verbunden.

Eine Behauptung p besitzt für eine Person B Geltung, wenn die Person B die Behauptung p dem eigenen Denken und Handeln zugrunde legt.

Wenn der Geltungsanspruch für eine Behauptung nur insofern erhoben wird, als er durch dauerhaft nachvollziehbare und übernehmbare, d.h. einsichtige Argumente eingelöst wird, spreche ich von einem rationalen Geltungsanspruch.

Wenn der Geltungsanspruch unabhängig von der Einlösung durch einsichtige Argumente erhoben wird, spreche ich von einem dogmatischen Geltungsanspruch, der Glauben fordert. 

Eine Behauptung, deren allgemeiner Geltungsanspruch durch allgemein einsichtige Argumente eingelöst wird, bezeichne ich als allgemeingültige Behauptung.

Bis hierher handelt es sich nur um die Einführung einer bestimmten Terminologie mit dem Ziel, eine intersubjektive Verständlichkeit bei zentralen Begriffen sicherzustellen. Es wird demonstriert, wie die Wörter "Behauptung", "wahr", "interpersonal", "intertemporal", "gelten", "allgemeine Geltung" (von Behauptungen), "einsichtiges Argument", "dogmatischer oder rationaler Geltungsanspruch" und "allgemeingültige Behauptung" verwendet werden. 

Die hier gegebenen Definitionen sind keineswegs endgültig, denn im Verlauf des Erkenntnisprozesses werden sicherlich begriffliche Korrekturen und Verfeinerungen notwendig.

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Handelt es sich bei dem folgenden Satz um eine Behauptung, die wahr oder falsch sein kann? 

"Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht werde."

Rein grammatisch erweckt der Satz den Eindruck, als handele es sich um die Beschreibung einer empirischen Regelmäßigkeit ("... wird bestraft"). Es scheint so, als wenn der Satz besagt, dass in einer nicht genannten Gesellschaft Geldfälscher in einer bestimmten Weise ausnahmslos derart bestraft werden.

Wenn man den Satz in dieser Weise als faktische Behauptung interpretiert, so wäre dieser Satz widerlegt, wenn jemand Geld fälscht und dafür nicht bestraft wird, z. B. weil er nicht entdeckt wurde.

Offensichtlich ist der Satz jedoch nicht deskriptiv (beschreibend) gemeint, denn er ist im §146 des deutschen Strafgesetzbuchs enthalten, der die Geldfälschung unter Strafe stellt.

Es müsste deshalb eigentlich heißen: "Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr soll bestraft werden, wer …" Es handelt sich also nicht um eine faktische Behauptung, die beinhaltet, wie tatsächlich gehandelt wird, sondern um einen normativen oder präskriptiven (vorschreibenden) Satz, der beinhaltet, wie gehandelt werden soll

Die Frage ist: Wem wird hier was vorgeschrieben?

Offenbar wird denjenigen, die Geldfälschung bestrafen, das Strafmaß vorgeschrieben (" Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr" ). Adressaten der Norm sind im Fall der deutschen Strafgesetze die mit dem Richteramt an deutschen Gerichten betrauten Personen.

Wenn die Gerichte eine bestimmte Handlung – wie z. B. das Fälschen von Geld - bestrafen sollen, so bildet diese Handlung einen "Straftatbestand" und derjenige, der die Handlung ausführt ist ein "Straftäter".

Im Begriff der Strafe ist enthalten, dass sie die Reaktion auf eine Normverletzung ist.

Die Norm, die durch das Fälschen von Geld verletzt wird, lautet: "Geldfälschen ist verboten" bzw. "Man soll kein Geld fälschen". 

In der ausführlicheren Formulierung des Strafgesetzbuches würde das Verbot lauten: "Man soll kein Geld nachmachen in der Absicht, dass es als echt in den Verkehr gebracht werde."  

Hinzu kommt die zweite Norm: "Wer dies Verbot übertritt, soll mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden."

Offensichtlich ist die erstere Norm (das Verbot) die logische Voraussetzung für die letztere Norm (die Strafvorschrift). 

Die Frage, die sich damit stellt, lautet: Ist der Satz "Man soll kein Geld nachmachen und als echt in Verkehr bringen" eine Behauptung, die wahr bzw. richtig sein kann, für und gegen die man Argumente zur Begründung oder Widerlegung anführen kann? Kommt einem solchen Satz Geltung zu? Kommt ihm möglicherweise allgemeine Geltung zu? Kommt ihm möglicherweise auch allgemeine Gültigkeit zu?

Welche Argumente sprechen für diesen Satz, für dieses Verbot, welche dagegen? Inwiefern sind diese Argumente allgemein einsichtig, also interpersonal nachvollziehbar?

Bemerkenswert ist, dass die eigentliche Verbotsnorm im Strafgesetzbuch nicht explizit formuliert wird und auch nicht inhaltlich begründet wird. Stattdessen ist Verbot und Strafbarkeit dem Gericht als "Gesetztes" vorgegeben. Die Richter haben das Gesetz nur anzuwenden, wobei allerdings die bisherige Rechtsprechung berücksichtigt werden müssen. 
 

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Wie kann man das Verbot des Geldfälschens begründen?

Ein Argument wäre, dass eine Gesellschaft, die sich für eine Geldwirtschaft entschieden hat, konsequenter Weise auch an dem Funktionieren dieser Geldwirtschaft ein Interesse haben muss.

Damit verschiebt sich die Frage von der Zulässigkeit des Geldfälschens auf die Frage nach den Vorteilen einer Geldwirtschaft. Allerdings hat man dabei schon einen gesellschaftlichen Konsens bei der Entscheidung für eine Geldwirtschaft vorausgesetzt. 

Unabhängig von dieser generellen Vorentscheidung für eine Geldwirtschaft kann man m. E. auch von der bestehenden Geldwirtschaft ausgehen und nach den Folgen einer unbeschränkten Einschleusung von Falschgeld fragen. Wäre dies nicht verboten und jeder dürfte sein Geld selber herstellen, so würde sehr bald niemand mehr Geld im Austausch gegen Güter annehmen, weil die umlaufende Geldmenge stark wachsen würde und das Geld entsprechend entwertet würde. Fast jeder wäre Millionär, aber für die Millionen könnte er sich nichts kaufen.

Außerdem ist die Verwendung von Falschgeld immer auch eine Form der Täuschung, die den betreffenden Kaufvertrag nichtig macht. Das Falschgeld besitzt ja nicht den Wert des echten Geldes, dessen Verwendung der Geldfälscher nur vortäuscht.

Einmal angenommen, diese Aussage wäre empirisch richtig, wäre das eine für jedermann einsichtige Begründung für das Verbot der Geldfälschung? Könnte man also den Satz: "Man soll kein Geld nachmachen und als echt in Verkehr bringen" als eine allgemeingültige normative Behauptung bezeichnen?

Ganz so einfach geht es wohl nicht. Wir haben es ja beim Geld – trotz Globalisierung des Handels - nicht mit einer allgemeinmenschlichen Währung zu tun, sondern mit verschiedenen Währungsgebieten und voneinander abgegrenzten Märkten, die politisch bedingt sind.

Für wen gilt der §146 des StGB? Er gilt sicherlich für diejenigen, die Euros nachmachen und/oder in Verkehr bringen. Er gilt jedoxh theoretisch auch für Japaner, die in Japan japanisches Geld fälschen, wenngleich die deutsche Rechtspflege auf das deutsche Territorium beschränkt ist.

Interessant ist auch folgender Fall: Im 2. Weltkrieg hat man über dem Staatsgebiet des Gegners kofferweise gefälschtes Geld abgeworfen, um die Wirtschaft des Kriegsgegners zu stören. Gibt es auch hier – wie beim Töten, bei der Körperverletzung oder der Sachbeschädigung – ein "Ausnahmerecht" für den Kriegsfall?

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Ich habe in diesem Zusammenhang Probleme mit dem vertrackten Begriff der "Geltung". Im juristischen Verständnis kann ein Paragraph des Strafgesetzbuches für eine Person B "gelten", ohne dass B überhaupt etwas von dem Paragraphen weiß.

Demgegenüber hatte ich formuliert: "Eine Behauptung p besitzt für eine Person B Geltung, wenn B die Behauptung p dem eigenen Denken und Handeln zugrunde legt."  

Beides ist nicht miteinander zu vereinbaren. 

Um den Unterschied zwischen den beiden Verwendungsweisen von "gelten" zu klären, müsste zuerst geklärt werden, ob es sich bei dem §146 StGB überhaupt um eine Behauptung handelt. 

Wird in dem §146 StGB behauptet, dass man kein Geld fälschen soll? Oder wird in dem Paragraphen behauptet, dass man Geldfälscher mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestrafen soll?

Oder wird den Richtern mit dem § 146 StGB nur die legitimierte Anordnung erteilt, Geldfälscher in einer bestimmten Weise zu bestrafen?

Eine derartige Anordnung wäre keine Behauptung sondern die Setzung einer (dazu legitimierten) Instanz. Eine derart legitimierte Setzung verlangt vom Adressaten nicht die inhaltliche Bejahung der Setzung sondern die Anerkennung der Instanz als (zur Setzung der Anordnung) legitimiert und die Befolgung der Anordnung.

Aufgabe der Richter ist deshalb auch nicht die inhaltliche Begründung der Gesetze sondern deren Auslegung und Anwendung auf den jeweiligen Einzelfall, wozu sie durch die Verfassung legitimiert sind. (Allerdings kann ein Richter Zweifel an der Verfassungskonformität eines Gesetzes anmelden und den Fall weiterreichen.)

Ich neige der Auffassung zu, dass es sich bei Rechtsnormen nicht um Sätze mit dem Charakter von Behauptungen handelt sondern um Setzungen. Dann könnte man unterscheiden zwischen der Geltung von Behauptungen und der Geltung von Setzungen. 

Eine Setzung besitzt für ein Individuum Geltung, wenn diese Setzung auf seine Handlungen angewendet wird. Der § 146 StGB gilt für Deutsche wie Ausländer, weil sie mit ihrem Handeln den Tatbestand des Paragraphen erfüllen können.

Ich hoffe, dass damit das begriffliche Knäuel etwas gelockert wurde, aber vielleicht hat jemand dazu noch bessere Vorschläge. 

Hier gibt es noch einige Probleme. Um nur zwei zu nennen:

Inwiefern besitzt der Befehl eines Räubers, der mir zuruft: "Hände hoch!" Geltung für mich?

Für wen besitzt der § 146 StGB noch Geltung, wenn er morgen vom Gesetzgeber gestrichen wird?

Kontrovers ist sicherlich auch die These, dass Rechtsnormen als solche Setzungen sind und keine Behauptungen, die richtig oder falsch sein können.

(Bei Teilen des Grundgesetzes mag das anders sein).

Setzungen wie: "Wer Geld fälscht, soll eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verbüßen" können nicht in der gleichen Weise wie Behauptungen kritisiert oder gerechtfertigt werden. 

Wenn ein Angeklagter z. B. vorbringt, dass Geldfälschen gerechtfertigt sei, um die Diktatur des Geldes und die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche zu beenden, so trifft diese inhaltliche Kritik nicht. Der Richter kann dagegen sagen: "Dies Gesetz ist von dem dazu durch die Verfassung ermächtigten Gesetzgeber formgerecht erlassen worden. Ob es inhaltlich richtig ist oder nicht, darauf kommt es bei der Urteilsfindung nicht an. Das Gesetz bleibt unabhängig von den unterschiedlichen Meinungen der Staatsbürger für das Gericht und jeden Staatsbürger verbindlich."

Während es bei Behauptungen auf die Begründung ihrer Geltung als inhaltlich wahr oder richtig ankommt, kommt es bei Setzungen auf die Rechtfertigung ihrer Geltung als verfahrensmäßig verbindlich oder legitimiert an.

Allerdings endet die Rechtfertigung von Rechtsnormen als verfahrensmäßige Setzungen letztlich bei der Verfassung als der Grundnorm. 

Die Frage ist, wie diese Grundnorm, die allgemeine Geltung beansprucht, intersubjektiv nachvollziehbar als allgemeingültig gerechtfertigt werden kann. 

Eine Antwort lautet: Die Grundnorm wird allgemein nachvollziehbar gerechtfertigt durch das Verfahren der Selbstverpflichtung: Jeder stimmt der Grundnorm zu und verspricht, diese zu befolgen. Kant hat das – wenn ich richtig erinnere – in dem Satz zusammengefasst: "Niemand ist obligiret, es sei denn, er habe zuvor consentiret."

Dies ist die Idee der vertraglichen Grundlage der staatlichen Rechtsordnung. Dabei wird diese vertragliche Übereinkunft nicht mehr faktisch interpretiert, sondern hypothetisch. Man beruft sich also nicht mehr auf einen in grauer Vorzeit angeblich tatsächlich geschlossenen Vertrag über die Gründung eines Staates mit einer bestimmten Verfassung, sondern man fragt, ob die fragliche Verfassung von vernünftigen Individuen hätte beschlossen werden können.

Hier nähert sich die verfahrensmäßige Begründung (Vertragstheorie) der inhaltlichen Begründung (Konsenstheorie) an. Bei der inhaltlichen Begründung der Grundnorm wird ja gefragt, ob die Grundnorm intersubjektiv nachvollziehbar inhaltlich begründet werden kann, ob also auf argumentativem Wege ein allgemeiner Konsens erzielbar ist.

Die verfahrensmäßige Rechtfertigung der Setzung und die inhaltliche Begründung der Behauptung ähneln sich folglich.

Ist die Unterscheidung zwischen Behauptungen, die inhaltlich wahr sein können oder nicht, und Setzungen, die verfahrensmäßig verbindlich sein können oder nicht, sinnvoll? 

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Du fragst nach der Einhaltung behaupteter normativer Grundprinzipien. Damit beziehst Du Dich wohl auf Formulierungen im Grundgesetz wie Artikel 20: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer Bundesstaat."

Entgegen der grammatischen Form handelt es sich auch hier nicht um die Feststellung dessen, was tatsächlich gegeben ist, sondern um eine Norm: Der Staat soll demokratisch und sozial sein.

Ich bin skeptisch in Bezug auf das, was ein Grundprinzip wie: "Der Staat soll demokratisch und sozial sein" absichern kann. Es hängt alles davon ab, wie man die Wörter "demokratisch" und "sozial" in diesem Zusammenhang versteht. Ist die Politik der Christlich-Sozialen Union" bzw. der "Christlich-Demokratischen Union oder die Politik der "Sozialdemokratischen Partei Deutschlands" demokratisch und sozial?

Es handelt sich bei diesen Attributen doch um sehr dehnbare und unterschiedlich deutbare Begriffe. Ein Streit, was "demokratisch" oder "sozial" bedeutet, halte ich für weitgehend unentscheidbar und deshalb für ungeeignet, um über bestimmte politische Maßnahmen zu urteilen. Mit diesen Attributen kann nur ganz grob eine Richtung der Politik vorgegeben werden. Wenn man dem Bundesverfassungsgericht eine extensive Auslegung und Konkretisierung dieser Begriffe auftragen würde, dann hätten die Staatsbürger bald nichts mehr zu wählen, weil die deutsche Politik nicht in Berlin sondern in Karlsruhe gemacht würde.

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Ich will den Stand der Diskussion einmal zusammenfassen.

Ausgangspunkt war die These, dass eine Behauptung, die allgemeingültig sein soll, auch allgemein nachvollziehbar begründet sein muss, wenn sie mehr sein will als eine dogmatische Behauptung, die Glauben verlangt.

Bei Behauptungen über die Beschaffenheit der realen Welt beruht die allgemeine Nachvollziehbarkeit auf der intersubjektiv übereinstimmenden Wahrnehmung. 

(Einschub: Dass es eine intersubjektive und intertemporale Übereinstimmung der Sinneswahrnehmung geben muss, ergibt sich bereits aus der Existenz einer gemeinsamen Sprache. Wenn ich heute einen Sinneseindruck als "Pferd" bezeichne und einen gleichartigen Sinneseindruck morgen als "Katze" und übermorgen als "Schlange", so könnte diese (Un-)Sprache keiner lernen. Derjenige, der die Sprache lehrt und derjenige, der die Sprache lernt, müssen auf die Frage: "Welche Sinneseindrücke sind in einer bestimmten Hinsicht gleichartig und welche nicht?" übereinstimmend antworten können. Andernfalls könnte der eine vom andern die Sprache nicht lernen.)

Nun gibt es nicht nur Behauptungen darüber, wie die Welt beschaffen ist, sondern es gibt offenbar auch Meinungen und Behauptungen darüber, wie die Dinge sein sollen, insbesondere, wie die Beziehungen zwischen den Menschen geordnet sein sollen und wie die Einzelnen handeln sollen. Auch für derartige "normative" Behauptungen gilt meiner Ansicht nach, dass diese Normen, wenn sie allgemeine Gültigkeit beanspruchen, auch allgemein nachvollziehbar begründet sein müssen, sofern sie mehr sein wollen als ein Dogma, das Gehorsam verlangt.

Dabei sind wir darauf gestoßen, dass es für die Geltung von Normen wie "Geldfälschen ist verboten" zwei sehr unterschiedliche Wege der Begründung gibt.

Man kann einmal "inhaltlich" argumentieren mit Bezug auf die Vor- und Nachteile der zur Entscheidung anstehenden Möglichkeiten einer normativen Regelung: 

Welche Folgen hat es, wenn man Geldfälschen erlaubt? Welche Folgen hat es, wenn man Geldfälschen (unterschiedlich hart) bestraft? Wie werden diese Folgen von den Beteiligten bewertet? Welche Regelung wäre für alle Beteiligten gemeinsam die beste?

Die andere Form der Begründung von Normen argumentiert dagegen "formal" und bezieht sich auf die Herkunft der betreffenden Norm, indem gefragt wird: 

Durch welches institutionelle Verfahren wurde diese Norm als verbindlich gesetzt? Wurden die verfahrensmäßigen Vorschriften eingehalten? Wodurch wurde dies Verfahren seinerseits legitimiert? Auch für derartige verbindliche Setzungen gilt, dass die betreffende institutionelle Ordnung (etwa die parlamentarische Demokratie oder der faschistische Führerstaat) allgemein nachvollziehbar begründet bzw. verfahrensmäßig legitimiert werden muss, wenn sie mehr sein will als eine aufgezwungene soziale Ordnung.

Die Situation ist bei normativen Behauptungen offenbar weitaus komplexer als bei faktischen Behauptungen. Dort spielen "verfahrensmäßige" Begründungen - zumindest im Bereich der Wissenschaft – kaum eine Rolle. Wenn jemand auf die Frage: "Wie begründest Du Deine Ansicht, dass die Tierarten sich immer gleich bleiben?" antwortet: "Weil es so in der Heiligen Schrift steht" oder "Weil der bekannte Biologieprofessor und Nobelpreisträger XY das gesagt hat", so kann er damit zumindest in der Wissenschaft keinen Blumentopf gewinnen. 

Allerdings gibt es verfahrensmäßige Begründungen für faktische Behauptungen in Gerichtsverfahren, wenn sich z. B. der Richter bei der Ermittlung des Täters auf die Gutachten von Sachverständigen beruft.

Die Frage ist, wie sich beide Arten der Begründung zueinander verhalten. Außerdem: Warum braucht man überhaupt normsetzende Verfahren und warum überlässt man diese Entscheidungen nicht ganz der inhaltlichen wissenschaftlichen Diskussion?

Teil II

Du hast geschrieben: "Ein anderes Weltbild anzunehmen, als eines in dem Gott für alles Gute sorgt, würde bewirken, dass das Projekt "Allgemeingültigkeit und Intersubjektivität" scheitern müsste, weil Gläubige vor den Kopf gestoßen wären und nie zustimmen könnten!"

Das sehe ich etwas anders. Unter "gebildeten" Menschen wird heutzutage wohl nicht bestritten, dass die Inhalte der Offenbarungsreligionen nicht intersubjektiv nachvollziehbar begründet werden können. Die religiösen Erfahrungen der einen Religion sind Menschen anderen Glaubens nicht zugänglich.

Wenn dem so ist, dann können die einzelnen Offenbarungsreligionen keinen Anspruch auf allgemeine Geltung – etwa ihrer Fest- und Feiertage – erheben. Gegenüber dem Anderen kann nur das Argument zählen, das der Andere frei nachvollziehen und für sich übernehmen kann. 

Nachvollziehbar ist der Wunsch, die Festtage der eigenen Religion würdig zu begehen, nachvollziehbar ist der Wunsch, dass der eigene Gott nicht verächtlich gemacht wird. Wo jedoch die Grenze zwischen erlaubter Auseinandersetzung mit anderen Weltanschauungen einerseits und frevelhafter Gotteslästerung andererseits verläuft, kann die jeweilige Religionsgemeinschaft nicht selbst aus ihrer eigenen Lehre heraus für die andern verbindlich festlegen, sondern dazu bedarf es allgemein nachvollziehbarer Argumente.

Hier tun sich die Religionsgemeinschaften bekanntlich schwer, da ihr Anspruch auf alleinige Wahrheit immer die Tendenz hat, über das private Bekenntnis hinauszugehen und sich auch politisch im religiös gebundenen Staat, letztlich im "Gottesstaat", zu verwirklichen. Denn für den Frommen jeglichen Bekenntnisses gilt: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen."

Wer einmal die Watt-starken Lautsprecheranlagen auf den Minaretten der Moscheen, etwa in Istanbul, hat dröhnen hören, der ahnt vielleicht , worum es mir geht.

Ich bin der Meinung, dass sich die Inhalte der Offenbarungsreligionen nicht intersubjektiv nachvollziehbar begründen lassen. Nimm aus dem lutherischen Glaubensbekenntnis die Sätze über Jesus Christus .. "… sitzend zur Rechten Gottes, von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten."  

Gibt es dafür eine Begründung, die ein Muslim oder ein anderer Nicht-Christ nachvollziehen und übernehmen kann?

Ich verneine das, womit nicht impliziert ist, dass alle Inhalte deswegen falsch sein müssen.

Wir sind uns wohl einig, dass die religiösen Glaubensbekenntnisse – wenn man sie ihrem Wortsinn nach versteht (" aufgefahren gen Himmel" ) – nicht nachvollziehbar begründet werden können.

Wir sind uns wohl auch darin einig, dass die Religionen trotzdem etwas Richtiges enthalten, das man möglichst sorgfältig herausarbeiten sollte, bevor man meint, ohne sie auskommen zu können.

Irgendjemand hat einmal gesagt: Die Menschen sollten sich so verhalten, als wenn es einen allwissenden und allmächtigen gesetzgebenden Gott gäbe. 
 - Dann gäbe es keinen Zweifel an den Geboten.

 - Dann würde jeder, der die Gebote verletzt, erkannt und niemand könnte darauf hoffen, nicht erwischt zu werden.

- Dann würde niemand zu Unrecht beschuldigt.

 - Dann würde jeder für seine Taten den gerechten Lohn bzw. die gerechte Strafe empfangen.  

Man ist versucht zu sagen: Wenn es keine Religion gäbe, so müsste man sie erfinden.

Aber hinter die Einsicht, dass die überkommenen religiösen Weltbilder unglaubwürdig geworden sind, gibt es meiner Ansicht nach kein zurück. (Auch wenn noch so viele Physik-Nobelpreisträger in einer Art "double think" bzw. gespaltenen Denkens erklären, dass sie an Gott glauben.)

Aus dieser Einsicht speist sich mein Bemühen um eine nicht-religiöse Begründung von Moral.

***

Ich will im Folgenden meine Position zu Allgemeingültigkeit und Intersubjektivität noch einmal zugespitzt formulieren, um anschließend die Kritik an dieser Position zu sichten und etwas systematischer zusammenzustellen. Hier meine Thesen:

Alle Erkenntnis, für die Allgemeingültigkeit beansprucht wird, muss sich daran messen lassen, ob sie auch allgemein nachvollziehbar begründet ist. 

Das heißt, dass sich über Behauptungen mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit im Prinzip ein Konsens herstellen lassen muss, wenn man mehr will, als ein Dogma zu verkünden. 

Dies gilt nicht nur für Behauptungen über die Beschaffenheit der Welt (wo eine intersubjektiv und intertemporal übereinstimmende Wahrnehmung den Konsens stiften kann) sondern auch für moralische Urteile. 

Wenn man davon ausgeht, dass moralische Konflikte aus miteinander nicht zu vereinbarenden Interessen entstehen, so kann es zu einem zwangfreien, auf Argumente gestützten Konsens nur kommen, wenn jeder Beteiligte seine eigenen Interessen nicht wichtiger nimmt als die der Anderen, d.h. wenn jeder die vorhandenen Interessen unparteiisch und wohlwollend berücksichtigt und gegeneinander abwägt. 

Dies setzt voraus, dass man die Interessen der andern kennt und gewichtet. 

Dazu ist es erforderlich, dass man sich auch in die Lage aller andern hineinversetzt und dadurch gewissermaßen einen allgemeinen Standpunkt einnimmt. 

Dies muss jeder tun, der beansprucht, etwas Allgemeingültiges zum Problem sagen zu können. Wenn er dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist, dann kann er auch kein Argument zu der Frage beitragen, wie eine allgemeingültige Regelung des Konflikts aussehen könnte. 

Mit der Weigerung, die Regeln der Intersubjektivität anzuerkennen, verzichtet man auch auf die Möglichkeit, seinerseits eine Kritik zu üben, die mehr ist als eine subjektive Willensäußerung.

Man kann zwar noch sagen: "Ich will nicht, dass du so handelst!" aber man kann dies nicht mehr tun mit dem Anspruch, dass es für den anderen eine irgendwie einsichtige Pflicht gäbe, die Handlung zu unterlassen. Man kann den andern zwar noch sanktionieren, man kann diese Sanktion jedoch nicht als eine irgendwie berechtigte Strafe hinstellen.

Das Kriterium der intersubjektiven Überprüfbarkeit ist also – richtig eingesetzt – ein scharfes Mittel der Kritik an Positionen, die zwar Geltung beanspruchen, aber diesen Anspruch nicht argumentativ einlösen können.
 

Antwort auf Kritik

1.       Das Konzept der Intersubjektivität wird als unzulässige Aufweichung des Konzeptes der "Objektivität" kritisiert.

So heißt es u.a.: "Die Wahrheit einer wissenschaftlichen Aussage hängt doch nicht von der Begriffsstutzigkeit irgendwelcher Subjekte ab." "Wenn ich jetzt einen Tennisball auf die Strasse werfe, so ist das eine Tatsache. … Diese Tatsache lässt sich nicht beweisen. Ist sie darum nun auch für mich keine mehr? Tatsachen werden nicht dadurch objektiver, dass zwischen den Subjekten ein Einvernehmen über deren Gültigkeit besteht.  … Der Begriff "intersubjektiv" dient doch so scheint mir vor allem der Verschleierung der Tatsache, dass eine Meinung an deren Stelle treten soll."

2. Der Allgemeingültigkeit, die an der intersubjektiven Konsensfähigkeit festgemacht ist, wird das Kriterium der inneren Kohärenz der gesamten Erkenntnisse gegenüber (oder auch an die Seite) gestellt. "Unser Wissen bildet ein großes System. Und nur in diesem System hat das Einzelne den Wert, den wir ihm beilegen. Eine Behauptung muss nicht notwendigerweise nachvollziehbar evident sein, sie muss aber in das uns bekannte System der Welt logisch passen und damit potentiell evident sein; … Hinzu kommt als konstituierendes Element unserer Welt die Logik, weil die Logik das Prinzip unserer Wahrnehmungen ist. Daraus folgt, die Struktur unserer Welt ist logisch. Eine Behauptung, die im komplexen System unserer Welt zu einem logischen Widerspruch führt, ist falsch. Im komplexen System, wohlgemerkt. Denn eine logisch falsche Behauptung kann durchaus wahr erscheinen, wenn man einen Teilbereich des Systems heraus greift und ihn in der Vorstellung vom Gesamten isoliert; dann fallen nämlich die eventuell problematischen Verbindungen weg. Tatsächlich haben wir ja irrtümliche Annahmen an später auftauchenden Widersprüchen im System entdeckt."

Die Bedeutung der Logik und der vorhandenen gemeinsamen Sprache als Basis der Intersubjektivität wurde verschiedentlich betont.

3. Die Ohnmacht jeglicher Argumentation gegenüber den tradierten Weltbildern wurde betont. "Ein intersubjektiver Konsens wird im Zweifel nur möglich sein bei Angelegenheiten, die so allgemein sind, dass sie von jeweiligen Weltbildern unabhängig sind. Ein Konsens lässt sich nur über allgemeine ethische Grundprinzipien herstellen, nicht über Moralen, denn die sind abhängig von den jeweiligen Weltbildern. … Das meine ich mit Weltbild. Die andere Sichtweise, die wesentlich von anderen Lebensumständen geprägt wird (die wiederum nicht nur physisch, sondern auch kulturell geprägt sind) und deswegen zu anderen für wahr gehaltenen Überzeugungen führt, die entsprechend vehement als reine Wahrheit verteidigt werden.

In meiner kleinen Zusammenfassung tritt als Alternative oder Ergänzung (?) zu der von mir vertretenen konsenstheoretischen Position (Wer etwas als allgemeingültig, wahr, richtig etc. behauptet, muss dies allgemein nachvollziehbar und einsichtig begründen können) die kohärenztheoretische Position (Kohärenz: lateinisch 'Zusammenhang')

Du argumentierst folgendermaßen unter Bezug auf Wittgenstein: "Unser Wissen bildet ein großes System. Und nur in diesem System hat das Einzelne den Wert, den wir ihm beilegen. Eine Behauptung muss nicht notwendigerweise nachvollziehbar evident sein, sie muss aber in das uns bekannte System der Welt logisch passen und damit potentiell evident sein; … Hinzu kommt als konstituierendes Element unserer Welt die Logik, weil die Logik das Prinzip unserer Wahrnehmungen ist. Daraus folgt, die Struktur unserer Welt ist logisch. Eine Behauptung, die im komplexen System unserer Welt zu einem logischen Widerspruch führt, ist falsch. Im komplexen System, wohlgemerkt. Denn eine logisch falsche Behauptung kann durchaus wahr erscheinen, wenn man einen Teilbereich des Systems heraus greift und ihn in der Vorstellung vom Gesamten isoliert; dann fallen nämlich die eventuell problematischen Verbindungen weg. Tatsächlich haben wir ja irrtümliche Annahmen an später auftauchenden Widersprüchen im System entdeckt."

Ich habe die größten Schwierigkeiten bei den Passagen zur Logik als konstituierendes Element unserer Welt und als Prinzip unserer Wahrnehmung, was in dem Satz gipfelt: "Die Struktur unserer Welt ist logisch".

Logisch oder widersprüchlich können für mich nur Sätze sein, nicht jedoch die Welt oder unsere Wahrnehmung der Welt.

Der Zwang zur Logik ergibt sich für mich aus dem Umstand, dass wir nach einem intersubjektiv und intertemporal einheitlichen Weltbild streben, um unsere Fragen allgemeingültig zu beantworten. Wenn jeder bei seinem eigenen Weltbild bleiben kann, brauche ich mich mit dem andern nicht zu streiten. Wenn für ihn der Kölner Dom 1,50 m hoch ist und für mich ist er höher als 50 m, dann spielt dieser Widerspruch keine Rolle.

Und wenn es nicht darauf ankommt, ein über die Zeit hinweg (intertemporal) stabiles Weltbild zu haben, dann gilt eben heute für mich, dass er 1,50 m hoch ist und morgen gilt, dass er höher ist als 50 m. Was soll's?

***

Du hast die These vertreten, dass die Logik das Prinzip der Wahrnehmung ist.

Dagegen folgendes Argument:

Wenn jemand nur einen einzigen optischen Sinneseindruck hätte (nehmen wir z. B. an, er hätte ständig und ausschließlich den optischen Sinneseindruck "hell", der weder räumlich noch zeitlich in irgendeiner Weise differiert), so könnte er diesen Sinneseindruck weder identifizieren noch benennen. Trotzdem hätte er diesen Sinneseindruck.

An diesem Sinneseindruck ist weder etwas Logisches noch etwas Unlogisches.

Insofern kann die Logik nicht das Prinzip der Wahrnehmung als solcher sein.

1. Einer der Kritikpunkte an der von mir vorgetragenen Position lautet: "Das ist keine (" wahrhaftige" ) Philosophie sondern Psychologie, Soziologie, Kommunikationstheorie etc."

Daran ist in der Tat etwas Richtiges. Ich habe das Thema bewusst nicht "Wahrheit und Beweisbarkeit" sondern "Allgemeingültigkeit und intersubjektiv nachvollziehbare Begründung" genannt. 

Damit wollte ich die Aufmerksamkeit auf die soziale Dimension des Wahrheitsbegriffs lenken. In der Formulierung: "Eine Aussage ist wahr, wenn es so ist, wie sie aussagt" tauchen keine Personen auf, es ist reine Semantik (Bedeutungslehre).

Die Auszeichnung einer Äußerung als "wahr" hat jedoch einen hochgradig sozialen Aspekt: Eine Position, die wahr ist, soll jeder übernehmen und sein Weltbild dementsprechend korrigieren. Anders ausgedrückt: Das, was als wahr ausgezeichnet wird, stellt eine Behauptung dar, die allgemeine Geltung beansprucht. Eine Meinung, die wahr ist, ist für jeden wahr, weshalb man den Zusatz "allgemein" im Zusammenhang mit "wahr" weglässt.

An diesem Anspruch auf allgemeine Geltung für eine Behauptung setzt nun die kritische Frage an: Wird der Anspruch auf allgemeine Geltung auch allgemein einsichtig begründet? Wird der Anspruch auf Geltung für jeden auch für jeden einsehbar begründet?

Je nachdem, ob die Frage bejaht werden kann oder verneint werden muss, handelt es sich in meiner Begrifflichkeit um "Wissenschaft" oder "Dogmatik".

Wenn man den Aspekt des Behauptens und Begründens gegenüber anderen Personen aus der Philosophie ausblendet, wie es nicht selten getan wird, so muss der skizzierte Ansatz manchem als "unphilosophisch" erscheinen. Diesen Vorwurf nehme ich jedoch gerne auf mich. 

2. Dass ich anstatt von "Wahrheit" von "Allgemeingültigkeit" spreche und anstatt von "Objektivität" und "Beweisbarkeit" von "Intersubjektivität" und "einsichtiger Begründbarkeit", hat noch einen weiteren Grund in den Folgen des Werturteilsstreits zwischen Positivisten und Normativisten.

Dieser Streit wurde im 20. Jahrhundert weitgehend zugunsten der Positivisten bzw. der Logischen Empiristen entschieden. Demnach sind nur positive bzw. logisch-empirische Aussagen wahrheitsfähig, nicht jedoch normative Werturteile.

Entsprechend wurde das Erkenntnisprogramm auch der nicht naturwissenschaftlichen Disziplinen wie Psychologie, Soziologie auf empirische, faktische Fragestellungen eingegrenzt. Wissenschaft war nun gleich Erfahrungswissenschaft.

Um dieser Beschränkung zu entgehen, spreche ich von "Behauptungen" anstelle von "Aussagen" und von "Allgemeingültigkeit" anstelle von "Wahrheit".

Insofern es nämlich Behauptungen mit einem Anspruch auf allgemeine Geltung gibt, die nicht Aussagen über die Beschaffenheit der Wirklichkeit sind, sondern Sätze, die Bewertungen oder Vorschriften beinhalten, soll auch in Bezug auf diese normativen Behauptungen die Frage nach ihrer allgemeinen Gültigkeit und ihrer für jeden einsehbaren Begründung gestellt werden können.

Da hier viele Fragen noch offen sind, ist logischerweise auch die Begrifflichkeit noch nicht fest gefügt (etwa, was den Unterschied von "Geltung" und "Gültigkeit" oder "Behauptung" und "Setzung" angeht).

Soviel erstmal zur Einordnung unserer Diskussion in einen größeren theoretischen Zusammenhang. Ob jemand dies für "wahrhaftige Philosophie" hält oder nicht, ist m. E. zweitrangig. Entscheidend ist, ob hier wichtige, die Einzelwissenschaften überfordernde allgemeine Grundfragen der Erkenntnis thematisiert werden oder nicht.

***

Warum verwende ich den Begriff "allgemeingültig" anstelle des Begriffs "wahr" und den Begriff "Behauptung" anstelle des Begriffs "Aussage" ?

Die Begriffe "Aussage" und "wahr" sind durch den Siegeszug des logischen Empirismus auf den Bereich der faktischen Fragen (" Wie ist die Welt beschaffen?" ) begrenzt worden.

Da ich der Ansicht bin, dass auch andere Fragen sinnvoll sind und die Antworten darauf nicht beliebig sondern begründbar sind, spreche ich von Behauptungen und von Allgemeingültigkeit.

Dein Einwand: "Es ist nicht einzusehen, wieso sich "Allgemeingültigkeit" von "Gültigkeit" unterscheiden soll", ist berechtigt. Man sagt ja auch nur "wahr" und nicht "allgemeinwahr", obwohl "wahr" immer heißt: "wahr für alle". Hier schließe ich an einen bestehenden Sprachgebrauch an, was immer gewisse Erleichterungen beim Verstehen bringt. Grundsätzlich würde "gültig" ausreichen.

Da die Begrifflichkeit insgesamt problematisch ist, will ich bei dieser Gelegenheit auch meinen Gebrauch anderer relevanter Begriffe erläutern.  

Das Gebiet, auf dem wir uns bewegen, ist die "Erkenntnis", worunter ich die Beantwortung von Fragen verstehe. Insofern Fragen und Antworten Sätze sind, gibt es Erkenntnis also nur sprachlich formuliert. 

Eine Frage kann unterschiedlich beantwortet werden. Auf die Frage: "Stammen Menschen und Gorillas von gemeinsamen Vorfahren ab?" antwortet z. B. Individuum A mit "ja" und Individuum B mit "nein".

Für A hält die auf Darwin zurück gehende Abstammungslehre für "gültig" (" wahr", "richtig" ). Die Abstammungslehre "gilt" für A, d.h. A legt diese Lehre seinem Denken und Handeln zugrunde.

B dagegen hält die Abstammungslehre für "falsch", d. h.: Für B gilt diese Lehre nicht. Für verschiedene Individuen können also unterschiedliche Antworten faktische Geltung besitzen, sie haben widersprüchliche Überzeugungen.

A behauptet die darwinistische Abstammungslehre. B bestreitet die Abstammungslehre. "Behauptungen" beanspruchen eine in Bezug auf den Zeitpunkt (intertemporal) und in Bezug auf das Subjekt (intersubjektiv) unbeschränkte Geltung.

Die unterschiedlichen Überzeugungen machen keine Probleme, solange die Individuen individuell handeln. Wenn A und B jedoch z. B. gemeinsam ein Biologielehrbuch für die Schulausbildung ihrer Kinder aussuchen sollen, benötigen sie eine übereinstimmende Antwort zur Abstammungslehre. 

Eine Vereinheitlichung kann z. B. dadurch erreicht werden, dass der Staat eine der beiden Antworten für den Schulunterricht vorschreibt und die kollektive faktische Geltung dieser Antwort erzwingt.

Insofern die dauerhafte Geltung einer Behauptung für beliebige verständige Individuen nachvollziehbar und übernehmbar begründet bzw. gerechtfertigt ist, bezeichne ich diese Behauptung auch als "allgemein gültig".
 

Die Gültigkeit von Behauptungen kann durch logischen Bezug zu anderen Sätzen (" Argumente" ) und/oder durch unmittelbare Einsichtigkeit, also "Evidenz" begründet oder entkräftet werden.

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Die intersubjektive Übereinstimmung hinsichtlich einer faktischen Behauptung  bildet die Grundlage für den Anspruch auf die "Gültigkeit" der Behauptung: "Der Opel kam von rechts."   (A: "Der Opel kam von rechts." B: "So ist es: Der Opel kam von rechts." )

Hinzu kommt noch die intertemporale Übereinstimmung, d.h. dass man seine Aussage im Laufe der Zeit nicht korrigieren muss. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Sinneseindruck falsch interpretiert wurde, die sprachlich formulierte Wahrnehmung also fehlerhaft war.

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Siehe auch die folgenden thematisch verwandten Texte in der Ethik-Werkstatt:

    Eigene Diskussionsbeiträge zu "Wahrheit" ** (536 K)

 

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Letzte Bearbeitung 10.04.2007 / Eberhard Wesche

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